Hallo Forum
folgende Situation:
Ich habe an der Grundstücksgrenze (mit Zaun) im Abstand von ca 0,5 m zum Zaun
7 Tannen stehen. Sie haben eine Höhe von ca 15 m und ragen weit zum Nachbarn rüber, was den natürlich ärgert. Als der Nachbar dort eingezogen ist standen diese Tannen bereits. (das war vor ca 20 Jahren). Er hat angeboten die Äste der Tannen auf seiner Seite zu entfernen. Laut Fachmann würden die Tannen dann aber sterben und unter Umständen in einigen Jahren umfallen.
Ich habe ihm angeboten die Tannen auf seine Kosten komplett zu entfernen (mit Entwurzelung) Dieses verneinte er jedoch.
Kann mir jemand sagen wann sowas verjährt.
Danke im vorraus
7 Tannen
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
DEINE Tannen auf SEINE Kosten entfernen?
Ja, genau.....
Wenn Du sie eh loswerden willst, lass ihn doch die Tannen auf seiner Seite schneiden!
Man man man... *kopfschüttel*
Wieso auf SEINE Kosten entfernen? DU hast die Tannen viel zu nah an die Grundstücksgrenze gepflanzt!!!
Warum pflanzt man Tannen so nah an den Zaun?
Unglaublich!
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wenn er sie schneidet und sie in ein paar Jahren umfallen darf ich sie auf meine Kosten abtransportieren. Deshaöb ganz oder garnicht.
Zum Abstand muss ich sagen das ich sie nicht angepfanzt habe.
Wie sieht das denn mit der verjährung aus???
Wenn die Tannen als Einzelbäume gepflanzt worden sind, dann ist die Verjährung bereits eingetreten. Der Nachbar hätte innerhalb von 5 Jahren nach Anpflanzung auf Beseitigung klagen müssen. Jetzt kann er nur noch verlangen, dass der Überhang von ihnen entfernt wird. Kommen sie der Forderung nicht nach, kann er nach Ablauf einer von ihm gesetzten Frist den Überhang selbst entfernen oder entfernen lassen. Die Kosten darf er ihnen in Rechnung stellen.
Ist die Tannenreihe als Hecke gepflanzt worden (mit dem üblichen Dichteschluß und
dem gegebenenfalls erforderlichen Seitenschnitt), dann gelten andere Abstände, mindestens 50 cm, gemessen von der AUSSENFLÄCHE (!!) der Tannenhecke, je nach Bundesland erhöht sich der seitliche Abstand mit der Heckenhöhe (genaue Maße im Nachbarschaftsrecht).
Das Recht zur Forderung nach Einhaltung der Heckenmaße verjährt nicht.
Um das Schneiden des Überhangs auf ihre Kosten kommen sie nicht herum. Wer die angepflanzt hat, spielt keien Rolle.
-- Editiert von Leon6 am 07.09.2006 15:31:24
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