Abstand Hecke

9. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mr. Big
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abstand Hecke

Hallo zusammen,
bin seit ca. 1 Jahr Besitzer einer DHH mit allerdings 3 angrenzenden Gärten. Wir stehen laut Kaufvertrag in der Pflanzverpflichtung zu entnehmen des angehängten Lageplans. Man könnte also meinen KEINE Einfriedigung?!?! Die Hecke wurde jetzt im Frühjahr gesetzt mit dem Hintergedanken sie max. 2m hoch wachsen zu lassen, also ca. 0,75m von der Grenze weg damit sie dann später von der Seite gemessen den erforderlichen Abstand von 0,5m hat!
Nun meine Problem! Im Kaufvertrag steht:
"Im Umfang der Pflanzverpflichtung betreffend die Heckenpflanzungen verzichtet der Käufer auf seine Rechte aus §§41ff Nachbarschaftsgesetz NRW betreffend die einzuhaltende Grenzabstände."
Heißt das jetzt das der eigentlich vorgeschrieben Abstand NRW-Gesetz NICHT einzuhalten ist? Im Lageplan endet die Seite der Hecke genau auf der Grenze zwischen den Grundstücken.
Ih hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen mit diesem Beamten-Deutsch?!?!?
Danke im voraus!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 78x hilfreich)

Nach meinem Verständnis kann man lediglich auf sein Recht verzichten, vom Nachbarn die Einhaltung der entsprechenden Grenzabstände bei Anpflanzungen zu verlangen. Der Nachbar könnte also auf seinem Grundstück beliebig nah an der Grenze was anpflanzen.

Über die Anpflanzungen auf dem eigenen Grundstück wird dabei nichts ausgesagt. Aber vielleicht hat der Nachbar ja einen ähnlichen Vertrag (fragen).

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 865x hilfreich)

genauso sehe ich es auch.
man kann nur bei einer solchen Klausel auf
das Recht verzichten, den vorgeschriebenen Abstand vom Nachbarn zu verlangen.
so etwas wird oft formuliert, wenn es sich um enge Bebauung, wie bei Reihen-Doppelhäusern handelt.

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