welches datum gilt bei mietrecht

2. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
davednb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
welches datum gilt bei mietrecht

hallo
wir haben am 12.8.01 einen mietvertrag unterschrieben und damit eine wohnung zum 15.9.01 angemietet, zeitmietvertrag mit der dauer 2 jahre. gilt fuer diese konstellation das alte (unterschrift) oder das neue (bezugstermin/übergabe wohnung) ?
vielen dank
dave

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Shinkai
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

bindend für beide Parteien ist der Mietvertrag. Denn erst mit Beginn des Vertrages und somit Nutzung der Wohnung beginnt die Laufzeit. Von da an werden dann die zwei Jahre berechnet.

Best Regards
Kai

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
davednb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke, aber wann beginnt der nun - bei der unterschrift?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Uwe E.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Beginn wäre der 12.08.01 - also Datum des Vertragsabschlusses bzw. der Unterzeichnung.

mfg
Uwe

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
davednb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke

0x Hilfreiche Antwort

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