Seit mehr als 50 Jahre haben wir an unserer Grenze Sträucher (ca. 20 cm) und Tannen (ca. 0,5 cm) stehen.. Eigentlich haben wir mit unseren alten Nachbar nie damit Probleme, weil er auf seinem Grundstück
ähnlich hohe Pflanze hatte (ca. 30 Jahre lang). Allerdings verkaufte unser Nachbar, das Grundstück.
Es wurde ein 6-Familien Haus gebaut. Die Käufer des Hauses (neue Nachbarn)hatten, beim Kauf der Eigentumswohnungen gesehen, dass die Sträucher und Tannen ihnen teilweise die Sonne nahm. Schließlich waren diese Sträucher und Tannen beim Kauf der Wohnungen schon 7 m hoch. Trotzdem verlangten die neuen Nachbarn mündlich den Rückschnitt. Zunächst schaltete ich auf stur. Nach etwa 8 Jahren und um eine drohende Klage abzuwenden, schloss ich mit den Nachbarn einem Kompromiss. Die Sträucher die direkt vor der Terrasse waren, sollten ausgedünnt werden, damit mehr Licht auf die Terrasse kommt. Deren Höhe sollte auf 4,5 m gehalten werden. Zudem sah der Kompromiss vor, dass die Tannen auf 4,5 m zurückgeschnitten werden. Dafür sollte ich ein Grunddienstrecht bekommen, dass alle anderen Pflanzen auf meinem Grundstück unbehelligt bleiben dürfen.
Diesen Kompromiss setzte ich auch um. Allerdings gaben die Nachbarn, mir das Grunddienstrecht nicht, wie versprochen. Daraufhin kündigte ich diese Vereinbarung vor 12 Jahren auf. Trotzdem habe ich die gesamte Zeit die Pflanzen, auf die Höhe gehalten (freiwillig). Bis vor kurzen hörte ich von den Nachbarn bezüglich den Tannen und Sträucher nichts mehr.
Jetzt verlangen die Nachbarn einen Rückschnitt um fast drei Meter. Allerdings würde ich die Tannen bzw. Sträucher gerne auf die jetzige Höhe lassen, weil sie ein Sichtschutz auf mein Grundstück darstellt. Da die Terrasse zu unserer Gartenseite liegt. Im Sommer ist es halt schön, wenn man sich in seinen Garten erholen kann, ohne von den Nachbarn beobachtet zu werden.
Meine Fragen sind:
1. Können die Nachbarn überhaupt einen Rückschnitt verlangen, weil der Pflanzenbestand schon seit mehr als 30 Jahren über die zulässigen Höchstgrenzen hinausgewachsen ist?
2. Kann ich von den Nachbarn eventuell sogar, dass Grunddienstrecht noch einfordern? Ich habe mich schließlich immer an die Vereinbarung gehalten.
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Alte Pflanze an Grenze
Hier gilt das Nachbarrecht ihres Bundeslandes, d.h. ohne zu wissen wo Sie wohnen,kann niemand etwas genaues sagen!
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Eventuell könnten hier Verwirkung durch die lange Duldung eingetreten sein, dann gäbe es einen Bestandsschutz.
Gleiches könnte für die Grunddienstbarkeit gegeben sein.
Der erwähnte Kompromiss wurde schriftlich festgehalten und von den Nachbarn unterschrieben?
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Es tut mit leid, dass ich vergessen habe, zu sagen in welchen Bundesland das Haus steht. Dies ist Niedersachsen.
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-- Editiert DRRG am 09.04.2013 14:07
In Niedersachsen gibt es im Nachbarrechtsgesetz den §54. Dort wird im Absatz 2 folgendes geregelt: "Nach Ablauf der Ausschlussfrist kann der Nachbar vom Eigentümer jedoch verlangen, die Anpflanzung durch jährliches Beschneiden auf der jetzigen Höhe zu halten;"
Mit anderen Worten: wenn eure Pflanzen schon mehr als 5 Jahre dort stehen, kann ein Nachbar nur verlangen, das die Pflanzen die aktuelle Höhe nicht überschreiten.
Bezüglich der Grunddienstbarkeit sehe ich keine Möglichkeit für dich, du hast doch vor 12 Jahren diese Vereinbarung selbst aufgekündigt.
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