hallo zusammen,kann mir jemand sagen ob man dem vermieter zu jeder zeit und so oft wie ER will termine zu wohnungsbesichtigungen machen muß ...ist das grenzenloses recht?
danke für eventuelle infos
gruß luise2
wohnungsbesichtigungen wg auszug
20. Februar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 20. Februar 2007 | 17:17
Von
Status: Beginner (87 Beiträge, 28x hilfreich)
wohnungsbesichtigungen wg auszug
#1
Antwort vom 20. Februar 2007 | 17:23
Von
Status: Unbeschreiblich (50125 Beiträge, 17561x hilfreich)
Nein, das ist kein grenzenloses Recht.
Besichtigungen sind 1-2 Mal in der Woche zu angemessenen Tageszeiten erlaubt. Die Termine sind mit dem Mieter abzustimmen.
#2
Antwort vom 20. Februar 2007 | 17:30
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo Luise,
gleiches Problem hatte ich vor zwei Monaten auch. Leider hatte ich keine eindeutigen Urteile hierzu gefunden. Nach allgemeiner Rechtssprechung sollte es ausreichen, wenn Du an einem Tag in der Woche (kann auch Samstags sein) ihm ein Zeitfenster öffnest (am besten vormitags und nachmittags)
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
302.435
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten