Hallo,
wir haben durch Sofaverrücken einen dicken fetten Kratzer im Parkett unserer Mietwohnung verursacht. Der Vermieter sagt, wir müssen den Boden abschleifen und versiegeln lassen. Tritt in so einem Fall (=einmaliger Unglücksfall) die Privathaftpflicht ein, oder nicht (weil es sich um eine gemietete SAche handelt)???
Vielen DAnk!
zahlt Privathaftpflicht bei Parkettschaden?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo!
Wenn es in eurem Versicherungsvertrag nicht
eine Ausschlussklausel für Mietsachen gibt, ist das eine Versicherungsfall, wenn Schäden an der Mietsache entstehen.
(natürlich keine Abnutzungschäden (!)
wichtig: muss eine "Art Unfall" sein mit
dem Kratzer und zu einem bestimmten Zeitpunkt entstanden sein, also nicht
"mit der Zeit")
------------------
Im Folgenden geht es zwar um Teppichboden, aber trotzzdem interessant:
___________
Unter Umständen muss die Privathaftpflicht-versicherung des Mieters Schäden regulieren. Die Versi-cherung hat solche Schäden zu ersetzen, die durch einefalsche Handhabung der Mietsache entstehen. (hier: Ver-wendung eines ungeeigneten - doppelseitig klebenden -Teppichklebebandes und Benutzung eines falschenTeppichreinigungsmittels mit der Folge, dass sich der Tep-pichboden in der Mietwohnung verfärbte und vom Un-tergrund löste.(nach: LG Ravensburg, VersE 1994,
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