wiederholter Diebstahl - fristlose Kündigung ??

30. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Jalapenio
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
wiederholter Diebstahl - fristlose Kündigung ??

hallo allerseits,

vielleicht kann mir jemand einen rat zu folgender sachlage geben.

wir (ich, lebensgefährte, 3 wochen alter säugling) wohnen in einem mehrfamilienhaus seit april 2008. in den kellerräumen kam es im letzten jahr mehrfach zu diebstählen, in unserem Keller 2 mal (1 mal im mai, 2. mal im august). einmal habe ich den einbruch zur anzeige gebracht und auch die hausverwaltung informiert (beim ersten mal war der gestohlene wert geringfügig, deswegen keine anzeige). die hausverwaltung hat daraufhin ein rundschreiben ausgehangen in dem zum wiederholten male ausdrücklich gebeten wurde die kellertür stets abzuschließen. außerdem wurden die beschläge der türen an den einzelnen kellerboxen verstärkt. nun haben wir seit 2 wochen unseren kinderwagen unten im hausflur stehen und prompt war er heute früh weg, gestohlen. anzeige habe ich natürlich sofort erstattet. die nachbarin die ich im haus traf berichtete, dass ihr auch bereits zweimal im keller sachen entwendet wurden. den kinderwagen bekomme ich von der versicherung erstattet. nur ist die situation so für mich langsam nicht mehr tragbar. mir fehlt es an zeit und nerv ständig zur polizei zur müssen wegen der anzeige und meine versicherung wird die schäden auch nicht immer wieder tragen und mir sicher bald kündigen.

nun zur eigentlichen frage: habe ich die möglichkeit dem vermieter eine fristlose kündigung anzudrohen wenn sich an der situation nichts ändert?? dabei ist generell fraglich ob der überhaupt die möglichkeit hat daran was zu ändern?!? liegt ein wichtiger grund vor wenn die situation für mich nicht mehr tragbar ist? ich kann ja auch schlecht den kinderwagen immer aus der 2. etage nach unten tragen oder aus dem keller hoch holen. wobei ich mir nicht mal sicher wäre dass er im keller sicher wäre. mich ärgert die geschichte wirklich sehr und ausziehen mag ich eigentlich auch nicht wirklich da wir ja jetzt erst liebevoll das kinderzimmer eingerichtet und gestaltet haben aber ich fühle mich hier auch nicht mehr wohl (zumahl wir im sommer ständig probleme mit lärmbelästigung haben). also wenn mir jemand einen ratschlag geben könnte wäre ich sehr dankbar.

lg, jalapenio

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.03.2009 21:13:32
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 68x hilfreich)

"habe ich die möglichkeit dem vermieter eine fristlose kündigung anzudrohen wenn sich an der situation nichts ändert??
Androhen geht immer.

13x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jalapenio
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja ok. soweit so gut. kann ich die fristlose kündigung im falle eines falles auch umsetzen??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

##kann ich die fristlose kündigung im falle eines falles auch umsetzen??##

##Nein.##

...außer, es stellt sich heraus, das der Vermieter der Einbrecher/Dieb war ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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