wohnung mit Einbauküche-darf ich sie abbauen ?

8. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)
wohnung mit Einbauküche-darf ich sie abbauen ?

Hallo

Habe vorgestern meinen neuen Mietvertrag unterschrieben *froi*
In der Wohnung ist eine Einbauküche mit Schränken, Herd, Backofen. Allerdings ohne Kühlschrank und Geschirrspüler. Für den Geschirrspüler ist aber eine Aussparung in der Küche.

Nun habe ich selber eine wunderschöne Einbauküche die ich natürlich lieber einbauen würde.

Darf ich die gemietete Einbauküche abbauen und meine eigene Küche einbauen ?
Natürlich würde ich die andere Küche ordentlich zwischenlagern und beim Auzug wieder einbauen.

Weiss da jemand etwas drüber ?

Vielen Dank schonmal

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

klar dürfen sie das.

Gruss det11

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#2
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)

Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Jetzt muss ich nur noch ein ordentliches Zwischnelager finden, denn der Keller könnte wohl etwas feucht sein und dat wär net so juut :-)

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#3
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Das ist wahr,
Wie wäre es mit dem Dachboden ?

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#4
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)

Es gibt leider keinen Dachboden, sondern nur einen recht kleinen Kellerraum.
Ich muss mir also was einfallen lassen. Garagen oder dergleichen mieten ist in Berlin auch quasi aussichtslos, denn es gibt nur Tiefgaragen (die sind ja offen) und die sind auch noch *******eteuer. aber kommen ja eh nicht in Frage.

Wird also noch schwierig, aber ich will unbedingt meine schöne Bucheküche drin haben die erst 3 Jahre alt ist und nicht diese kleine verranzte weisse Küche *eitelsei* gggg*

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#5
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Dann drück ich die Daumen.

Übrigens, Gruss aus Unterfranken an Berlin.

det11

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#6
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)

Na noch sitze ich hier im trostlosen Troisdorf bei Bonn :-) Aber danke und viele Grüße zurück !

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#7
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Deinen Wunsch kann man ja verstehen. aber
eigentlich legt man ja so etwas im Mietvertrag fest. Denn eine vermietete Küche ist eben Bestandteil des Mietvertrages.
(wenn zum Beispiel etwas daran zu reparieren wäre, wäre das dann auch Sache des Vermieters)
Für das geplante Vorgehen wäre
der Vermieter auf jeden Fall anzusprechen.
__________________________________
Hier ein Beispiel-Urteil:

Darf man die Wohnung einrichten, wie man will ?
Viele meinen, da kann Ihnen niemand Vorschriften machen. Irrtum. Der Vermieter hat ein Wörtchen mitzureden. Zum Beispiel: Sie wollen die Einbauküche ersetzen. Aber ohne weiteres dürfen Sie das nicht. Denn die Einbauküche gilt als Zubehör des Hauses.
Ein Auswechseln wäre ein Umbau.
( LG Berlin: 62 S 115/96 )

Dafür brauchen Sie die Genehmigung des Vermieters.
____________________________

Veilleicht lässt aber auch nach Abschluss des
Vertrages Dein Vermieter mit sich reden.
Viel Glück!

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#8
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Ganz wichtig wäre m.E., den derzeitigen Zustand per Foto mit DAtumsstempel (am besten vom Vermieter abzeichnen lassen) zu dokumentieren, damit nicht hinterher irgendwelche Schäden dir zur Last gelegt werden, die du gar nicht verursacht hast.

Gruß karamel

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#9
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Fotos sind immer gut!
Aber zuerst muss ja mal der Austausch
genehmigt werden.

(@Karamel :)
wie wärs mit dem Weserbergland 23 °immerhin!!?)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)

Vielen Dank für die Hinweise. Also ist es doch nicht so einfach ?! *mhh*

Aber ich will die Küche ja nicht austauschen und bei meinem Auszug ist einfach ne andere Küche drin..... Den Duschkopf beispielsweise kann ich ja auch austauschen wenn er mir nicht gefällt und beim Auszug wieder dranmontieren.

Bei ner Küche ist es nicht so ? Weil sie eingebaut ist wie das Wort Einbauküche schon sagt ??

mhh dann hab ich ein Problem :-)

Aber vielen Dank noch für die zusätzlichen Hinweise.

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#11
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

@Odil: alles ist im Moment besser als Oberbayern mit 15 Grad und Regen im Juli :(

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
regenhase
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

interessante Frage, finde ich.
Ist es nicht so, das , wenn der Mieter die Küche austauscht, die Küche nicht abgenutzt wird. So hat doch der Vermieter sogar einen Vorteil davon.
Wenn die Küche ordentlich gelagert wird, passiert ihr doch nix.

Nachdenkliche Grüße
Regenhase

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Warum fragst Du nicht beim Vermieter an, ob er mit einem Abbau während deine Mietdauer einverstanden ist. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, denn der Vermieter muss zustimmen. Das ist das Entscheidende.
Die Küche ist fest eingebaut und daher Bestandteil der Wohnung.
Der Vergleich mit dem Duschkopf hinkt ein bisschen!;)
___________________________________
noch einmal das Entscheidende aus einem Urteil:
Baut der Vermieter eine Einbauküche ein und wird die Wohnung mit Einbauküche vermietet, so handelt es sich bei der Einbauküche in der Regel um Zubehör der Wohnung.
Deshalb hat der Mieter keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter dem Ausbau dieser Küche und Einbau einer vom Mieter erworbenen Küche zustimmt

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)

Danke Odil !

Mit dem Urteil hat sich mein Wunsch dann wohl leider erledigt :-( denn ich habe den Vermieter bereits gefragt und der sagte leider nein, da die Küche (wie er ja auch recht hat) bei jedem ab- und aufbau leidet.

*heul.schluchz* :-)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Nini23
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo!
Ich hatte schonmal das gleiche Problem und habe es folgendermaßen gelöst:

Da ich vorhatte dauerhaft in der Wohnung zu bleiben,habe ich meine Küche mitnehmen und einbauen dürfen-mußte allerdings dafür unterschreiben,daß die Küche(also meine),im Falle eines Auszuges in der Wohnung verbleibt!

Wenn Du auch die nächsten Jahre nicht vorhast erneut umzuziehen,ist das vielleicht eine Alternative...und der Wert der Wohnung verbessert sich dadurch,da Deine Küche ja viel schöner ist-also wird der Vermieter sich bestimmt darauf einlassen :-)
Viel Glück!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

tschuldigung,

da lag ich wohl total falsch.

Gruss det11

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)

Danke Nini !

Dein Vorschlag ist nicht schlecht aber die Küche war sehr teuer und da müsste ich schon die nächsten 10 Jahre dort wohnen .. :-) Und ob ich das wirklich mache ??
Bis dahin hab ich hoffentlich nen Haufen Kohle und kauf mir ein Häusschen :D
Andererseits kann ich mir dann auch ne neue Küche leisten *spinnrum*
Ne ich werde meine Küche irgendwo lagern müssen.

Aber Danke euch allen ihr habt mir sehr geholfen.

@ DET... Macht nix für die falsche Info. Haben sich ja schnell andere gefunden die auch was dazu sagen konnten. *kopfhoch* :)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

@ det11
Finde ich super,
dass du deinem Hinweis korrigiert hast.
Findet man hier nicht so oft.:):)

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