Anspruch Parkplatz

18. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Aram89
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)
Anspruch Parkplatz

Hallo liebe Forenmitglieder,
ich wohne in einem 6 Familienhaus wo Zur Zeit 3 belegt sind. Mit meinen parallelnachbarn komme ich sehr gut aus nur die eine Etage tiefer machen mir echt das Leben schwer. Zur Zeit werden bei uns Gartenarbeiten durchgeführt. nun liegen einige Stämme auf den Parkplätzen so dass 4 von 6 Plätzen nicht genutzt werden können. Die Parkplätzen sind in 2 Reihen mit jeweils 3 Plätzen aufgeteilt keine Markierung auf dem Boden. Ich war grade Einkaufen und als ich zurückfuhr waren die Parkplätze frei also habe ich auf einen geparkt dann kam der Untermieter und hat gleich auf der Straße gehupt und ist förmlich ausgetickt. Hat er ein Anspruch auf sein Parkplatz nur weil er sein Kennzeichen an nem Pfosten angebracht hat. Ich meine wir bezahlen ALLE unsere Miete und wir haben ALLE ein Anspruch auf Parkplätze da kann er sich doch nicht einfach ein Parkplatz reservieren indem er sein Kennzeichen anbringt. Zudem hat er mich jetzt zugeparkt sodass ich meine Fahrertür nicht mehr aufbekomme. Was kann ich tun? Habe ich falsch gehandelt?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42242 Beiträge, 14706x hilfreich)

Es sei denn, der Parkplatz des Untermieters ist dort Bestandteil des Mietvertrages. Auch sowas gibt es. Auch Ungleichbehandlung durch den Vermieter.

wirdwerden

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4292 Beiträge, 2441x hilfreich)

Was genau hast du gemietet? Benutzung des Parkplatzes nach Verfügbarkeit (dann war dein Verhalten o.k.)? Benutzung eines Stellplatzes (dann musst du mal deinen Vermieter fragen, welcher Stellplatz deiner ist)? Oder sind die Plätze einfach nur da und du denkst, du darfst die benutzen, weil sie zum Haus gehören (dass wäre ein Irrtum)?

Selbst wenn du gar keinen Anspruch auf einen Parkplatz hättest, darf der Nachbar dich nicht zuparken. Zeige ihn wegen Nötigung an, dann weiss er, dass er so nicht mit dir umspringen kann.

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#3
 Von 
Aram89
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Parkplätze gehören zu dem Haus wir haben alle denselben Vertrag. Im Vertrag steht nichts von wegen Stellplatz oder sonstiges. Wir wohnen außerhalb der Stadt die Parkpkätze werden nur von uns genutzt mir geht es nur darum, dass mein Nachbar der imselben Haus wohnt wie ich sich doch nicht einfach einen von diesen 6 Parkplätzen reservieren kann indem er sein Kennzeichen anbringt oder liege ich da falsch ich kann ja auch nicht irgendwo mein Kennzeichen hinstellen und sagen der gehört jetzt mir...??? Mir geht es jetzt auch um dieses reservieren des Parkplatzes.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14927 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo,

quote:
Vertrag steht nichts von wegen Stellplatz oder sonstiges.
Wie jetzt, auch nicht, dass du irgendeinen der Parkplätze nutzen darfst (sprich: ein Parkplatz pro Wohnung o.ä.)?
Wenn das so ist, dann hast du überhaupt kein Anrecht auf einen Parkplatz.

Aber: Wenn es auch kein ausdrückliches Verbot gibt (im Vertrag, durch Schilder, durch ein persönlich ausgesprochenes Verbot), dürfen - mindestens - die Bewohner und ihre Besucher dort parken (eigentlich sogar jeder, aber das führt hier wohl zu weit). Das Schild welches der Nachbar angebracht hat könnte aber ein solches Verbot sein (siehe nächsten Absatz).

quote:
dass mein Nachbar der imselben Haus wohnt wie ich sich doch nicht einfach einen von diesen 6 Parkplätzen reservieren kann indem er sein Kennzeichen anbringt
Das darf er mit Zustimmung des Eigentümers bzw. solange der nichts dagegen hat.

quote:
... wir haben alle denselben Vertrag.
Woher weißt du das eigentlich?

Stefan

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Aram89
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Mein anderer Nachbar hat mir freundlicherweise sein Vertrag gezeigt und da die zur selben Zeit eingezogen sind geh ich einfach mal davon aus das es derselbe ist. Da ich auch den gleichen habe obwohl ich Jahre später eingezogen bin. Ich habe vorhin mit meiner Frau telefoniert, sie meinte das wir bei Einzug ein Parkplatz zugesichert worden ist. Ich weiß nicht ob es eine Rolle spielt aber wir haben seit Januar ein neuen Vermieter...
Aber mein Nachbar ist generell ein schwieriger Fall er denkt er kann alles einteilen wie er es will. Die Waschküche wird nur von ihm benutzt er hat auch seinen Namen an die Tür angebracht und die ist immer verschlossen er ist der einzige im Haus der den Schlüssel hat. Allgemeinräume sollen wir säubern aber es steht nur sein Zeug drin. Generell ein schweres durcheinander im Haus. Fängt schon mit der Hausordnung an. Aber ich will nicht zuviel erzählen :-)

-- Editiert Aram89 am 19.02.2013 13:00

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#6
 Von 
joebeuel
Status:
Student
(2014 Beiträge, 1551x hilfreich)

Ansprechpartner für alle diese Sachen ist der Vermieter/Eigentümer.
Wenn es seit Januar einen neuen Eigentümer gibt, dann solltet ihr ihn mal auf eine Tasse Kaffee einladen, und ihn über alle Probleme im Haus informieren.
Dazu gehört neben dem Problem mit der Waschküche auch, das durch die Gartenarbeiten 4 von 6 Parkplätzen blockiert werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14927 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo,

quote:
Mein anderer Nachbar hat mir freundlicherweise sein Vertrag gezeigt und da die zur selben Zeit eingezogen sind geh ich einfach mal davon aus das es derselbe ist. Da ich auch den gleichen habe obwohl ich Jahre später eingezogen bin.
Wie so oft wohl der gleiche Vertragsvordruck, klar. Aber bist du dir sicher, dass er nicht irgendetwas daran geändert hat? Beispielsweise, dass er ausdrücklich ein Recht auf einen Parkplatz hat?
Man kann Verträge schließlich beliebig ändern, solange beide Vertragspartner damit einverstanden sind.

quote:
Ich habe vorhin mit meiner Frau telefoniert, sie meinte das wir bei Einzug ein Parkplatz zugesichert worden ist.
Dann gilt das auch. Nur, könnt ihr das beweisen?

quote:
Ich weiß nicht ob es eine Rolle spielt aber wir haben seit Januar ein neuen Vermieter...
Und da zeigt sich das Beweisproblem noch stärker, der neue Vermieter kann sich ja an eine mündliche Zusicherung gar nicht erinnern (euer Vermieter könnte/müsste das ggf. bezeugen).

quote:
Die Waschküche ...
Da verhält es sich ähnlich wie bei den Parkplätzen, wenn davon nichts in eurem Vertrag steht, habt ihr keinen Anspruch.
Es spielt absolut keine Rolle, was der Nachbar darf, es gibt für diese Sachen keine Gleichbehandlung.

Wie wäre es denn, den Vermieter mal auf die Situation aufmerksam zu machen, vielleicht findet er das ja auch alles nicht OK, der wäre jedenfalls der richtige Ansprechpartner.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Aram89
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich habe jetzt den neuen Vermieter kontaktiert. Er sagt das uns allen 1 Parkplatz zusteht und keiner sich das Recht nehmen darf einfach ein Schild anzubringen nur weil man schon so lange im Haus wohnt. Das heißt jetzt für mich das ich richtig gehandelt habe und ihn Anzeigen werde wegen Nötigung. Habe heut morgen feststellen müssen als ich noch geschlafen habe hat er wohl sein Auto rausgefahren und vom Schnee befreit und mich wieder zugeparkt meins ist noch verschneit habe es heute nicht gebraucht.
Wen es interessiert er hat behauptet Waschküche etc. angemietet zu haben was dem neuen Vermieter nicht bekannt ist. Er bezahlt auch keine Extrakosten für diese angebliche anmietung.

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