wer zahlt heizungswartung?

28. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
morgana
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 3x hilfreich)
wer zahlt heizungswartung?

hallo,

mein kollege hat eine gasheizung in der wohnung, die nun gewartet werden muss. im mietvertrag steht nichts drin darüber. wer muss die wartug bezahlen, der vermieter oder der mieter?
vielen dank und gruss

morgana

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)

dazu habe ich folgendes gefunden:

Thermenwartung muss vom Vermieter bezahlt werden

Köln (gms) - Mieter müssen grundsätzlich keine Kosten für notwendige Reparaturen an Thermen übernehmen. Auch Reinigung und Wartung von Etagenheizungen oder Warmwassergeräten in der Mietwohnung müsse der Vermieter übernehmen, teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Braunschweig mit (Az.: 6 S 784/00 ). Dies gelte selbst dann, wenn in einem Formularmietvertrag die Abwälzung von Reparaturkosten vorgesehen ist.

Derartige Klauseln seien allenfalls für Kleinreparaturen zulässig - vorausgesetzt, im Mietvertrag sind gleichzeitig Höchstgrenzen für die einzelnen Reparaturmaßnahmen und für alle Reparaturen innerhalb eines Jahres festgelegt, so der Mieterbund.

Entsprechendes gilt dem DMB zufolge auch für die jährliche Wartungspflicht einer Therme. Hier sei die Abwälzung auf den Mieter letztlich nur zulässig, wenn die entsprechende Mietvertragsklausel eine Obergrenze enthalte, bis zu der die Mieter die jährlich entstehenden Wartungskosten zu tragen haben. Die Belastung von einem nicht voraussehbaren und auch der Höhe nach nicht begrenzten Kostenaufwand benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam.

LG Braunschweig (Az.: 6 S 784/00 )

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