Angebliche Lärmbelästigung: wie sich wehren?

16. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Josefkpunkt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Angebliche Lärmbelästigung: wie sich wehren?

Hallo zusammen,

folgendes Szenario:

Person A hat eine Dachterasse (Eigentumswohnung). Person B ruft ständig die Polizei wegen angeblicher Lärmbelästigung, die daraufhin ausrückt und früher oder später jegliche Versammlung auf der Dachterasse auflöst.

Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, wie viele Personen sich dort aufhalten und ob eine tatsächliche Lärmbelästigung vorliegt. In aller Regel geht es ausgesprochen ruhig zu. Selbst bei zwei Personen, die nur gelesen haben, kam die Polizei schon angerückt.

Welche Möglichkeiten hat Person A, um sich gegen das ständige Anrücken der Polizei zu wehren? Wie kann verhindert werden, dass selbst leiseste Versammlungen aufgelöst werden?


Danke für Eure Anregungen und besten Gruß
JK

PS: Die Identität von Person B ist übrigens nicht bekannt. Ein persönliches Gespräch kann also nicht gesucht werden. Eine Frage wäre daher auch, wie man ggf. die Identität von Person B feststellen könnte.

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9 Antworten
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#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Interessant wäre die Info, zu welchen Uhrzeiten die Polizei die "Versammlung" auflöst?

Ferner mit welcher Rechtsgrundlage die Polizei räumt? Die Polizei kann zunächst nur zur Ruhe auffordern (eventuell verbunden mit einem Bußgeld) aber nicht einfach Personen aus der Wohnung/Terrasse werfen.






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#2
 Von 
Josefkpunkt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Wirkliches Auflösen im Sinne eines Verwaltungsaktes kommt eigentlich gar nicht vor. Meist wird unter Androhung eines Bußgeldes die Auflösung "vorgeschlagen", nach dem Motto: "Wenn wir noch mal kommen müssen, wirds teuer".

Rechtsgrundlage ist die behauptete Lärmbelästigung, obgleich die Polizei oft selbst feststellt, dass es eigentlich ganz ruhig ist. Dennoch wird spätestens beim zweiten Besuch der grünen Männchen die Auflösung nachdrücklich empfohlen, da besagter Nachbar sowieso so lange anruft, bis die Terrasse geräumt ist. Da die Polizei offenbar jedes mal anrücken MUSS, haben die darauf verständlicherweise auch wenig Lust.

Uhrzeit: ab 23:00 geht der Zinober los, manchmal auch erst später.

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#3
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Wie sieht denn eure Wohngegend aus?

Bei uns ist es beispielsweise so das die Häuser im Viereck gebaut sind. Das heißt die Häuser sind aneinander gebaut und in der Mitte befindet sich ein großer Innenhof.
Da sich außerhalb viel befahrene Straßen befinden sind alle Balkone, und auch Schlafzimmer zum Innenhof. Da kann es dann schon mal ganz schön nerven wenn auf dem Balkon nebenan oder darunter oder darüber noch gesessen wird. Gerade bei warmen Wetter, wenn die Fenster offen sind kann man jedes Nachbarwort verstehen, auch wenn es leise ist. Auch das hin und herschieben eines Stuhles kann dann laut werden.

Denkt auch mal daran das andere Leute schon um 4 Uhr wieder aus dem Bett müssen weil sie zur Arbeit müssen. Da ist dann um 23 Uhr längst Zapfenstreich angesagt.

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#4
 Von 
Josefkpunkt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

So ähnlich ist das in diesem Falle auch. Allerdings befindet sich besagte Dachterrasse im obersten Stockwerk. Der Lärm geht eher in die Himmel als in den Innenhof. Steht man im Innenhof hört man vom Treiben auf der Dachterrasse rein gar nichts.



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#5
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Aber die Nachbarn rechts und links und untendrunter bekommen genug ab....
oder gegenüber, je nach dem wie es schallt...

Wir wohnen unterm Dach, wenn sich die Nachbarn die 2 Häuser weiter wohnen unten im Garten normal unterhalten (wenn es nachts still ist und die Nebengeräusche fehlen) kann man fast jedes Wort verstehen. Luftlinie ca. 50m.

Mag sein das man von euch nichts hört wenn man im Innenhof steht, aber es gibt Schlafzimmer die liegen halt näher dran.

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#6
 Von 
Josefkpunkt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Gehen wir mal davon aus, dass man nichts hört. Glaubs mir, es ist so.

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#7
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Wenn man nichts hören würde, würde auch keiner die Polizei rufen.

Leider kann ich dir nicht sagen was du rechtlich dagegen unternehmen kannst. Aber vielleicht weiss ja jemand anderes Rat.

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#9
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Es gibt halt Menschen mit unterschiedlichem Lautstärkeempfinden.

Nur mal so als Beispiel: 18. Geburtstag, lautstarke Fete (Musik und 6 Personen im besagtem Innenhof.) Beginn ca 13 Uhr, wohlgemerkt in der Woche. Gegen 18 Uhr haben sich die ersten Nachbarn persönlich beschwert. Daraufhin wurde die Fete in eine Wellblechgarage verlegt, die Tür geschlossen. Die Lautstärke blieb allerdings gleich.
Um 20.30 Uhr stand dann die Polizei vor der Garage und beendete die Fete.
Am nächsten Tag beschwert sich einer der Teilnehmer ganz empört: Also wenn ich den erwische der die Polizei gerufen hat. Wir waren doch gar nicht so laut....

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