zulässige wohnungsgröße

9. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
lucky-on-usa
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 47x hilfreich)
zulässige wohnungsgröße

Hallöchen, ich habe gehört, das jetzt 120qm für eine 4 köpfige Familie zugelassen sind (mein Mann bezieht H4, daher wichtig für uns), stimmt das denn wirklich?? Wäre je eigentlich klasse für uns da wir gerade in einer Ausgleichswohnung untergebracht sind (wasserrohrbruch in der alten Wohnung). Ich kann es mir nur grad nicht vorstellen, da es ja eine vergrößerung um 30qm zu den alten vorgaben ist....
weiss von euch vielleicht wer mehr darüber??
lg mandy

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
gerechtigkeit
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 56x hilfreich)

120qm beziehen sich nur auf Wohnungseigentum (Eigentumswohnung).
Bei Mietobjekten sieht es anders aus.

Siehe hier:

Wohneigentum: Eine vierköpfige Familie darf eine 120 qm große Wohnung oder ein 130 qm großes Haus besitzen.

Bei drei Personen sind 100 qm angemessen (Haus 110 qm), bei einer oder zwei Personen 80 qm (90 qm).

Erst darüber sind Umzug oder Hartz-IV-Kürzung zumutbar. Bisher galt: Eine Person darf max. 60 qm Eigentum besitzen. (Az.: B 7b AS 2/05 R )

Mietwohnung: Ob Unterkunftskosten angemessen sind, richtet sich künftig nach Vergleichsmieten vor Ort für einfache Wohnungen. Bisher galt eine bundesweite Wohngeldtabelle. Umzüge in andere Gemeinden schließen die Richter in der Regel aus. (Az.: B 7b AS 10/06 R )

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