wohnung gekündigt trotz mietzahlungen

6. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
minimalistic
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
wohnung gekündigt trotz mietzahlungen

hallo ich habe letzen monat von meinem vermieter eine gesellschaft die fristlose kündigung bekommen...angeblich hätte ich 3 monate keine miete bezahlt ...aber ich habe beläge dafür das ich gezahlt habe und ich da angerufen habe unbd gesagt habe das ich das doch bezahlt habe und die dame am tele sage das ist schon bei der rechtabteilung und 2 tage später habe ich ein mahnbescheid bekommen ...wo es drin stand das ich 3 monate keine miete gezahlt habe ....ich konnte nicht mal mehr mich dazu äussern ,bzw ich wurde sofort abgewiesen ...denn ich habe belege dafür das ich gezahlt habe .....war damit beim anwalt aber ich habe keine rechtschutzversicherung und kann mir auch kein anwalt deswegen leisten...stehe jetzt einfach da und weiß nicht mehr was ich machen soll da ich in der schufa stehe und deswegen keine nee wohnung bekomme ...ich arbeite regelmässig und der eintrag in der schufa ist noch von meiner ex frau die damals eine wohnung angmietet hat und nicht bezahlt hat und ich war noch mit ihr verheiratet und mir wurde das dann angeschrieben das ich das zu zahlen habe ...ich habe gestern auch die klageschrift bekommen vom amtsgericht ...ich weiß kein aus und kein ein mehr ,wenn ich meine wohnung jetzt verliere ,werde ich obdachlos und werde dann auch bestimmt mein job verlieren ...ich weiß auch nicht was ich machen kann wil ich ja in der schufa stehe ...ist es nicht möglich trotzdem eine wohnung zu bekommen ..wäre nett wenn man eine antwort bekommt ....denn dann kann ich mir ja gleich ein strick nehmen ,wenn ich auf der strasse leben muss

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1014x hilfreich)

In der Kündigung muss exakt drin stehen für welche Monate du angeblich keine Miete gezahlt hast. Sofern du für genau diese Monate Belege hast, die beweisen, dass du die Miete überwiesen hast, kannst du dich ganz entspannt zurücklehnen.

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

quote:
denn ich habe belege dafür das ich gezahlt habe


Und wohin? Überprüf doch mal, ob die Kontoverbindung richtig ist. Und auch, ob du im Betreff genügend Infos drin hast (Name, Mieternummer etc.), damit der Empfänger überhaupt weiß, von wem da Geld und wofür kommt.

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#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 408x hilfreich)

....und die Frage ist auch, ob du [color=red]pünktlich[/color] gezahlt hast!! Das ist nun einmal die erste Mieterpflicht. Was hat der Anwalt, bei dem du warst, dazu gesagt? Lass es uns bitte wissen!

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2042x hilfreich)

quote:
Was hat der Anwalt, bei dem du warst, dazu gesagt?


Anwalt sagt nie, dass Mandant schuld ist, sondern der Gegner sei immer schuld, auch wenn das nicht der Fall ist.

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#5
 Von 
minimalistic
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

danke erstmal zusammen für...die antworten oder auch fragen ...also mein anwalt sagte zu mir als erstens sollte ich gegen den mahn bescheid wiederspruch einlegen ,weil es nicht rechtens ist ...ups sehe gerade ich habe was vergessen ...also ich wurde angeschrieben ich hätte für monat 9,10,11 keine miete bezahlt ,aber ich habe monat 9 ,260 euro überwiesen weil ich eine betriebskostenabrechnung von denen bekommen habe und wo drin stand (meine reguläre miete beträgt 394,63)das ist zu monat 9 nur 259 euro und ein paar zerquetschte zahlen sollte...habe den brief auch noch ,darauf hin habe ich 260 euro überwiesen ,wegen meiner gut schrift.....aber ich muss dabei sagen das ich monat 10 keine miete zahlen konnte weil mein damaliger arbeitgeber mir kein lohn gezahlt hat ,darauf hin habe ich sofort da angerufen denen die situation geschildert und die dame sagte sie mache ein vermerk deswegen und ich habe gesagt das ich das anbei der nächsten mietein raten zahle also 100 euro mehr im monat bis ddie miete für monat 10 beglichen ist und sie sagte mir es sei in ordnung...(ich weiß schriftlich wäre der bessere weg gewesen ...aber alles andere habe ich immer überwiesen,was das angeht..also komplette miete plus den betrag gesondert überwiesen mit dem merkmal zu der miete monat 10/12.......aber ich hätte ja alle 3 monate keine miete bezahlt was ja nicht stimmt ...monat 10 schon aber nichtdas ich garnicht gezahlt hätte ....ich muss dabei sagen das die damalige gesellschaft übernommen worden ist von einer anderen ,aber d kontonummer und auhc die blz ist gleich geblieben und auch ein schreiben von denen ,wurde mir geschrieben das ich auch weiterhin damit überweeisen kann mit den daten .....ich habe sichlich immer meine kundennumemr angegeben auf den überweisungen mit name usw...also alles korrekt...wie immer halt ,hatte auch nie probleme damit ......das meine zahlungen nicht immer am ersten einging bzw ,ich muss überwiesen haben spätestens am 3 tag....habe ich jeweils da angerufen und gesagt das mein lohn noch nicht drauf ist ...habe da auch immer stressgehabt mit mein arbeitgeber damals ,weil es nie pünklich kam und ich ein guthaben konto habe und also wenn kein geld drauf, dann wird auch nichts abgebucht ....und die haben mir darauf hin immer gesagt ist kein problem,wir sehen ja das es eingeht .......

mein rechtsanwalt hat mir nur gesagt es ist alles nicht gaynz einfach ,weil 1 ...eine miete aussteht trotz zahlungen aufden betrag ,dann können sie auch anspruch erheben wenn die miete nicht pünklich kommt ...aber es hat nichts mit dem jetzigen anspruch zutun ,dennes ist ja alles nicht ganz richtig bis auf die miete monat 10 ,wo ich aber auch für zahle,bzw abbezahle....nur ich habe nicht schriftliches ,weil ich vorher mit denen nie ein problem hatte erst seid die neue gesellschaft daie übernommen haben ....aber schon traurig das die dame sagt das geld eingegangen ist monat 9 und 11 ...und sie dann sagte ,dazu kann sie nichts sagen es liegt in der rechtsabteilung

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#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

Es wäre schön, wenn du nicht so minimalistisch mit richtiger Rechtschreibung und vor allem Absätzen arbeiten würdest. Dein Geschreibsel ist äußerst schwer zu lesen.

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#10
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 408x hilfreich)

Du hast den Mahnbescheid bekommen. Darin ist genannt, bis wann du Widerspruch einlegen kannst. Das solltest du tun und Mißverständnisse mit denen klären. Wenn es dir möglich ist, offene Beträge sofort zahlen. Früher hieß das Ding "Zahlungsbefehl".So solltest Du es auch sehen, wenn Dir deine Wohnung etwas wert ist!

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