Abstellschuppen direkt an Nachbargrenze möglich?

4. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
0vasc0
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)
Abstellschuppen direkt an Nachbargrenze möglich?

Hallo,
ich würde gerne einen Schuppen direkt an die Grenze stellen. Nach HBO ist alles eingehalten.
Direkt an Grenze.
Höhe der Bebauung unterhalb 3m.
Rauminhalt nicht mehr als 30 cbm.

Jetzt steht aber im Hessischen Nachbarrecht etwas von einer Nachbarwand die nur mit einer Genehmigung des Nachbarn errichtet werden darf. Handelt es sich bei einem Abstellschuppen um eine Wand "die den auf diesen Grundstücken errichteten oder zu errichtenden Bauwerken als Abschlußwand oder zur Unterstützung oder Aussteifung dient oder dienen soll"?
Der Nachbar verweist darauf und will natürlich keine Zustimmung erteilen...
Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Gehe zum Bauordnungsamt deiner Gemeinde, die geben dir eine genaue Auskunft.
Es gibt Dinge, die sind z.B. im B-Plan geregelt.
Deshalb ist es schwer möglich hier zu antworten.


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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Die "Nachbarwand" ist was anderes. Im Nachbarrecht und im Baurecht gibt es Abstandsflächen - meist 3 Meter.
Auch darf man nicht immer einfach eine "Hütte" bauen egal wo die steht.

Carports und Garagen haben übrigens Sonderregelungen und können an die Grenze gebaut werden. !!

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6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0vasc0
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

@Frau Helga
Der B-Plan ist sehr alt und regelt nichts zu Nebengebäuden. Das entfällt schon mal.

@von Keinanwalt:
ach der Hessischen Bauordung ist ja alles geregelt. Ich darf direkt an die Nachbargrenze bauen.
Carports und Garagen dürfen aber auch nur auf einer bestimmten Länge an die Nachbargrenze gestellt werden.


Es geht jetzt nur noch darum, ob ein Abstellschuppen eine Nachbarwand hat wie sie in §1 des Hessischen Nachbarrechtes definiert ist. Wenn ja, muss man die Genehmigung vom Nachbarn einholen.
Das ganze ist so sinnlos. Nach dem öffentlichen Recht darf ich den Schuppen stellen. Aber nach dem privaten Recht auf ein mal nur noch wenn der Nachbar zustimmt...

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Ich darf direkt an die Nachbargrenze bauen.


Nö, auch in Hessen ist die Grenzbebauung eher die Ausnahme.

Gesetz

Nur wenn der Nachbar dort bereits ein Wand hat braucht man keinen Abstand einhalten - das wäre dann die "Nachbarwand hat wie sie in §1"

Übrigens gibts darf man auch nicht jedes "Nebengeäude" einfach so bauen. Da gibts dann auch Grenzen.

Mach ne Garage oder Carport draus, ist viel einfacher.


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0vasc0
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

§ 6 (10):
Ohne Abstandsfläche jeweils unmittelbar an oder an aneinanderstoßenden Nachbargrenzen sind je Baugrundstück zulässig:
3. ein untergeordnetes Gebäude für Abstellzwecke

Auch nach der Anlage 2 ist das Gebäude baugenehmigungsfrei, da unter 30 cbm Rauminhalt. Die Höhe von 3m zum Nachbarn wird auch eingehalten.

1x Hilfreiche Antwort

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