Abstellraum und Nachbarn

17. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
o_stern123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Abstellraum und Nachbarn

Hallo zusammen,
wir stecken in einer merkwürdigen Situation. Wir haben ein Eigentumshaus (Baujahr 1954, unser Eigentum seit 2009), an dessen Rand sich ein Anbau befindet. Dieser Anbau war wohl beim Bau als Garage deklariert, doch weder Abmessungen noch fehlendes Garagentor lassen vermuten, dass er je als Garage benutzt wurde. Der Anbau grenzt mit der anderen Wand an ein Transformatorhäuschen der Stadt, und mit einer Ecke an die Ecke der Garage der Nachbarn. Es ist also nur diese Ecke "gemeinsam".

Beim Vorbesitzer war darin ein Schlafzimmer. Wir haben den Anbau beim Kauf offiziell in einen Abstellraum umgewandelt, damit alles korrekt ist. Haben alle Unterlagen vom Stadt.

Nun suchen die besagten Nachbarn Streit. Nicht nur mit uns, aber das ist nebensächlich. Es gab bereits Schlichtungsverfahren wegen Bäume, wegen einem Loch im Zaun (unserem Zaun, wohlbemerkt), falscher Nutzung der Garage (wir haben eine alleinstehende Garage auf der anderen Seite) uvm. Sie machen auch immer Fotos vom Grundstück, von der offenen Garage, von unseren Fenstern usw. Es wurde keiner ihrer Forderungen stattgegeben. Im letzten Frühjahr haben sie dem Bauordnungsamt gemeldet, wir würden unseren Anbau als Wohnraum nutzen. Beigelegt wurden wieder Fotos unserer Fenster.

Bauordnungsamt kam, machte Fotos und bescheinigte, alles wäre in Ordnung. Daraufhin haben die Nachbarn Klage gegen die Stadt eingereicht, dass sie falsch beurteilt hat. Heute war Bauordnungsamt wieder da. Machte wieder Fotos. Gerichtsverfahren läuft.

Meine Fragen hier:
1. Wie oft darf Bauordnungsamt eigentlich kommen? Die sind zwar freundlich, haben es aber auch immer dringend, und als Berufstätige haben wir auch nicht immer Zeit dafür. Davon ganz zu schweigen, dass ich nicht unbedingt ständig Fremde in meinem Haus sehen möchte.
2. Können wir irgendwie gegen die Nachbarn vorgehen? Das alles kostet uns auch Zeit und manchmal Geld - z.B. Anwaltsnachfragen sind ja nicht frei.
3. Wir haben eine 16-jährige Tochter. Wenn ständig unsere Fenster beobachtet und fotografiert werden (und dafür gibt es auch Zeugen), frage ich mich, ob wirklich nur Interesse an unseren Räumen besteht. Insgesamt macht es keinen Spaß, sich ständig beobachtet zu fühlen. Hab sogar mal bei der Polizei telefonisch nachgefragt, aber nicht wirklich schlau geworden. Vielleicht mal schriftlich?

Gespräche bringen leider nichts. So ziemlich alle anderen Nachbarn hatten schon Probleme mit denen, die nicht normal gelöst werden könnten. Ich wäre also für jeden Rat dankbar.

Viele Grüße

Ärgert der Nachbar?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119574 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von o_stern123):
1. Wie oft darf Bauordnungsamt eigentlich kommen?

So oft es nötig ist.



Zitat (von o_stern123):
2. Können wir irgendwie gegen die Nachbarn vorgehen?

Kann man nicht pauschal beantworten. Unterlassungsklage und neagtive Feststellungskalge sind aber 2 Instrumente die man je nach Situation einsetzen könnte.



Zitat (von o_stern123):
hatten schon Probleme mit denen, die nicht normal gelöst werden könnten.

Und gelöst wurden die wie genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
o_stern123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von o_stern123):
1. Wie oft darf Bauordnungsamt eigentlich kommen?

So oft es nötig ist.


Aber wer entscheidet, wie oft ist nötig? Bauordnungsamt in diesem Fall nicht, die waren auch beim ersten Mal zufrieden. Ok, anders formuliert: wie oft dürfen die Nachbarn dieselbe Sache beklagen? Es kann doch nicht sein, dass sie jetzt alle Paar Monate Bauordnungsamt hierhin laufen lassen.

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von o_stern123):
2. Können wir irgendwie gegen die Nachbarn vorgehen?

Kann man nicht pauschal beantworten. Unterlassungsklage und neagtive Feststellungskalge sind aber 2 Instrumente die man je nach Situation einsetzen könnte.


Danke, ich lese gleich nach.

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von o_stern123):
hatten schon Probleme mit denen, die nicht normal gelöst werden könnten.

Und gelöst wurden die wie genau?

Unterschiedlich. Schlichtungsverfahren, Gerichtsverfahren. Unter "normal" meine ich hier - durch Zusammensetzen und friedlich klären.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119574 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von o_stern123):
Aber wer entscheidet, wie oft ist nötig?

Hier das Amt - oder das Gericht.



Zitat (von o_stern123):
Bauordnungsamt in diesem Fall nicht

Wer denn sonst? Die Nachbarn bestimmt nicht.



Zitat (von o_stern123):
Ok, anders formuliert: wie oft dürfen die Nachbarn dieselbe Sache beklagen?

So oft sie wollen. Allerdings darf man damit rechnen, das das Bauamt lernfähig ist...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
o_stern123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von o_stern123):
Ok, anders formuliert: wie oft dürfen die Nachbarn dieselbe Sache beklagen?

So oft sie wollen. Allerdings darf man damit rechnen, das das Bauamt lernfähig ist...


Also dürfen sie uns wirklich unendlich damit belästigen? Das ist aber unfassbar. Ich meine, selbst für Strafverfahren gibt es irgendwo ein Ende, man kann es nicht immer wieder aufnehmen. Oder irre ich mich da?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119574 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von o_stern123):
Also dürfen sie uns wirklich unendlich damit belästigen?

Wieso euch? Die beschweren sich doch beim Amt? Und die werden dann auch merken, das da wieder dassselbe auf den Tisch kommt.
Und wenn die euch immer wieder mit dem selben nerven, dann wäre Strafbewehrte Unterlassungserklärung, Unterlassungsklage und neagtive Feststellungsklage eine Möglichkeit. Müsste man dann je nach Situation prüfen.



Zitat (von o_stern123):
Ich meine, selbst für Strafverfahren gibt es irgendwo ein Ende, man kann es nicht immer wieder aufnehmen.

Das ist ja ganz was anderes, bei Gerichtsverfahren gibt es einen sogenannten Klageverbrauch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von o_stern123):
Meine Fragen hier:
1. Wie oft darf Bauordnungsamt eigentlich kommen?
Wie schon geschrieben wurde, die kommen so oft - bis es ihnen zu bunt wird und sie sich trauen den Nachbarn einen Korb zu geben.


Zitat (von o_stern123):
2. Können wir irgendwie gegen die Nachbarn vorgehen? Das alles kostet uns auch Zeit und manchmal Geld - z.B. Anwaltsnachfragen sind ja nicht frei.
Die legalen Mittel der Wahl - Unterlassungsklage, negative Feststellungsklage - wurden schon genannt. Ich gebe hierzu zu bedenken, dass das auch Zeit und Geld kostet. In so fern dürfte Ignorieren die klügere Strategie sein.


Zitat (von o_stern123):
3. Wir haben eine 16-jährige Tochter. Wenn ständig unsere Fenster beobachtet und fotografiert werden (und dafür gibt es auch Zeugen), frage ich mich, ob wirklich nur Interesse an unseren Räumen besteht.
Auch wenn solche Bedenken bestehen sollten, lass Dich auf keine Fall zu irgendwelchen Äußerungen hinreißen. Sonst hast Du bei derartigen Mitmenschen schneller eine Klage wegen übler Nachrede oder Verleumdung am Hals, als Du denkst.


Zitat (von o_stern123):
Insgesamt macht es keinen Spaß, sich ständig beobachtet zu fühlen.
ACK!


Zitat (von o_stern123):
Hab sogar mal bei der Polizei telefonisch nachgefragt, aber nicht wirklich schlau geworden.
Die können, selbst wenn sie wollten und/oder Zeit hätten, hier nicht helfen.


Zitat (von o_stern123):
Vielleicht mal schriftlich?
Bringt IMO auch nichts. Im Gegenteil. Die Nachbarn haben dann nur schriftlich, dass sie euch erfolgreich ärgern. Oder, noch schlimmer, je nach Wortwahl gibt man Munition für weitere Aktivitäten.

Eigentlich kann man in diesem Stadium nur hoffen, dass es den Nachbarn langweilig wird, dass sie sich andere Opfer suchen - oder dass sie tatsächlich mal einen Fehler machen bei dem man sie packen kann...


VG
Roland

-- Editiert von Roland-S am 17.01.2020 15:28

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Laßt euch doch vom Bauamt mal Kopien dieser "Beschwerden" geben. Je nach Inhalt gibt es dann auch zivilrechtliche Möglichkeiten, wegen Verläumdung usw.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
o_stern123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):

Eigentlich kann man in diesem Stadium nur hoffen, dass es den Nachbarn langweilig wird, dass sie sich andere Opfer suchen - oder dass sie tatsächlich mal einen Fehler machen bei dem man sie packen kann...



Tja, in den letzten 10 Jahren ist es ihnen noch nicht langweilig geworden. Sie haben ja auch nur zwei unmittelbare Nachbarn. Sie machen zwar regelmäßig Abstecher zu weiter entfernten Nachbarn (z.B. Zu lautes Hundebellen 100 m entfernt (hört keiner mehr) etc., aber wir sind das Hauptziel, da am nächsten. Und die sind erfinderisch.

Um direkt die Anmerkung weiter oben zu beantworten - ja, unmittelbar belästigen sie den Amt, aber der Amt belästigt ja uns. Wir müssen die ganze Korrespondenz lesen (wer weiss, ob beim nächsten Mal auch irgendeine Antwort gefordert wird), Fremden Zutritt zu unseren Räumen gewähren (und dafür auch frei nehmen, weil die das ja auch zu Arbeitszeiten machen), gelegentlich Anwälte einschalten (bei Schlichtungsverfahren) usw.

Danke für die Idee mit Kopien, das machen wir mal. Aber auch hier, um wirklich zu verstehen, ob irgendwelche Möglichkeiten vorliegen, braucht es einen Fachmann.

Insgesamt vielen Dank für alle Ratschläge, sieht alles ziemlich hoffnungslos aus...

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