Absichtlicher Lärm durch Nachbar und Musik nach 22 Uhr

6. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb519338-73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Absichtlicher Lärm durch Nachbar und Musik nach 22 Uhr

Hallo, folgendes Problem: Mein "Nachbar" im Haus neben mir lärmt absichtlich zu den unmöglichsten Zeiten! Tagsüber kann ich eventuell schon morgens um 9 Uhr (höre ich in der Regel nur am Wochenende, wenn ich da bin) seine "Musik" lautstark in der ganzen Wohnung vernehmen, egal ob Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer und vor allem im Bad, auch geht diese Beschallung zu meinem Nachbar runter in dessen Wohnung, der meckert zwar bei mir rum, ist scheinbar aber offenbar zu "bequem" sich bei seinem Vermieter bzw. der Hausverwaltung zu beschweren?!

Im April hatte der Herr genau 6 Wochen jemanden als "Gast" da wohnen, den ganzen Tag ein Krach, Musik, extremster Trittschall, Sachen wurden aufgeknallt usw., hatte in den 6 Wochen 3x nachts die Polizei gerufen, die haben gemacht...? Richtig, nix! Ich habe 2 Strafanzeigen beim Ordnungsamt meiner Stadt gestellt, auch da passiert offenbar nix, da das ja nun auch schon 3 Monate her ist, dann habe ich mir einen Rechtsanwalt genommen.

Dieser hat dessen Vermieter (in dem Fall die Hausverwaltung, die Eigentümer der besagten Wohnung) aufgefordert für "Abhilfe" zu schaffen, sprich das er diese absichtlichen Sachen unterlässt (begann -die Musik ausgenommen, die ist seit Ende 2018 in dieser Lautstärke zu vernehmen- wie schon erwähnt jetzt im April 2019), besagte Hausverwaltung begab sich dann vor Ort und befragte alle weiteren 5 Bewohner dieses Hauses, erstens wurde dort angeblich nichts vernommen und zweitens geht der ganze Lärm ja in das Haus nebendran, sprich zu mir und meinem Nachbarn!

Tja, nun ist mein Anwalt der Meinung, dass mein Vermieter dafür zu sorgen hat, dass der Herr (hat auch noch Drogenprobleme, ist bekannt!) nebenan erstens den absichtlichen Trittschall ("Getrampel") unterlässt, zweitens die Musik nach 22 Uhr unterlässt bzw. auch tagsüber in ZIMMERLAUTSTÄRKE abspielt und drittens auch seine sonstigen "Lärmquellen" (wie schon erwähnt, immer wieder Aufknallen von Gegenstände, Türzuschlagen etc.) unterlässt, das Problem ist nur mein Vermieter wohnt in den USA und antwortet nicht auf die E-Mail von meinem Anwalt...

Jemand eine Idee, was man da noch machen kann? Es ist echt nicht mehr zum Aushalten mit diesem Typen, wenn ich jetzt bspw. wieder die Polizei rufen würde, würde er direkt wieder absichtlich Krach danach machen, besagte Hausverwaltung hat ihm regelrecht die "Lizenz zum Krachmachen" ausgestellt, kann doch alles nicht wahr sein?

Ärgert der Nachbar?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von fb519338-73):
Tja, nun ist mein Anwalt der Meinung,

Konnte er diese auch irgendwie begründen?



Zitat (von fb519338-73):
und antwortet nicht auf die E-Mail von meinem Anwalt...

Eventuell mal mit der guten alten Post versuchen? Und zwar mit Zustellnachweis.



Zitat (von fb519338-73):
Jemand eine Idee, was man da noch machen kann?

Da Mieter durchaus Lärm machen dürfen, auch wenn der Lärm andere nervt, müsste man erst mal schauen, welche Geräuschpegel da jeweils erreicht werden.
Das Problem: wenn es verwertbar sein soll, müsste das schon was mit Hand und Fuß sein, also keine Handy-App, sodenr ein Sachverständiger mit entsprechenden Messgeräten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb519338-73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb519338-73):
Tja, nun ist mein Anwalt der Meinung,

Konnte er diese auch irgendwie begründen?


Nein, werde da aber nachfragen, ist klar, leider hat dieser sehr viel um die Ohren



Zitat (von fb519338-73):
und antwortet nicht auf die E-Mail von meinem Anwalt...

Eventuell mal mit der guten alten Post versuchen? Und zwar mit Zustellnachweis.

Na bis die in den Staaten angekommen ist...



Zitat (von fb519338-73):
Jemand eine Idee, was man da noch machen kann?

Da Mieter durchaus Lärm machen dürfen, auch wenn der Lärm andere nervt, müsste man erst mal schauen, welche Geräuschpegel da jeweils erreicht werden.
Das Problem: wenn es verwertbar sein soll, müsste das schon was mit Hand und Fuß sein, also keine Handy-App, sodenr ein Sachverständiger mit entsprechenden Messgeräten.



Ah ja...einen solchen Lärm, Geballer, Musik, lautstarke Gespräche, dass ich trotz Ohropax keinen Schlaf finden kann...? Und vor allem seit April EXTRA so trampeln, dass ich das sogar im Treppenhaus vor der Wohnungstür in Teilen vernehmen kann...? VIelleicht sollte ich auch drogenabhängig werden und nie was arbeiten...aber danke für die "Antwort"

-- Editiert von fb519338-73 am 07.07.2019 00:49

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
Was passiert, wenn Sie mal die Miete kürzen deswegen?

Abmahnung und Kündigung bei Nichtzahlung, da es derzeit an Beweisen fehlt.

Alle weiteren 5 Bewohner dieses Hauses haben ja gegenüber der HV ausgesagt, das sie nichts vernommen hätten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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