Abriss Nachbarhaus

1. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
go514282-25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abriss Nachbarhaus

Hallo,

Bei uns wurde das Nachbarhaus weggerissen und dabei unser Carportdach beschädigt. Unser Nachbar, also der der hat abreissen lassen, meinte das das kein Probleme wäre, er würde das der Versicherung melden und dann kommt ein Gutachter. Auf Nachfrage nach mehreren Wochen, haben wir dann erfahren, dass seine Versicherung wohl nicht zahlt und er eine Firma schickt die das repariert. Dies würde ihn nur 50€ kosten und mit Kunstharz ausgebessert werden. Wir haben ihn dann gefragt, was das wohl für eine Firma ist, denn 50€ alleine ist bestimmt schon Materialwert bzw mit An-,Abfahrt und Arbeitszeit wohl etwas surreal. Nun will er uns 50€ für die Schäden (Risse und Löcher im Welldach) geben und die Sache idt dann für ihn vom Tisch ist. Ok, unser Carportdach ist nicht mehr das jüngste, hätte aber durchaus noch einige Jahre problemlos gepasst. Nur die Risse regnet es nun durch, was spätestens im Winter ja zum Problem wird bzw durch Wind und Wetter der Schaden ja jetzt nicht unbedingt besser wird. Wer hat einen Tip oder Erfahrungen wie wir uns richtig verhalten bzw wie es weiter geht. Wir wollen prinzipiell keine Unfrieden, allerdings finden wir sein Angebot trotzdem etwas "frech".

Vielen lieben Dank

Ärgert der Nachbar?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Es muss nur der Schaden ersetzt werden - je nach Zustand und Alter des Daches könnten das dann auch 0 EUR sein.



Zitat (von go514282-25):
dass seine Versicherung wohl nicht zahlt

Wie hat die das begründet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31899 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von go514282-25):
allerdings finden wir sein Angebot trotzdem etwas "frech".
Ja, finde ich auch.
ICH würde die 50,- nicht wollen.
ICH würde ihn auffordern, die Schäden zu beseitigen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es muss nur der Schaden ersetzt werden - je nach Zustand und Alter des Daches könnten das dann auch 0 EUR sein.
Das stimmt so nicht.
Es hat Naturalrestitution zu leisten. Lasst das Dach reparieren (was ja auf jeden Fall nötig ist) und schickt ihm die Rechnung. Das Dach wird davon nicht besser, bereichert seid ihr also nicht.
Wenn er eine Haftpflichtversicherung hat, dann muss diese entweder den Schaden bezahlen oder für ihn die Forderung bestreiten, er selbst hat keinen direkten Schaden davon. Sollte also keinen Streit geben.
Wenn er keine Versicherung hat, hat er euch belogen. Wenn es dann Streit gibt... na ja, wer ist nicht sauer über Lügner?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31899 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Lasst das Dach reparieren (was ja auf jeden Fall nötig ist) und schickt ihm die Rechnung.
Davon wird das Carport-Dach zwar intakt, aber zahlen wird der Nachbar wohl eher nicht.
Oder eben nur die schon angebotenen 50,-

Was zieht das nach sich?
ICH würde auf der Rechnung sitzen bleiben.
ICH würde das nicht wollen.

Obwohl es nur ein Carportdach ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go514282-25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es muss nur der Schaden ersetzt werden - je nach Zustand und Alter des Daches könnten das dann auch 0 EUR sein.


Naja, älter ja..aber weder kaputt noch undicht oder irgendetwas...


Zitat (von go514282-25):
dass seine Versicherung wohl nicht zahlt

Wie hat die das begründet?


Angeblich beruft sich die Versicherung auf das kleingedruckte. Ein Anruf beim Abrissunternehmen hat ergeben, dass ganz klar vereinbart war, das der Auftraggeber selbst haftet.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go514282-25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Zitat (von Harry van Sell):
Es muss nur der Schaden ersetzt werden - je nach Zustand und Alter des Daches könnten das dann auch 0 EUR sein.
Das stimmt so nicht.
Es hat Naturalrestitution zu leisten. Lasst das Dach reparieren (was ja auf jeden Fall nötig ist) und schickt ihm die Rechnung. Das Dach wird davon nicht besser, bereichert seid ihr also nicht.
Wenn er eine Haftpflichtversicherung hat, dann muss diese entweder den Schaden bezahlen oder für ihn die Forderung bestreiten, er selbst hat keinen direkten Schaden davon. Sollte also keinen Streit geben.
Wenn er keine Versicherung hat, hat er euch belogen. Wenn es dann Streit gibt... na ja, wer ist nicht sauer über Lügner?


Hallo,


Wir gehen davon aus, das er keine extra "Abrissversicherung" abgeschlossen hat und die "normale" Haftpflicht so etwas eben nicht abdeckt . Ja, belogen irgendwie schon...am Anfang waren die Versprechen und Reden gross.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von go514282-25):
Angeblich beruft sich die Versicherung auf das kleingedruckte.
Sooo klein muss das Gedruckte in diesem Fall gar nicht sein. Denn...

Zitat (von go514282-25):
Ein Anruf beim Abrissunternehmen hat ergeben, dass ganz klar vereinbart war, das der Auftraggeber selbst haftet.
...selbst eine Bauherrrenhaftpflichtversicherung, deren Abschluss bei gröberen Baumaßnahmen durchaus sinnvoll sein kann, hätte sich IMO geweigert einzutreten, wenn der Bauherr die beauftragten Firmen von der Haftung frei stellt.

Dem Nachbarn wiederum muss man kein absichtliches Lügen unterstellen. Vielleicht ging er etwas "blauäugig" an diese Baumaßnahme. Das legt, für mich, zumindest diese Haftungsübernahme für den Abrissunternehmer nahe.

Was nun den Schaden angeht, dieser wurde beim Abbruch durch das ausführende Unternehmen verursacht. Deine Ansprüche sind (IMO) gegen diese Firma zu richten. Was wiederum die Firma mit dem Auftraggeber vereinbart hat, sollte für Dich nebensächlich sein. Das müssen die unter sich ausmachen.

Ein anderes Thema wird die Dokumentation des entstandenen Schadens sein und die Frage mit welchem Aufwand und von wem er ordentlich beseitigt werden kann. Auf mehr hast du keinen Anspruch - mit weniger musst Du Dich nicht zufrieden geben.
Gehen diesbezüglich die Einschätzungen auseinander, bleibt am Ende nur der Weg über einen (teuren) Sachverständigen. Ob das die Sache wert ist, musst Du entscheiden.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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