wohnung verkaufen mit schimmel?

21. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
pollydolly16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
wohnung verkaufen mit schimmel?

hallo, ich brauche dringend rat am besten von jmd der sich wirklich auskennt.
ich wohne zz noch zur miete in der eigentumswohnung meiner alten tante. meine tante möchte die wohnung verkaufen.
jetz ist folgendes problem, die wohnung hat in jedem zimmer schimmel, starken schimmel, den ich mehrmals enfernt habe und sogar mit schimmelfarbe gestrichen habe, nach zwei monaten kommt der schimmel wieder durch. es wurde von jahr zu jahr krasser mittlerweile habe ich im gang (keine aussenwand) vier verschiedene sorten schimmel!!! (schwarzen, grünen, weisen spinnennetzartigen und braunen)!!!!

nun gut dass ist nicht dass hauptproblem!!! da ich eine neue wohnung habe und am ausziehen bin, mein problem ist folgendes, heute war ein immobilienmarkler da, mit mehreren interessenten meine tante die eigentliche eigentümerin war nicht dabei!! als mich die interessenten nach schimmel gefragt haben habe ich gelogen!!!! der immobilienmarkler hat nicht nach schimmel gefragt, jedenfalls nicht mich. ich stehe unter druck da meine familie gesagt hat ich soll nichts von schimmel sagen und die dass problem nicht wahrhaben wollen, und die wohnung einfach nur verkaufen wollen ohne rücksicht auf verluste und ohne gewissen!!! nun habe ich ein schlechtes gewissen, da ich gelogen habe und ich habe angst dass rechtlich was auf mich zukommt!!! ich bin kurz davoe den immobilienmarkler anzurufrn und von schimmel und meiner lüge zu berichten, aber dann krieg ich probleme mit meiner familie und meine alte tante kriegt die wohnung nicht los!!! dass meine tante verklagt werden kann, "arglistige täuschung" habe ich mittlerweile rausgelesen aber häng ich nicht auch mit drin, wenn ich verschweige und lüge??
was kann ich jetz noch tun??? (moralisch weiss ich was ich tun muss)
aber kann ich jetz rechtlich belangt werden??
ich habe wirklich angst und bin verunsichert und fühle mich richtig mies deswegen!!!

lg polly

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39222x hilfreich)

Es ist nicht vollständig ausgeschlossen, das man sich erfolgreich mit Schadenersatzforderungen an Dich wendet.

Erster den man verklagen würde wäre zwar die Tante, wenn bei der nichts zu holen wäre, könnte man sich auch an Dich wenden.

Strafrechtlich steht dann die Beihilfe zum Betrug im Raume.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ich muss Dich leider auch warnen. Wenn Du nichts sagst, kann Dir keiner.

Sag Deiner Familie, dass Du Dich raushalten möchtest. Der Schimmelbefall fliegt zu 99 % auf. Man kann die alten Farbschichten untersuchen lassen.

In erster Linie wird dann meist versucht, ein Teil des Kaufpreises zurück zu bekommen. Aber im extremen Fall wird auf Rückabwicklung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung geklagt, dann ist die Wohnung nicht nur NICHT verkauft sondern es sind noch hohe Anwalts- Gutachter und Gerichtskosten entstanden.

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"Chylla"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 238x hilfreich)

Hallo "pollydolly16",

als Mieter/in einer Mietwohnung sind Sie nicht zur Auskunft verpflichtet.
Die Besitzer der Wohnung und der Immobilienmakler schon. Diese müssen wahre Angaben zum Zustand der Wohnung machen. Das liegt in deren Verantwortung!

MfG, soso55

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39222x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>als Mieter/in einer Mietwohnung sind Sie nicht zur Auskunft verpflichtet.
Die Besitzer der Wohnung und der Immobilienmakler schon. <hr size=1 noshade>

Das widerspricht sich.
Der Mieter ist der Besitzer der Wohnung.

Im übirgen ist niemand verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Nur muss er dann mit den möglichen neagtiven Folgen leben.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 238x hilfreich)

Hallo "pollydolly16",

es widerspricht sich nicht: Der/die Mieter/in einer angemieteten Eigentumswohnung ist nicht der/die Eigentümer/in der Eigentumswohnung. Diese wollen die Eigentumswohnung verkaufen. Schimmelbefall darf nicht verschwiegen werden von dem/der Eigentümer/in. Das wäre arglistige Täuschung gegenüber der/dem Käufer/in der Wohnung, der/die dann die Schäden zu tragen hat.. Zum Lügen gezwungen werden ist nicht korrekt; das wäre Nötigung.. Verweisen Sie bei Fragen an den/die Eigentümer/in, denn diese sind in der Haftung!
Der/die Mieter/in hat nichts zu tun! Darüber sollte man nachdenken und sich wehren. Stellen Sie eine Anfrage bei frag-einen-anwalt.de.
Es bedeutet auch, dass Sie in einer Wohnung wohnen, in der es Schimmelbefall gibt. U. U. sollten Sie sich an Ihre/n Vermieter/in wenden, falls es zu Gesundheitsproblemen gekommen ist oder Schäden an Ihrem Mobiliar (Schadensersatz)..

MfG, soso55

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39222x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>es widerspricht sich nicht: <hr size=1 noshade>

Doch, das tat es.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16412 Beiträge, 5803x hilfreich)

Eigentümer != Besitzer
=> Die Aussage

Zitat:
als Mieter/in einer Mietwohnung sind Sie nicht zur Auskunft verpflichtet.
Die Besitzer der Wohnung und der Immobilienmakler schon.

ist widersprüchlich und falsch.

In diesem Fall:
Besitzer = Mieter
Eigentümer = Vermieter

Der Besitzer/Mieter ist nicht zur Auskunft verpflichtet. Bei einer Falschaussage kann sich die Mieterin dennoch schadenersatzpflichtig machen.



-- Editiert micbu am 25.02.2015 13:48

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#8
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(797 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
es widerspricht sich nicht:

Wenn Du meinst, in einem Rechtsforum Antworten gegen zu können, solltest Du vielleicht zwischen Besitz und Eigentum unterscheiden können. Zumindest nach Hinweis.

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