24/7 läuft der Fernseher

28. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Desiro
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
24/7 läuft der Fernseher

Ich grüße euch liebe Forengemeinde, ich bin ein typischer Forum-Neuzugang und habe direkt zum Einstieg eine Frage.

Eckdaten:

- Land: Brandenburg
- Plz-Bereich 1551.....
- Grundstücksgröße ca. 560m^2
- Einfamilienhaus-Siedlung, erschlossen im ...Jahr 2000
- Nachbarschaftsalter: 50-75
- unser Alter 39-42 (ja wir sind die Jüngsten in der Siedlung)
- wir haben unser Haus als Bestandsimmobilie 2020 gekauf

Zur Sache:

Wie in den Eckdaten bereits erwähnt, sind die Grundstücke in unserer Einfamilienhaus-Siedlung relativ klein, alle haben so um die 500-580m^2.
Ich möchte kurz den Aufbau der Grundstücke erläutern, weil meine Frage dann für euch auch einen Sinn ergibt.

Stellt euch bitte folgendes vor eurem inneren Auge vor:

- ihr steht auf einer Straße (Verkehrsberuhigter Bereich) und schaut Richtung Osten
- vor euch liegt ein Grundstück mit einer Breite von ca. 20m
- von links nach rechts ist das Grundstück wie folgt aufgeteilt:

1. Links an der Grundstücksgrenze steht mein Carport ca 4.5m (für zwei PKW nebeneinander)
2. Dann folgt ein 1m breiter Weg
3. Dann kommt das Haus mit einer Länge von ca. 8m
4. Dann folgt eine Terrasse mit ca 3.5m
5. und dann die restlichen 3-4m Rasen bis zur rechten Grundstücksgrenze
6. Die Grundstücke sind alle gleich aufgebaut: Carport, Weg, Haus, Terrasse, Freizeitfläche
7. Durch diesen gleichen Aufbau, geht sich keiner gegenseitig auf den "Sack"
8. Heißt jeder hat seine "Freizeitfläche", ein Carport, ein Haus und hat somit seine Ruhe.

Zur Problematik:

- unsere Nachbarn rechts von uns (also ihr Carport grenzt direkt an unsere rechte Freizeitfläche an) hat 18/7 die "Glotze" unterm Carport an. Soll heißen, die sitzen unter ihrem Carport (wo sonst nur Autos stehen und ruhig sind) und gucken 18/7 laut Fernseher (er hatte vor Jahren einen Schlaganfall und kann seitdem nur noch "ohhhhhh und ahhhhhh" sagen und sie übernimmt die komplette Pflege. Ich habe da volles Verständnis für das es nicht anders geht.
- aber es nervt meine Frau, mein Kind und mich extrem das wir wenn wir auf unserer Terrasse sitzen immer die "schei..." Glotze der Nachbarn hören. In einer Lautstärke als würde ich selbst fern sehen.
- es hat schon seinen Grund warum die Grundstücke so aufgeteilt sind, wie sie es sind. Nämlich das jeder seine Ruhe hat (nur blöd wenn man als Rentner da sitzt und draußen fern schaut wo sonst eigentlich Autos stehen und ruhig sind)

Meine Familie und ich können nicht entspannen, weil wir ständig die ****** Glotze hören. Wenn meine Frau oder ich von Arbeit kommen und uns entspannt auf die Terrasse setzen, dann wird man 18/7 durch unsere "SchlaganfallRentnerNachbarn" belästigt. Es ist einfach sehr anstrengend und geht soweit dass meine Frau mit dem Gedanken spielt das Haus wieder zu verkaufen.

Fazit:
- die Nachbarn sitzen unterm Carport und schauen dort als Rentner 18/7 TV
- meine Familie wird dadurch extrem belästigt
- was kann ich tun das die Nachbarn die Seite wechseln und ihre Terrasse nutzen anstatt ihr Carport

(Gespräche wurden schon mehrfach gesucht, ohne Erfolg)

Signatur:

Wenn ich doch nur dürfte, wie ich wollte




24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129985 Beiträge, 41459x hilfreich)

Zitat (von Desiro):
was kann ich tun das die Nachbarn die Seite wechseln und ihre Terrasse nutzen anstatt ihr Carport

A)
1. gerichtsfest prüfen ob die Lautstärke die jeweiligen Grenzwerte überschreitet
2. versieren Anwalt suchen und mit den nötigen Schritten beauftrgen

B)
prüfen ob bezüglich des Carports eine Zweckentfremdung vorliegt und bei der Gemeinde entsprechend Anzeige erstatten


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fisch60
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 15x hilfreich)

(Polemik editiert)

Freundlich zu den Nachbarn gehen ,das Gespräch suchen und ihre Probleme mit dem "Fernsehen schauen" ansprechen und eine gemeinsame Lösung suchen.


-- Editiert von Moderator am 29. Mai 2026 12:12

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#3
 Von 
Desiro
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fisch60):
(101 Beiträge, 15x hilfreich)
(Polemik editiert)

Freundlich zu den Nachbarn gehen ,das Gespräch suchen und ihre Probleme mit dem "Fernsehen schauen" ansprechen und eine gemeinsame Lösung suchen.


Na da fühlt sich aber jemand auf den Schlips getreten. Einfach mal meinen Post ordentlich lesen und antworten. Ich habe klipp und klar geschrieben, dass ich:

1. vollstes Verständnis für die Lebenssituation habe, gerade auch wegen dem Schlaganfall
2. Habe ich auch geschrieben, dass schon mehrfach versucht wurde das Gespräch zu suchen um eine Lösung zu finden, diese aber immer ohne Erfolg blieben (bei diesen Gesprächen bin sachlich und freundlich geblieben, meine Nachbarin ebenso)
3. Ihre Aussage, was sollen Rentner den ganzen Tag machen? Meine Großvater (leider seit 10Jahren tot) hat sein gesamtes Rentnerleben jeden Tag eine neue Beschäftigung in seinem Garten gefunden, meine Eltern bei auch schon im Ruhestand, beschäftigen sich jeden Tag in ihrem Garten oder sind unterwegs.
4. Wenn die Frau mit ihrem Mann auf ihrer Terrasse sitzen würde, kann sie von mir aus 24h die Glotze laufen haben, sie sitzt aber nunmal unterm Carport und beschallt dadurch meine Freizeitzone vom Grundstück, hat schon seinen Grund warum die Grundstücke so aufgeteilt sind wie sind, nämlich Terrasse grenzt immer ans Carport des rechten Nachbarn, so hat jeder seine Ruhe wenn man nach der Arbeit entspannen will.
5. Jemanden zu wünschen dass er einen Schlaganfall bekommt, ist ja wohl Gipfel der Dreistigkeit.
6. Vorgehen beim Lesen von Forumsbeiträgen LESEN / VERSTEHEN/ ANTWORTEN

Tschüss

-- Editiert von Moderator am 29. Mai 2026 12:13

Signatur:

Wenn ich doch nur dürfte, wie ich wollte

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20248 Beiträge, 7332x hilfreich)

@fish60
Verständnis für die Situation Schlaganfall und den Patienten löst das Problem der Lärmbelästigung nicht.
Und die Polemik 'komm du mal in die Situation ...' ist vollkommen unangebracht.

@desiro
Das Allerallererste: Lärmprotokoll führen, penibel und für einen längeren Zeitraum.
Dazu gehört auch, den Lärm bzw. die Belästigung zu beschreien, Worte zu finden.
Man sollte glauben, dass das Problem mit einem leichten Kopfhörer zu lösen sein sollte ...

Angemerkt: die bauliche Situation ist wirklich nicht der Kern der Argumentatjion - es geht rein um die Lärmemission.

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9898 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
die bauliche Situation ist wirklich nicht der Kern der Argumentatjion - es geht rein um die Lärmemission.


für das Ehepaar vielleicht schon. Denn wenn es baulich machbar wäre, würden sie ja vielleicht die Terasse nutzen.

Die Sache mit dem Kopfhörer würde ich nochmal aufgreifen und auch Unterstützung bei der Anschaffung anbieten. Haben die beiden Kinder?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129985 Beiträge, 41459x hilfreich)

Zitat (von fisch60):
In ihrem Text ist überhaupt kein Verständniss für die Nachbarn.

Zum einen mag es daran liegen, dass die Nachbarn 19h / Tag Lärmterror begehen und offenbar 0,0 Verständnis und Rücksicht üben.
Zum andern ist das schlicht falsch - hätte man den Text sorgfältig gelesen wüssten man das auch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42572 Beiträge, 14755x hilfreich)

Auch Rentner, Behinderte, behinderte Rentner, Kinder, behinderte Kinder, behinderte verrentete Kinder leben nicht im rechtsfreien Raum in Deutschland, und das ist auch gut so. Ich empfinde es auch als zutiefst diskriminierend, fisch, wenn Du hier so tust, als müsse man die armen (doofen?) Rentner so dulden, wie sie es denn wollen, denn diese Brüder und Schwestern können ja nicht anders.

Ganz sicher sind Alltagsgeräusche des täglichen Lebens zu dulden - auch, wenn sie etwas lauter sind, weil der Verursacher nicht gut hört. Nur, hier geht es ja um was anderes. Es geht um Geräusche, die an einem Ort entstehen, der dafür so nicht vorgesehen ist. Und denen abgeholfen werden könnte. Etwa durch Kopfhörer. Eine permanente Beschallung in der beschriebenen Form muss nicht hingenommen werden.

Bleibt die Frage, wie dagegen vorzugehen ist. Da gibt es zwei Schienen, einmal die öffentlich-rechtliche, und dann eben die zivilrechtliche. Ich würde mit der öffentlich-rechtlichen anfangen. Also klären, ob diese Nutzung überhaupt zulässig ist, und dann die Lärmbelästigung messen. Wenn die Nutzung so nicht erlaubt ist, der Lärm grundsätzlich zu laut, dann werden die Behörden für Abhilfe sorgen. Wenn das nicht funktioniert, bleibt nur der zivilrechtliche Weg. Da würde ich dann doch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Und dann hat man ja schon die Bescheide der Behörde, der Anwalt weiss dann, wie man weiter arbeiten muss.

wirdwerden

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40376 Beiträge, 6569x hilfreich)

Zitat (von Desiro):
24/7 läuft der Fernseher
Das ist grundsätzlich jedem Fernseher-Besitzer erlaubt.
-Oder doch nur 18/7?
-Oder nur, wenn ihr von der Arbeit kommt?
-Und seit wieviel Jahren erduldet ihr das?
- Und was antwortet die pflegende Frau, wenn ihr das ansprecht?
Zitat (von Desiro):
Ich möchte kurz den Aufbau der Grundstücke erläutern, weil meine Frage dann für euch auch einen Sinn ergibt.
Völlig unerheblich. Wenn es um Lärmbelästigung aus der Nachbarschaft geht, gibt es andere Kriterien als die Grundstücksaufteilung oder die PLZ oder den Ort des *Geschehens* oder ein blödes TV-Programm.
Zitat (von Desiro):
Ich habe da volles Verständnis für das es nicht anders geht.


(Unfug editiert)

Nur eine professionelle Lärmmessung bringt zumindest im Ergebnis, ob es sich um unzulässige Lärmbelästigung und eine Frage des Nachbarrechts handelt.

(Unfug editiert)

Vielleicht zum Nachlesen:
https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212898


-- Editiert von Moderator am 29. Mai 2026 12:10

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(701 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von fisch60):
Freundlich zu den Nachbarn gehen ,das Gespräch suchen und ihre Probleme mit dem "Fernsehen schauen" ansprechen und eine gemeinsame Lösung suchen.

Wurde gemacht.
Hat nix gebracht.
Lesen und verstehen ist so schwer?
Zitat (von Desiro):
Gespräche wurden schon mehrfach gesucht, ohne Erfolg

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40376 Beiträge, 6569x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Eine permanente Beschallung in der beschriebenen Form muss nicht hingenommen werden.
Richtig. Aber diese liegt ja nachlesbar NICHT vor.
Zitat (von wirdwerden):
Also klären, ob diese Nutzung überhaupt zulässig ist, und dann die Lärmbelästigung messen.
Ich behaupte, sie ist nicht unzulässig. Den Lärm sollte man nicht selbst messen.

Ich korrigiere mal den evtl. unerkannten *Unfug* mit dem DDR-Nachbarrecht.
Es gilt:
https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212898#body

-- Editiert von User am 29. Mai 2026 12:36

-- Editiert von User am 29. Mai 2026 12:39

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fisch60
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 15x hilfreich)

:banana:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13443 Beiträge, 4805x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich korrigiere mal den evtl. unerkannten *Unfug* mit dem DDR-Nachbarrecht.
Es gilt:
https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212898#body


Welcher Abschnitt bzw. § des Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetz beschäftigt sich nochmal mit unnötigen und vermeidbaren Lärmemissionen?


-- Editiert von User am 29. Mai 2026 15:45

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2674 Beiträge, 632x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
prüfen ob bezüglich des Carports eine Zweckentfremdung vorliegt

Zitat (von wirdwerden):
Also klären, ob diese Nutzung überhaupt zulässig ist,

Das ist schnell beantwortet.
Zitat (von BbgBO § 2 (7) Satz 2):
Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.

Zitat (von BbgBO § 2 (5)):
Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.

Die Nutzung als Aufenthaltsraum bedarf einer Baugenehmigung (Antrag auf Nutzungsänderung).
Zitat (von Desiro):
Links an der Grundstücksgrenze steht mein Carport

Da es bei den Nachbarn gleich ist, wurde das Abstandsflächenprivileg genutzt. Eine Umnutzung zum Aufenthaltsraum ist demnach nicht genehmigungsfähig und unzulässig.
Ob das Ordnungsamt da schon handelt, ist fraglich. Formal zuständig ist die untere Bauaufsicht.
Die "in Schwung" zu bekommen ist aber nicht einfach. Hier kann dann ein nerviger Anwalt gut helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42572 Beiträge, 14755x hilfreich)

Deine Argumentation ging mir auch durch den Kopf. Ich tu mich hier schwer mit der Definition von "Aufenthaltsraum." Kann aber m.E. eventuell dahin gestellt bleiben; zumindest dann wenn aus anderen Gründen die Nutzung (Lautstärke) so nicht zulässig ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40376 Beiträge, 6569x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Welcher Abschnitt
Da es um Nachbarn geht und nicht um Lärmbelästigung in der Öffentlichkeit, gilt durchaus dieses Gesetz.
Dass es dort keinen § zur evtl. Schlichtungsstelle gibt, hast du evtl. schon selbst gefunden?

Deshalb schrieb ich:---> Vielleicht zum Nachlesen.

Und sonst?
Ein Carport ist eine Garage?? Ist es nicht eher eine offene Garage...und wie sieht die des Nachbarn aus?
Unterstellmöglichkeit für Fahrzeuge, eigentlich 4 Stützen und n Dach... fürs gute Stück?
Dass der TE ein Doppel-Carport hat, ist für die Problematik mE eher unwichtig, ebenso wie das Alter der Beteiligten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2674 Beiträge, 632x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich tu mich hier schwer mit der Definition von "Aufenthaltsraum."

Zitat (von nicht mehr gültig):
Aufenthaltsräume sind insbesondere Wohn- und Schlafräume, Wohndielen, Küchen, Versammlungsräume, Arbeitsräume, Gasträume, Unterrichtsräume, Krankenräume, Warteräume, Geschäftsräume, Verkaufsräume und Werkstätten. Keine Aufenthaltsräume sind insbesondere Flure, Treppenräume, Wasch- und Toilettenräume, Nebenräume, wie Speisekammern und andere Vorrats- und Abstellräume, Trockenräume, Wasch- und Futterküchen; ferner Garagen, Heizräume, Maschinenräume sowie Lagerräume.

"Verwaltungsvorschrift zur Brandenburgischen Bauordnung (VVBbgBO)"
Ersatzweise aus dem "Nachbarland":
Zitat (von HELBauO M-V):
Beispiele für Aufenthaltsräume
Aufenthaltsräume sind auch Wohn- und Essdielen, Arbeitsräume (z. B. Büro-, Geschäfts-, Verkaufsräume und Werkstätten), gewerbliche Spül- oder Waschküchen, Versammlungsräume, Schul- und Krankenräume, Turnhallen und ähnliche Räume in Sportstätten.
Beispiele für einen nur vorübergehenden Aufenthalt
Keine Aufenthaltsräume sind z. B. Räume für technische Installationen (wie Heiz-, Kessel- oder Maschinenräume), Räume zur Lagerung/Aufbewahrung von Waren/Gegenständen, Garagen, Ställe, Räume, die der kurzzeitigen Nutzung dienen, z. B. zur Vornahme bestimmter Arbeiten (wie Waschküchen und ähnliche Hausarbeitsräume, Bäder und Toilettenräume).

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 96x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich tu mich hier schwer mit der Definition von "Aufenthaltsraum."


Ich tu mich eher schwer mit der Unterstellung, dass der Carport als Aufenthaltsraum genutzt wird.

Zitat (von de Bakel):
Die Nutzung als Aufenthaltsraum bedarf einer Baugenehmigung


Die Frage ist ob der Carport hier überhaupt als ` Aufenthaltsraum `genutzt wird oder vielleicht nur vorübergehend genutzt wird.


Zitat (von de Bakel):
Beispiele für einen nur vorübergehenden Aufenthalt
Keine Aufenthaltsräume sind z. B. ............................................... Bäder und ..................


Müsste ich dann den Fernseher aus meinem Bad entfernen oder eine Nutzungsänderung beantragen wenn ich mit einem Bier in der Wanne liege und der Fernseher läuft!?

Zitat (von wirdwerden):
Kann aber m.E. eventuell dahin gestellt bleiben; zumindest dann wenn aus anderen Gründen die Nutzung (Lautstärke) so nicht zulässig ist.


Würde ich auch so sehen.

Zitat (von de Bakel):
Ob das Ordnungsamt da schon handelt, ist fraglich. Formal zuständig ist die untere Bauaufsicht.
Die "in Schwung" zu bekommen ist aber nicht einfach.


Das glaube ich auch.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(701 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Beispiele für Aufenthaltsräume

"Räume" verbinde ich mit Wand, Dach und Boden.
Beim Carport fehlt die Wand?

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13443 Beiträge, 4805x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da es um Nachbarn geht und nicht um Lärmbelästigung in der Öffentlichkeit...

Du solltest wohl den Ausgangsbeitrag noch mal lesen.
Es geht um Lärmbelästigung durch die Nachbarn, das hat aber immer noch nichts mit dem Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetz zu tun, selbst dann nicht, wenn irgendwo im Problem das Wort Nachbar vorkommt.

Zitat (von Anami):
Dass es dort keinen § zur evtl. Schlichtungsstelle gibt, hast du evtl. schon selbst gefunden?
Deshalb schrieb ich:---> Vielleicht zum Nachlesen.

Dass das Gesetz nicht mal ansatzweise die Problematik umfasst, hast Du doch mittlerweile auch gemerkt, was gibt es dann dort nachzulesen? :banana:

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40376 Beiträge, 6569x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
was gibt es dann dort nachzulesen?
Wie alle gemerkt haben---> Nichts. Danke für deinen Hinweis und auch du brauchst NICHT nachzulesen.

Ob der TE hier evtl. noch Fragen beantwortet, sollten wir abwarten.
Was er aufgrund der sonstigen Hinweise in diesem Thread für seine Feierabendruhe tun könnte, liest sich hier. Vielleicht ist er schon dran?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2674 Beiträge, 632x hilfreich)

Zitat (von Chrominanz):
"Räume" verbinde ich mit Wand, Dach und Boden.
Beim Carport fehlt die Wand?

Dann nenne es meinetwegen Terrassenüberdachung.
Die wäre aber grenzständig auch nicht zulässig, es sei denn, der Nachbar übernimmt die Abstandsflächenbaulast (sofern überhaupt genug Platz vorhanden ist).

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7563 Beiträge, 1706x hilfreich)

Die einzig relevante Frage ist, ob hier eine Lärmemission gegeben ist, die unzulässig ist, weil für die jeweilige Tages/Nachtzeit zu laut...

Da man durchaus in dem im Carport stehenden Auto sitzen und bei geöffneten Autotüren und Autofenstern Autoradio hören oder Autofernsehen gucken darf, solange das nicht unzulässig lauten Lärm verursacht, würde ich mich nicht darauf kaprizieren, ob man in einem Carport nicht ein paar Stühle aufstellen und Fernsehen gucken darf. Ebenso darf man die ganze Nacht über im Carport stehen und mit zehn Leuten über die Erderwärmung diskutieren. Man darf es nur eben dann nicht, wenn's zu laut ist.

Eine Zweckentfremdung wird durch eine kurzfristige Anders-Nutzung jedenfalls nicht verwirklicht.

In aller Regel wird die Lärmemission eines Fernsehers oder eines Dauertelefonats oder was auch immer aus einem Carport heraus größer sein als aus einem Raum mit Wänden, selbst wenn da die Fenster geöffnet sind. Das ist insofern ungünstig für den Nachbarn, der im Carport Fernsehen guckt.

Zitat:
- was kann ich tun das die Nachbarn die Seite wechseln und ihre Terrasse nutzen anstatt ihr Carport

Die üblichen rechtlichen Schritte einleiten. Sinnvollerweise, nachdem man vorher mal eine Lärmmessung gemacht hat bzw. vom Fachmann hat machen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7563 Beiträge, 1706x hilfreich)

P.S.: sind die Flächen im B-Plan bzw. der Baugenehmigung konkret als "Carport" ausgewiesen?
Oder ist es einfach eine (gepflasterte) Fläche am Haus, auf die ein Carport gestellt wurde?

Ist letzteres der Fall, ist es baurechtlich kein Carport, sondern ... eine Terrasse. (Ein Carport als Überdachung auf einer Terrasse aufzustellen ist in aller Regel zulässig, weil keine genehmigungspflichte Baumaßnahme. Es macht aber eine Terrasse nicht zu einer Autoabstellfläche.)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2674 Beiträge, 632x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Ein Carport als Überdachung auf einer Terrasse aufzustellen ist in aller Regel zulässig, weil keine genehmigungspflichte Baumaßnahme.

Da kommt es auf die Größe an. Aber auch bei verfahrensfreien Vorhaben muss man die übrigen Regeln einhalten.

Die Frage der Abstandsfläche ist dabei ebenfalls zu beachten.
Eine hier wesentliche Funktion der Abstandsfläche ist der "Sozialabstand".
Für Carports gibt es eine Privilegierung, weil eben im Normalfall keiner dort stundenlang Musik hört oder einen Debattierclub eröffnet.

0x Hilfreiche Antwort

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