Ärger mit Bäckerei

11. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb383558-31
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger mit Bäckerei

Hallo zusammen,

ich weiß, dass zu Bäckereien und Ruhestörung schon Fragen in diesem Forum existieren, allerdings ist mein Anliegen leicht anders.

Also ich wohne in einem Altbaugebäude und im Erdgeschoss also direkt unter mir ist eine Bäckerei. Es geht nun darum, dass das Schlafzimmer zur Straße hin ausgerichtet ist, genau wie das Kühlaggregat der Bäckerei, welches sich im Keller befindet. Dieses war bei Bezug so laut, das an Einschlafen nicht zu denken war.

Nach anfänglichen Beschwerden wurde vom Bäcker ein neues Gerät installiert, das generell auch leiser ist. Dadurch, dass es sich hier allerdings um Altbau handelt, bringt dieses neue Gerät kaum etwas. Im Schlafzimmer ist immer noch ein dauerhaft nervendes und surrendes Geräusch zu vernehmen.

Nach weiteren Beschwerden kam von den Vermietern nun, dass diese nichts mehr dagegen unternehmen werden. Weder eine Isolierung noch Maßnahmen gegen den Bäcker.
Meine Frage, wie ihr euch schon denken könnt ist, ob ich in diesem Fall etwas erreichen kann oder nicht?
Gilt hier nicht auch die Regelung der Nachtruhe ab 22.00 Uhr?

Schonmal Danke für eure Antworten

-----------------
""




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18801 Beiträge, 10170x hilfreich)



Wahrscheinlich ist da nichts zu machen.

Denn ein Kühlgerät wird sicher nicht die Lärmgrenzwerte überschreiten.
http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/5673/

Und den Vermieter wird man auch zu nichts zwingen können, da es sich um einen Mangel handelt, der schon von anfang an bestand (quasi mitgemietet).


-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2105 Beiträge, 627x hilfreich)

Hallo,

seh ich auch so, vermutlich wenn die Bäckerei schon bei Bezug da war, bestehen keine Mietminderung bzw. Schadensersatzansprüche.

Und vermutlich wird eine neue Klimaanlage auch die unzulässige Lärmschwelle nicht überschreiten.

-----------------
"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 297.310 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.209 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.