Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Wir besitzen eine Eigentumswohnung in einer ehemaligen alten Villa.
Es befinden sich hier 5 Parteien.
Einer der Mieter hat eine Erdgeschoßwohnung mit Gartenanteil. Hier hat er sich nach und nach einen Sitzecke mit Grillplatz eingerichtet. Der Platz wird von einem überdimensionierten großem Gartenschirm überspannt der das ganze Jahr über offen stehen bleibt. Jetzt hat er auch noch eine Fahnenstange aufgestellt mit der Kubanischen Fahne daran. Als Grill benutzt er einen Kamin den er mit Holz feuert und der stark qualmt. Er schürt diesen Kamin den Ganzen Abend bis in die Nacht und dies mehrmals in der Woche. Durch den ständigen Qualm können wir und auch andere Nachbarn abends keine Fenster öffnen und lüften.
Auch stöhrt uns diese Fahne sehr . Das ganze hat mittlerweile den Charakter eines Schrebergartens.
Wir haben uns schon öfter beim Vermieter der Wohnung beschwerd was aber nichts brachte.
Was können wir gegen diese Beeinträchtigungen tun?
müssen wir die Fahne dulten?
Viele Grüße
Eraser
Ärger mit Mieter
Hallo!
Da wäre ja zunächst einmal zu klären, ob
es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt (oder seid nur Ihr Eigentümer?)
Ist der Gartenanteil des Mieters in der
Teilungserklärung eingetragen?, oder aufgrund welcher Regelung darf er dieses
Land nutzen.
In einer ETW-Anlage gäbe es ja auch eine
Verwaltung und die Möglichkeit über einen Beschluß bestimmte Regeln diesbezüglich aufzustellen.
Eine Nutzung, wie hier beschrieben, mit
einem Fahnenmast ist ja schon eine bauliche
Veränderung, da die Gesamtansicht gestört ist.
Was das Grillen betrifft, so gibt es dazu
Urteile. Die meisten schränken diese Freizeitbeschäftigung ein, sobald andere
Bewohner durch den Qulam belästigt werden.
z.B. darf man nur einmal in 14 Tagen grillen.
Gruß
odil
http://www.123recht.net/article.asp?a=1178&f=ratgeber_nachbarschaftsrecht_grillen&p=2
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Hallo odil,
danke für die Antwort.
Wir sind eine Eigetümergemeinschaft. Der Gartenanteil in der genannten Erdgeschoßwohnung ist als Sondernutzungsrecht eingetragen.
Uns wurde diese Wohnung als exklusives Objekt in einer ruhigen exklusiven Lage verkauft. Erst seit dieser Mieter eingezogen ist hat der Ärger begonnen. Auch andere Mitbewohner beschweren über diese Schrebergarten ähnlichen Verhältnisse. Mittlerweile hat er noch ein altes Sofa unter den Schirm gestellt, aber der Gipfel ist diese Fahne.
Kann man hier eine Regegelung über die Hausverwaltung erreichen was auf so einem Grundstück
aufgestellt werden darf?
Wir befürchten auch einen Wertverlust wenn wir unsere Wohnung einmal verkaufen wollen ( was wir eigentlich nicht wollen) und ein Interresent diesen Garten sieht.
Viele Grüße
Eraser
Er darf dort aufstellen, was er möchte, solange das nicht gegen Bauvorschriften verstößt.
Gegen das Grillen könnt ihr aber vorgehen. Das ist in dem Maße nicht erlaubt. Dazu ist auch kein Beschluss der Eigentümerversammlung oder ähnliches nötig. Eine starke Geruchsbelästigung durch einen Grill ist grundsätzlich nicht zulässig.
Hallo,
danke für die Antworten.
Hatte mir eigentlich etwas mehr Möglichkeiten erhofft.
Viele Grüße
Eraser
Und jetzt?
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