wohnung bei auszug renovieren

12. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
adim
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
wohnung bei auszug renovieren

wir wollen am 1.11.08 aus unserer jetzigen wohnung ausziehen
wir haben seit dem 01.07.06 in der wohnung gelebt

bei einzug wurde uns die wohnung in renoviertem zustand übergeben

im mietvertrag steht das keine schönheitsreperaturen oder sonstiges durchzuführen sind

aber das die wohnung bei auszug von einer fachfirma zu renovieren ist

ich habe gehört das man gar nicht mehr bei auszug renovieren muss

stimmt das oder müssen wir die renovierung durchführen weil wir unterschrieben haben

danke

adim




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Es spricht einiges dafür. dass diese Vereinbarung unwirksam ist.

Trotzdem lässt sich das nicht so pauschal sagen, da es darauf ankommt, wie der genaue Wortlaut der vereinbarung ist und vor allem, ob es sich um eine formularmäßige Klausel handelt oder um eine Individualvereinbarung.

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#2
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
adim
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Anlage 1 zum Mietvertrag für Wohnraum

Besondere Vereinbarung

Die Wohnung wird wie folgt übergeben

Die Wohnung ist renoviert. Die in § 11 des Mietvertrages vereinbarten (turnusmässigen) Schönheitsreperaturen sind daher nicht durchzuführen.
$ 11 des Mietvertrages findet keine Anwendung

Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung fachgerecht durch eine Fachfirma zu renovieren (Raufaser altweiss nach DIN 53 778)
und mängelfrei dem Vermieter zu übergeben.

das ist der genaue wortlaut im vertrag

danke schonmal



-- Editiert von adim am 13.10.2008 17:57

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