wieviel Tageslich in Wohnräumen?

8. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
germany123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)
wieviel Tageslich in Wohnräumen?

Hallo,

ich habe folgende Frage: Direkt vor dem Küchen- und Kinderzimmerfenster steht ein großer Baum der das gesamte Tageslicht abblockt und somit muss auch im Sommer immer mit künstlicher Beleuchtung nachgeholfen werden; teilweise sogar tagsüber.

Gibt es einen Wert der angibt, wieviel Tageslicht in der Küche, bzw. im Kinderzimmer notwendig ist und ab wann man eine entsprechende Mietkürzung vornehmen kann?

Wie kann man das Tageslicht messen und dann mit einem eventuell vorhandenen Mindestwert vergleichen?

Ich wäre Ihnen wirklich für entsprechende Ratschläge dankbar, da wir selbst jetzt - bei strahlendem Sonnenschein in beiden Zimmern küstlich nachhelfen müssen.

Wir wohnen in einer Wohnanlage von Eigent7umswohnungen - daher wäre ich für entsprechende juristisch untermauerte Hinweise oder gar Urteile dankbar - diese würde ich dann dem Vermieter, bzw. dem Verwalter vorlegen wollen.

Danke schon einmal im Voraus und ein schönes Wochenende!

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5 Antworten
Sortierung:


#3
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Nein, es gibt keine Gesetze, die den Baumwuchs regeln. Das sind Naturgesetze, die wir Menschen nicht beeinflussen können. Die Aussage, wieviel LUX (Lichtstärkeneinheiten) eine Wohnung haben muß, gibt es nirgends. Außerhalb der Baumschnittzeiten ist eine Entästung ohnehin nicht möglich. Außerhalb derer könnte es möglich sein, daß einige Äste geschnitten werden (z.B. beim Vermieter, Grünflächenamt o.ä. anfragen).

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Gibt es einen Wert der angibt, wieviel Tageslicht in der Küche, bzw. im Kinderzimmer notwendig ist

Nein einen festen Wert gibt es nicht.
Das ist immer Einzelfallabhängig.



quote:
Wie kann man das Tageslicht messen und dann mit einem eventuell vorhandenen Mindestwert vergleichen?


Das kann mit einem Lux-Meter.
In Wohnräumen kann man zwischen 300-500 Lux erwarten.



quote:
Ich wäre Ihnen wirklich für entsprechende Ratschläge dankbar, da wir selbst jetzt - bei strahlendem Sonnenschein in beiden Zimmern küstlich nachhelfen müssen.

Das die Wohnung ohne künstliche Beleuchtung auch tagsüber nicht genutzt werden kann, dürfte möglicherweise nicht der vereinbarten Beschaffenheit der Wohnung entsprechen.

Da käme es genau darauf an, wie hoch die Bäume bei Einzug waren und ob man bereits bei Vertragsschluss damit rechen durfte, das während der Mietzeit das Tageslicht entfallen würde.
Auch wäre zu berücksichtigen, ob diese Tatsache nicht bereits bei dem Mietzins berücksichtigt wurde.

Wenn in die beiden Räume derzeit quasi kein Tageslicht mehr kommt, halte ich eine Mietminderung von 20% bezogen auf die beiden Räume für angemessen, falls keiner der vorgenannten Gründe zutrifft.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#5
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Gibt es einen Wert der angibt, wieviel Tageslicht in der Küche, bzw. im Kinderzimmer notwendig ist und ab wann man eine entsprechende Mietkürzung vornehmen kann?

Einen derartigen Wert gibt es nicht. Wer eine derartige Wohnung anmietet, muss mit dem Baum vor dem Fenster leben. Hier gilt „gemietet wie besehen".

colorandi causa
In der Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes regelt § 5 den Anspruch des Hundes auf Tageslicht. Wer juristisches Neuland betreten will, kann versuchen, im Weg eines „Erst-Recht-Schlusses" einen Anspruch des Mieters auf Tageslicht zu konstruieren, d.h. dem Mieter soll mindestens soviel Tageslicht zustehen wie einem Hund, den der Vermieter in der Mietwohnung halten würde. Allerdings gelten die Bestimmungen von § 5 nicht, wenn der Hund genügend Auslauf hat, so dass man dem Mieter auch raten könnte, nicht in der Stube zu hocken, sondern mal vor die Tür zu gehen, um Sonne zu tanken.
:grins:


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