Ärger mit Mieter

2. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Eraser
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger mit Mieter

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Wir besitzen eine Eigentumswohnung in einer ehemaligen alten Villa.
Es befinden sich hier 5 Parteien.
Einer der Mieter hat eine Erdgeschoßwohnung mit Gartenanteil. Hier hat er sich nach und nach einen Sitzecke mit Grillplatz eingerichtet. Der Platz wird von einem überdimensionierten großem Gartenschirm überspannt der das ganze Jahr über offen stehen bleibt. Jetzt hat er auch noch eine Fahnenstange aufgestellt mit der Kubanischen Fahne daran. Als Grill benutzt er einen Kamin den er mit Holz feuert und der stark qualmt. Er schürt diesen Kamin den Ganzen Abend bis in die Nacht und dies mehrmals in der Woche. Durch den ständigen Qualm können wir und auch andere Nachbarn abends keine Fenster öffnen und lüften.
Auch stöhrt uns diese Fahne sehr . Das ganze hat mittlerweile den Charakter eines Schrebergartens.
Wir haben uns schon öfter beim Vermieter der Wohnung beschwerd was aber nichts brachte.
Was können wir gegen diese Beeinträchtigungen tun?
müssen wir die Fahne dulten?

Viele Grüße

Eraser




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 865x hilfreich)

Hallo!
Da wäre ja zunächst einmal zu klären, ob
es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt (oder seid nur Ihr Eigentümer?)
Ist der Gartenanteil des Mieters in der
Teilungserklärung eingetragen?, oder aufgrund welcher Regelung darf er dieses
Land nutzen.
In einer ETW-Anlage gäbe es ja auch eine
Verwaltung und die Möglichkeit über einen Beschluß bestimmte Regeln diesbezüglich aufzustellen.
Eine Nutzung, wie hier beschrieben, mit
einem Fahnenmast ist ja schon eine bauliche
Veränderung, da die Gesamtansicht gestört ist.
Was das Grillen betrifft, so gibt es dazu
Urteile. Die meisten schränken diese Freizeitbeschäftigung ein, sobald andere
Bewohner durch den Qulam belästigt werden.
z.B. darf man nur einmal in 14 Tagen grillen.

Gruß
odil

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 865x hilfreich)

http://www.123recht.net/article.asp?a=1178&f=ratgeber_nachbarschaftsrecht_grillen&p=2

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#3
 Von 
Eraser
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo odil,

danke für die Antwort.

Wir sind eine Eigetümergemeinschaft. Der Gartenanteil in der genannten Erdgeschoßwohnung ist als Sondernutzungsrecht eingetragen.
Uns wurde diese Wohnung als exklusives Objekt in einer ruhigen exklusiven Lage verkauft. Erst seit dieser Mieter eingezogen ist hat der Ärger begonnen. Auch andere Mitbewohner beschweren über diese Schrebergarten ähnlichen Verhältnisse. Mittlerweile hat er noch ein altes Sofa unter den Schirm gestellt, aber der Gipfel ist diese Fahne.
Kann man hier eine Regegelung über die Hausverwaltung erreichen was auf so einem Grundstück aufgestellt werden darf?
Wir befürchten auch einen Wertverlust wenn wir unsere Wohnung einmal verkaufen wollen ( was wir eigentlich nicht wollen) und ein Interresent diesen Garten sieht.

Viele Grüße

Eraser

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50253 Beiträge, 17588x hilfreich)

Er darf dort aufstellen, was er möchte, solange das nicht gegen Bauvorschriften verstößt.

Gegen das Grillen könnt ihr aber vorgehen. Das ist in dem Maße nicht erlaubt. Dazu ist auch kein Beschluss der Eigentümerversammlung oder ähnliches nötig. Eine starke Geruchsbelästigung durch einen Grill ist grundsätzlich nicht zulässig.

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#5
 Von 
Eraser
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten.
Hatte mir eigentlich etwas mehr Möglichkeiten erhofft.

Viele Grüße

Eraser

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