will anderen Stromanbieter in Mietwohnung,geht das

24. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Paul-Nu
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
will anderen Stromanbieter in Mietwohnung,geht das

Hallo,
ich und meine Freundin ziehen zum 01.06. in unsere erste Wohnung und haben da noch ein paar Unverständlichkeiten!
Die Wohnung liegt in einem Haus mit 6 Mietparteien, sprich 6 Mietwohnungen.
Nun haben wir mit der Eigentümerin bereits Mietvertrag und Kaution abgeschlossen.
Sie meinte, dass Sie uns beim Strom anmelden muss, allerdings bei e-on.
Ohne weiter darauf einzugehen, weil wir uns da nicht so gut auskennen, haben wir das erstmal hingenommen.
Nun ist uns die e-on allerdings viel zu teuer, es gibt Anbieter bei uns, die nur 50 % von dem Preis der e-on verlangen.
Nun die Frage.
Kann ich jetzt im Nachhinein darauf bestehen, dass ich einen anderen Stromanbieter möchter? Oder darf sie sich es vorbehalten, welcher Stromanbieter im Haus ist???

Das gleiche würde mich auch für Gas interessieren.

-- Editiert am 24.05.2009 11:40

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 177x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Paul-Nu
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja läuft sie.
Pauschal haben wir 20 Euro pro Monat eingetragen für Strom.
Über die Jahresendabrechnung erfolgt dann der Mehr- bzw. Wenigverbrauch.

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#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

lasst euch gesagt sein das das für 2 personen def. zu wenig sein wird u. es am ende des jahres vermutlich eine dicke nachzahlung geben wird!

ps.: wurde bei der "selbst erstellten" berechnung ggf. berücksichtigt das es, je nach verbrauch unterschiedliche grundgebühren gibt? könnte es ggf. sein das die VM nur einen hauptzähler hat u. ihr über einen zwischenzähler lauft?

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#4
 Von 
Neckarsulm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 15x hilfreich)

also ich habe immer mein Strom selbst zahlen müssen und somit auch den anbieter frei gewählt. Das sollte eigentlich kein Thema sein. Brauchst ja nur den neuen Anbieter zu informieren ab wann du sein saft haben willst, dewr VM hat da nix zu tun damit

ob das beim Gas auch so ist, würde mich auichmal interessieren...

-----------------
"Recht haben heißt nicht Recht bekommen"

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#5
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Für die Versorgungsarten, für die Ihr einen eigenen Hauptzähler habt, könnt Ihr den Anbieter wechseln. Die Abrechnung über die NK deuten aber eher darauf hin, dass hier keine eigenen Hauptzähleranschlüsse vorliegen und mit nicht geeichten Zählern ev. "gemauschelt" wird.

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#6
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 177x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

quote:
Und wenn es in der ganzen Bude nur einen Stromzähler gibt?


Das ist denkbar aber wohl eher unwahrscheinlich. Dann müsste der Vermieter einen neuen Mieter auch nicht beim Versorger neu anmelden.

Üblich ist es (und das vermute ich auch für diesen Fall), dass der Strom direkt vom Mieter an den Stromanbieter gezahlt wird und zwar zusätzlich zu den im Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten. Dann ist aber auch der Wechsel des Stromanbieters möglich. Der Vertrag mit e-on kann natürlich jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Eine Ersparnis von 50% durch Wechsel des Anbieters halte ich allerdings für utopisch.

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