Abstand Spielturm Gewächshaus Grundstücksgrenze

23. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gartenfreundin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abstand Spielturm Gewächshaus Grundstücksgrenze

Hallo zusammen, wir haben ein Problem mit unserem Nachbarn. Direkt an an unser Grundstück grenzt ein Gewächshaus von einem Gärtner an unsere Grundstücksgrenze. Unser Gartengrundstück ist 400 Quadratmeter groß. Wir haben zum Gewächshaus hin ein Holz Gerätehäuschen 2 x 2 x 2 Meter gesetzt, nun kam der Gärtner und beschwerte sich er habe Schatten im Gewächshaus und möchte dass das Haus wieder weg gesetzt wird (ein Streifen von einem Meter, lediglich in den frühenMorgenstunden). ich habe bereits beim zuständigen Bauamt angerufen, das Haus dort ist zulässig. Allerdings hatten wir geplant daneben auch ein Spielhaus auf Stelzen zu errichten für unsere Kinder, Höhe inklusive Stelzen 320, Breite des Hauses 180. Nun ist die Frage, darf man auch ein Spielhaus auf Stelzen direkt an die Grundstücksgrenze stellen oder gibt es dafür Vorschriften wie weit es von der Grenze entfernt sein muss und eine weitere Frage die mich brennend interessiert ist, wie weit er sein Gewächshaus von der Grundstücksgrenze stehen lassen darf da zwischen unseren Grundstücken 1 m Platz ist und das Gewächshaus ist mindestens 50 Meter lang. Ich will wegen dem Gewächshaus keinen Rechtsstreit anfangen ihm dazu aber nur etwas sagen können falls er uns noch mal dafür an meckert. Wir leben in NRW am Niederrhein. Vielen Dank und viele Grüße

Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

50m? Dann müsste er eine Baugenehmigung haben und aus der müsste sich der Grenzabstand ergeben.


Wenn du schon beim Bauamt wegen des Schuppens vorstellig geworden bist, ist es sicherlich keine Kunst: frage dort nach den Bedingungen für das Spielhaus. Das kann nämlich von gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Gartenfreundin):
nun kam der Gärtner und beschwerte sich er habe Schatten im Gewächshaus und möchte dass das Haus wieder weg gesetzt wird
Dann dürfte der Gärtner einfach Pech haben, denn solange deine kleine Hütte den geltenden Gesetzen entspricht kannst du auf deinem Grund und Boden die Hütte platzieren wie du möchtest. Es gibt kein Anrecht auf Schattenfreiheit. Durch dessen Planung des Gewächshauses würdest du also umgekehrt eine Verschlechterung deines Grundstückes hinnehmen müssen. Dem ist aber nicht so. Der Gärtner hat falsch geplant, er muss damit rechnen, dass du dein Grundstück so nutzt wie es der Gesetzgeber erlaubt.

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#3
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Es gibt neben dem Baurecht noch das Nachbarrecht. Im Nachbarrecht sind die Ansprüch des Nachbarn geregelt. Schau mal unter https://www.nachbarschaftsstreit.de/ da findnest du das Nachbarrecht deines Bundeslands.

ICh würde da gleich mal nen Sonnenschirm aufstellen :-)

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