Hallo,
wir haben 2007 ein EFH bezogen. Lt. Mietvertrag wurde eine Kaution von 2.500 EUR gefordert und auch geleistet bei einer Miete von 700 EUR/Monat. Wie wir nun erfahren haben, hat der Vermieter hier zu viel Kaution verlangt. nun stellt sich für uns die Frage, wieviel er bekommen dürfte. Natürlich 3 Kaltmieten, das ist klar, aber unser Mietvertrag beinhaltet die Regelung, dass wir die Verbrauchsabhängigen Kosten wie Heizung/Strom/Wasser selber tragen und in der Mietzahlung Nebenkosten wie Grundsteuer, Kaminkehrer + Versicherungen enthalten sind. Diese Nebenkosten sind aber nicht detailiert aufgeführt.
Wie errechnet sich nun der tatsächliche Kautionsanspruch des Vermieters ?
Danke schon mal im voraus !
Tom & Familie
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-- Editiert am 18.01.2010 13:08
zu viel Kaution bezahlt....
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Bei Inklusiv- bzw. Teilinklusivmieten berechnet sich Kaution von der vereinbarten Miete. Im Mietvertrag betragsmäßig ausgewiesene
Vorauszahlungen oder Pauschalen für Betriebskosten dürfen nicht mit berechnet werden ( § 551 Abs. 1 BGB
)
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Ja,
aber wie hoch ist denn die nettomiete, wenn bei monatlicher Miete 700 EUR eingetragen ist und in einer Zusatzvereinbarung steht, dass dieser Betrag incl. Grundsteuer, Kaminkehrer + Versicherungen ist. Diese Kosten sind nicht seperat ausgwiesen, also sollten pauschal mit abgegolten sein.
Oder muss ich das so verstehen, dass die incl. Beträge in der Kaution zu berücksichtigen sind ?? Somit 2.100 EUR rechtens wären ??
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Bzw.
Kann Toms Vermieter dann irgendwann mal eine Nachzahlung verlangen, wenn der Betrag so pauschal mit in der Miete steckt ??
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Warum will man sich eigentlich wegen 400 €, die einem ja nicht verloren gehen, unnötig Stress bereiten ?
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