Ärger mit gewerblichem Nachbarn

31. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tom89123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Ärger mit gewerblichem Nachbarn

Hallo,
ich wohne über einem Gastronomiebetrieb.
Da dort öfters sehr laut Livemusik gespielt wird habe ich mich darüber bei der Stadt beschert. Daraufhin kam jemand die Lautstärke bei Livemusik messen und hat mir mitgeteilt, dass meine Beschwerde berechtigt ist. Daraufhin haben sie dem Besitzer des Lokals jegliche Livemusik untersagt.
Nun habe ich gesehn, dass der Inhaber auf seiner Internetseite unter dem Punkt Livemusik sinngemäß geschrieben hat: "Es wird keine Livemusik mehr geben, da sich einer neuer Nachbar bei der Stadt beschwert hat. Ist es nicht immer schön nette Nachbarn zu haben?"

Ich finde das eine Frechheit, da er sich hier als Opfer darstellt und mich als bösen Nachbarn. Dabei ist es doch genau umgedreht. Er hat gegen ein Gesetz verstoßen und damit meine Lebensqualität eingeschränkt.

Meine Frage ist nun, ob ich gegen Ihn und diesen Text rechtlich vorgehen kann?

Danke schon mal im Voraus für die Hilfe!

Mit besten grüßen
Tom

Ärgert der Nachbar?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8511 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

quote:
Meine Frage ist nun, ob ich gegen Ihn und diesen Text rechtlich vorgehen kann?
Dann nenne doch bitte mal die Stelle/Position in dem Text, die nicht der Warheit entspricht!

Was der Lokalbetreiber hier geschrieben hat entspricht doch voll und Ganz der Warheit!

Von der Gesetzlichen Seite her mag das recht wohl auf deiner Seite stehen, aber das wars dann auch schon gewesen bezüglich der Lautstärke!

Recht ist leider nicht immer Recht!

Du sprichst von Lebensqualität, schön, du hast deine gerade gesteigert, die VIELER Anderer aber um so mehr gemindert.

Hier geniesst der Lokalbetreiber von mir wenigstens die grössere Sympathie von Euch beiden!

Der Lokalbetreiber schreibt nur die Warheit, zur Warheit sollte man auch stehen. oder war es nicht so, dass du dafür gesorgt hast, dass jetzt dort keine ivemusik mehr gespielt wird?



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-- Editiert lesen-denken-handeln am 31.01.2015 12:39

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tom89123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich dachte in diesem Forum kann einem geholfen werden wenn man mal einen Tipp in rechtlichen Fragen braucht. Schade das die erste Antwort nur ein unqualifizierter Kommentar ist der keinem weiter hilft. Deswegen würdige ich ihm auch keiner Antwort.

Hat jemand vielleicht einen richtigen Tipp für mich?
Danke schon mal.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Was an dem Kommentar unqualifiziert sein soll, entzieht sich meiner Kenntnis.

quote:
Dann nenne doch bitte mal die Stelle/Position in dem Text, die nicht der Warheit entspricht!

Was der Lokalbetreiber hier geschrieben hat entspricht doch voll und Ganz der Warheit!


Ich sehe das genauso. Von daher: Meiner Meinung nach kannst du rechtlich nicht gegen den Text vorgehen. Sich mal mit dem Nachbar zusammenzusetzen und gemeinsam nach Lösungen zu suchem, ist natürlich immer möglich.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Du kannst erst dagegen vorgehen, wenn du namentlich genannt wirst.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tom89123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe den Besitzer an zwei verschiedenen Abenden höflich darum gebeten die Musik leiser zu machen, weil es extrem Laut war. Zu dem war es Sonntag und er hat bis 0 Uhr spielen lassen. Beide mal war die unhöfliche Antwort, dass er bis 0 Uhr spielen darf.
Daraufhin habe ich die Behörden eigeschaltet.
Ich hatte also durchaus den willen mich vernünftig zu einigen. Ich habe noch nicht mal die Polizei gerufen, was mein gutes recht gewesen wäre.

Der Erste Satz von Ihm mag stimmen. Doch im zweiten Satz stellt er sich als armes Opfer eines bösen Nachbarn dar und das stimmt nicht. Er hat gegen ein Gesetz verstoßen. Zu dem hat er sicherlich durch die Störung anderer beträchtliche Mehreinnahmen. Ich wollte mich ohne Behörden vernünftig einigen, sonst hätte ich nicht zwei mal das Gespräch gesucht.

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""

-- Editiert Tom89123 am 31.01.2015 18:07

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119539 Beiträge, 39736x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich dachte in diesem Forum kann einem geholfen werden wenn man mal einen Tipp in rechtlichen Fragen braucht. <hr size=1 noshade>

Wie hier zu lesen ist
Dieses Forum dient zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch.

Unter anderem werden hier auch juristische Sichtweisen diskutuiert. Man muss aber auch mit unjuristischen Meinungen renchen.



Ansonsten:
Da Du nicht namentlich genannt wirst, also nicht identifizierbar bist, kannst Du mangels Rechtgrundlage nichts dagegen machen.
Wenn du namentlich genannt würdest, wäre es vor Gericht auch kein "Selbstläufer", denn dann wäre es immer noch eine "Tatsachenbehauptung".





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tom89123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke Harry

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage ist nun, ob ich gegen Ihn und diesen Text rechtlich vorgehen kann? <hr size=1 noshade>

Nein. (Zumindest nicht erfolgreich.)
Solange weder dein Name oder deine Adresse oder sonst ein Punkt, der dich identifizierbar macht ("der Nachbar im gelben Haus mit der roten Tür"), genannt wird, gibt es da keine realistische Chance.


-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

quote:
Doch im zweiten Satz stellt er sich als armes Opfer eines bösen Nachbarn dar und das stimmt nicht
Du solltest vielleicht noch mal genau den Text lesen. Dort ist nicht von einem bösen, sondern von einem neuen Nachbarn die Rede.
Und wo der Nachbar sich als "armes Opfer" darstellt, musst du auch schon etwas weiter ausführen.

wenn da stünde "mein armes Lokal ist leider dem Ruhebedürfnis eines zugezogenen bösen Nachbarns zum Opfer gefallen", dann wäre zu klären, ob er überhaupt über dich redet und wenn ja, wäre deine Darstellung korrekt. Man könnte dann gegen das "böse" eventuell vorgehen.
Aber dein Text beschreibt wirklich nur, was passiert ist. kein Opfer, niemand "arm" oder "böse" - das ist ein Informationstext für die geneigte Kundschaft.
Dass du den Text ja auch erst mal aktiv auf der Internetseite des Lokals suchen musst, spricht ja auch nicht gerade dafür, dass du da öffentlich verunglimpft wirst. Was hast du da eigentlich gesucht? und sag jetzt nicht "Streit", auch wenn es stimmt - der könnte unter das Schikaneverbot fallen...

2x Hilfreiche Antwort

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