hallo
wir haben am 12.8.01 einen mietvertrag unterschrieben und damit eine wohnung zum 15.9.01 angemietet, zeitmietvertrag mit der dauer 2 jahre. gilt fuer diese konstellation das alte (unterschrift) oder das neue (bezugstermin/übergabe wohnung) ?
vielen dank
dave
welches datum gilt bei mietrecht
2. August 2003
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Frage vom 2. August 2003 | 00:14
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
welches datum gilt bei mietrecht
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#1
Antwort vom 2. August 2003 | 13:58
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo,
bindend für beide Parteien ist der Mietvertrag. Denn erst mit Beginn des Vertrages und somit Nutzung der Wohnung beginnt die Laufzeit. Von da an werden dann die zwei Jahre berechnet.
Best Regards
Kai
#2
Antwort vom 2. August 2003 | 15:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
danke, aber wann beginnt der nun - bei der unterschrift?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. August 2003 | 21:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Beginn wäre der 12.08.01 - also Datum des Vertragsabschlusses bzw. der Unterzeichnung.
mfg
Uwe
#4
Antwort vom 2. August 2003 | 22:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
danke
Und jetzt?
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