wohnungsübergabe studentenwohnheim

22. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
maria fels
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
wohnungsübergabe studentenwohnheim

hallo!
ich möchte am 31.3. aus meinem wg-zimmer in einem studentenwohnheim ausziehen, der mietvertrag läuft bis zum 30.4., aber das war nicht anders möglich. mein Problem ist ein anderes.
als ich vor 3 1/2 jahren eingezogen bin, erfolgte die wohnungsübergabe nicht durch den Vermieter bzw hausmeister, sondern durch meine vorgängerin. sie hatte sich von dem vermieter meine telefonnummer geben lassen und versicherte mir, so könne ich eher in das zimmer und das würde schon klargehen. da ich zu der zeit noch wirklich unerfahren in solchen dingen war, habe ich zugestimmt und die herausgabe meiner telefonnummer habe ich als zustimmung seitens des vermieters gedeutet. ich habe also ein ungereinigtes und unrenoviertes zimmer übernommen, in dem sich ein teppichboden und ein drahtseil-lampensystem befinden, welche beide nicht zur normalen ausstattung des zimmers gehören. dazu kommt, dass ich kein übergabeprotokoll unterschrieben habe.
nun war der hausmeister gestern da und meinte, ich müsse vor meinem auszug den teppichboden und die lampe entfernen, sowie neu streichen, damit ich meine kaution wieder bekomme.
im mietvertrag steht nichts davon, dass das zimmer renoviert übergeben werden muss, sodass ich davon ausgegangen bin, dass ich es so abgebe, wie ich es bekommen habe. hier ist es üblich, dass das zimmer vor dem auszug gestrichen wird, weil man es meistens auch gestrichen übernimmt. somit kann er nicht beweisen, dass das zimmer gestrichen war und ich kann nur beweisen, dass es nicht gestrichen war, weil meine eltern mir eine woche später beim streichen geholfen haben.
Ich habe nun vor, mit der zahlung der letzten miete zu warten, bis die zimmerübergabe erfolgt ist. Wenn sich der hausmeister weigert, das zimmer so abzunehmen, werde ich nicht mehr zahlen, weil der mietvertrag nichts dazu sagt, in welchen zustand (ausser „besenrein“) das zimmer beim auszug sein muss.
Kann ich die herausgabe meiner telefonnummer als zustimmung seitens des vermieters sehen, das zimmer ohne unterschreiben eines übergabeprotokolls zu übernehmen? Und kann ich dazu gezwungen werden, lampe und teppichboden zu entfernen, obwohl ich nicht wusste, dass er nicht zur grundausstattung gehört (hab mir sagen lassen, dass solche dinge eigentlich im übergabeprotokoll geregelt sind)? Ausserdem ist der teppich noch gut und ich bin mir sicher, dass ein eventueller nachfolger nicht gegen ihn einzuwenden hätte.
Vielen dank schon mal!!
Lg,
maria

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
siebeber
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi...

ein Übergabeprotokoll ist nicht zwingend erforderlich, es soll später nur zu Beweiszwecken dienen.

Die Lampe und den Teppich müsstest Du beim Auszug nur dann entfernen wenn Du sie selbst verlegt bzw. eingebaut hättest oder wenn Du bei Übernahme vom Vormieter im Mietvertrag schriftlich dazu verpflichtet wurdest. Sollte also in Deinem Vertrag nichts dazu stehen, kannst Du sie im Zimmer belassen.

Ausserdem sollte in Deinem Vertrag die Renovierungspflicht geregelt sein. Evtl. sind dort ungültige Klauseln (z. B. starre Fristenregelung oder Verpflichtung zur Renovierung bei Auszug). In diesem Falle musst Du garnicht renovieren. Sollte der Mietvertrag gültige Klauseln enthalten (z. B. Renovierung regelmäßig alle 5 Jahre), hättest Du nur einen bestimmten Anteil der Renovierungskosten zu tragen (oder selbst streichen).

Viele Grüße

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

gelten bei Studentenwohnungen nicht andere Regelungen?

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#3
 Von 
siebeber
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, aber das betrifft die Regelungen beim Kündigunsschutz des Mieters. So sind z.B. einfache Zeitmietverträge möglich usw. Die Renovierungsregelungen z.B. sind identisch mit "normalen" Mietverträgen.

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#4
 Von 
maria fels
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

im mietvertrag ist nur von einer besenreinen übergabe die rede (danach soll eine grundreinigung erfolgen, allerdings ist dies zumindest in unserer wg nie nach einem auszug geschehen). ausserdem soll der mieter für schäden haften, aber ich denke nicht, dass damit normale abnutzung gemeint ist.
wie ist das denn mit der herausgabe miener telefonnummer? kann ich das als zustimmung vestehen?
und da ich kein übergabeprotokoll unterschrieben habe, kann ich nicht belangt werden, wenn die möbel, die im zimmer waren, nicht der grundausstattung entsprechen? ich weiss zb dass andere eine schreibtischlampe vorgefunden haben, ich aber nicht.
lg,
maria

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