wir wollen am 1.11.08 aus unserer jetzigen wohnung ausziehen
wir haben seit dem 01.07.06 in der wohnung gelebt
bei einzug wurde uns die wohnung in renoviertem zustand übergeben
im mietvertrag steht das keine schönheitsreperaturen oder sonstiges durchzuführen sind
aber das die wohnung bei auszug von einer fachfirma zu renovieren ist
ich habe gehört das man gar nicht mehr bei auszug renovieren muss
stimmt das oder müssen wir die renovierung durchführen weil wir unterschrieben haben
danke
adim
wohnung bei auszug renovieren
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Es spricht einiges dafür. dass diese Vereinbarung unwirksam ist.
Trotzdem lässt sich das nicht so pauschal sagen, da es darauf ankommt, wie der genaue Wortlaut der vereinbarung ist und vor allem, ob es sich um eine formularmäßige Klausel handelt oder um eine Individualvereinbarung.
--- editiert vom Admin
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Anlage 1 zum Mietvertrag für Wohnraum
Besondere Vereinbarung
Die Wohnung wird wie folgt übergeben
Die Wohnung ist renoviert. Die in § 11 des Mietvertrages vereinbarten (turnusmässigen) Schönheitsreperaturen sind daher nicht durchzuführen.
$ 11 des Mietvertrages findet keine Anwendung
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung fachgerecht durch eine Fachfirma zu renovieren (Raufaser altweiss nach DIN 53 778)
und mängelfrei dem Vermieter zu übergeben.
das ist der genaue wortlaut im vertrag
danke schonmal
-- Editiert von adim am 13.10.2008 17:57
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