zuviel bezahlte Miete verrechnen?

18. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
misskrissy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
zuviel bezahlte Miete verrechnen?

Ich habe eine Staffelmiete. Seit Januar 2005 hat sich somit meine Grundmiete erhöht. Irgendwie habe ich mich verrechnet und von Januar bis Juni 2005 zu viel Miete gezahlt. Darf ich diesen Betrag ohne Zustimmung des Vermieters mit meiner nächsten Miete verrechnen? Der Vermieter stellt sich quer und meinte, dass der monatlich zuviel bezahlte Betrag automatisch auf die NKVZ draufgeschlagen wird. Darf das der Vermieter?

Danke, krissy

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Nein, das darf er nicht.

Ich würds mit der nächsten Miete verrechnen.

Das ist meine persönliche Meinung

det11

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Seh´ich genauso. Einfach den zuviel bezahlten Betrag von der nächsten Miete abziehen und bei Verwendungszeck z.B. den Vermerk machen Verrechnung mit Zahlungen der Vormonate.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
misskrissy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten :-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen