Andauernde Lärmbelästigung unterbinden

15. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)
Andauernde Lärmbelästigung unterbinden

Hallo in die Runde,

folgender Sachverhalt:
In einem Mehrfamilienhaus (Mietwohnungen) kommt es seit mehreren Monaten täglich zu Ruhestörungen durch eine Partei.
Persönliche Ansprachen und Ermahnungen durch den Vermieter (nicht Abmahnungen im rechtlichen Sinne) führten nicht zu einer Verbesserung.

Angenommen, Nachbar A möchte die Lärmbelästigungen möglichst wirksam und nachhaltig unterbinden und die Lärmbelastung im Haus auf ein sozialadäquates Maß zurückführen, welches Vorgehen würdet ihr am ehesten empfehlen?

- Mietminderung vornehmen
- Anzeige erstatten
- Auf Unterlassung klagen

Vielen Dank!

Ärgert der Nachbar?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Despi):
welches Vorgehen würdet ihr am ehesten empfehlen?

Erst mal gerichtsfest verifizieren, ob die Geräusche tatsächlich in einem justiziablen Bereich liegen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

In dem Sachverhalt ist davon auszugehen, dass die Lärmbelästigungen in einem justiziablen Bereich liegen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Despi):
In dem Sachverhalt ist davon auszugehen, dass die Lärmbelästigungen in einem justiziablen Bereich liegen.

Dann wären das
Zitat (von Despi):
- Mietminderung vornehmen
- Auf Unterlassung klagen

meine Aktionen.

Wobei ich nicht direkt auf Unterlassung klagen würde, sondern erst eine Abmahnung nebst strafbewerter Unterlassungserklärung als Vorspiel wählen würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Nachbar A möchte die Lärmbelästigungen möglichst wirksam und nachhaltig unterbinden
- Ist A der einzige Nachbar, der sich durch diesen Lärm belästigt fühlt?
- Um welchen unzulässigen Lärm es sich handelt, kann A nachweisen?
- Dass es ein *justiziabler Lärm* ist, hat wer festgestellt?
- Warum erteilt der Vermieter keine Abmahnung?

1. Eine Mietminderung bringt wahrscheinlich keine *Ruhe*.
2. Eine Anzeige bringt wahrscheinlich keine *Ruhe*, sondern zunächst eine Ansprache beim Nachbarn.
3. Eine Klage von A würde wahrscheinlich auf der langen Gerichtsbank verdorren und keine *Ruhe* bringen.

Wie lange sind mehrere Monate? Sind auch Kinder dort eingezogen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Mich interessieren tatsächlich nur Meinungen zu den drei Optionen und keine Diskussionen zum Drumherum, daher habe ich das Szenario bewusst kleingehalten.

HvS hat in diesem Sinne eine brauchbare Antwort geliefert - vielen Dank.
Auch dir Danke @Anami.

Tatsächlich geht es um die Frage, welche Option potentiell die höchste Chance auf Wirksamkeit hätte. Natürlich kommt es auf den Einzelfall an, dennoch interessiert mich das Generelle.

Das Szenario würde ich gern wie beschrieben belassen, also wir gehen davon aus, dass eine justiziable Lärmbelästigung vorliegt.

Nur zur Befriedigung der Neugier:
- A ist der einzige Betroffene
- Üblicherweise akzeptierte Nachweise liegen vor
- Eine Abmahnung steht bevor, A und Vermieter haben sich zunächst auf „sanftere" Maßnahmen geeinigt
- Mehrere Monate heißt konkret: 8 Monate
- Kinder sind nicht im Spiel und wären ohnedies im Regelfall nicht als Lärmbelästigung zu betrachten.
- In der Realität hat A die Erfahrung gemacht, dass ein Umzug deutlich schneller und einfacher ist, als der Kampf gegen Lärmbelästigung. Entsprechend ist das so oder so bereits in Vorbereitung.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von Despi):
dennoch interessiert mich das Generelle.
Grundsätzlich und generell ist das, was ich frage, niemals Neugier. Allerdings ist meist das Drumherum das Relevante, denn erst danach lassen sich manchmal irgendwelche Vorhersagen treffen.

Grundsätzlich und generell zu Erfolgschancen deines Anliegens kann ich sagen: Chancen beginnen bei 0% und ob brauchbare Antworten Erfolg bringen, kann ich beantworten mit: Ja, nein, vielleicht.

Zitat (von Despi):
In der Realität hat A die Erfahrung gemacht, dass ein Umzug deutlich schneller und einfacher ist, als der Kampf gegen Lärmbelästigung.
Danke für diese wichtige Info. Die hätte oben hingehört... und sämtliche Fragen hätte ich mir gespart.
:pc:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Jain… wie gesagt, dass, was tatsächlich passiert, ist mir nicht so wichtig, sondern es geht mir um die Präferenz bei den beschriebenen Optionen im beschriebenen Szenario.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#8
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Nachtrag: ich denke aber, die Frage ist grundsätzlich beantwortet. Ich habe in die gleiche Richtung wie HvS gedacht.

In der Realität wird A sich mit dem Vermieter abstimmen und schauen, wie akzeptabel und wirksam dessen Maßnahmen sind.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von Despi):
In der Realität wird A sich mit dem Vermieter abstimmen und schauen, wie akzeptabel und wirksam dessen Maßnahmen sind.
Das geht auch, obwohl die Realität ja gar nicht wichtig zu sein scheint. Auch bei diesen Präferenzen beginnen die Chancen exakt bei 0% für erfolgreiche/wirksame/nachhaltige Maßnahmen.
Ausziehen wäre die schnellste, wirksamste und evtl. nachhaltigste Maßnahme für A.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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