Hallo,
wir haben schon seit Jahren rießige Probleme mit einer Nachbarin. Wir wohnen in einem Mehrparteienhaus und sind alle nur Mieter. Die Gute meint aber sie habe das Recht gepachtet. Alles was den allgemeinen Hausfrieden stört ist da an der Tagesordnung.
Sie meint auf alle Fälle das so gut wie jeder Mieter nach Ihrer Pfeife tanzen muss. Aber um das Fass zum Überlaufen zu bringen hat sie nun auch über uns behauptet wir würden Ihr Geld schulden. Um von Ihr eine Erklärung zu erhalten wie sie anderen gegenüber so eine Lüge behaupten könnte haben wir sie vor dem Wohnhaus zur Rede stellen wollen. Was uns leider nicht gelang da sie nur meinte man solle Ihr aus dem Weg gehen. Statt dessen mussten wir uns daraufhin wüste Beschimpfungen ( die ich hier lieber nicht wiederholen will ) von Ihrem Sohn gefallen lassen müssen. Damit nicht genug sie schickte uns daraufhin sogar sie Polizei auf den Hals, mit der Behauptung wir hätten sie geschupft und bedroht. Wir haben aber eine Nachbarin als Zeugin das dies so nicht war. Ich weiß mir bald nicht mehr zu helfen und bin am Rande eines Nervenzusammenbruches. Kann mir jemand einen Rat geben wie wir´nun handeln sollen??? Wir wollen nur unsere Ruhe!!!!! Ich bin dankbar für jeden Tipp den ich bekommen.
Anzeige wegen Körperverletzung
Guten Tag,
um Ihnen präzise und konkret zu antworten:
Gehen Sie zur Polizei und erstatten Sie Anzeige wegen,
- Beleidigung gemäß §185 StGB
- Übler Nachrede gemäß §186 StGB
- Verleumdung gemäß §187 StGB
- Falscher Verdächtigung gemäß §164 StGB
- Körperverletzung gemäß §223 StGB
, wenn Ihr Arzt Ihnen eine Gesundheitsbeeinträchtigung aufgrund des Nachbarn belegen kann.
Je nach genauen Umständen können Sie auch zivilrechtliche Ansprüche
geltend machen wie z.B. Schadensersatz aus Deliktsrecht, Schmerzensgeld, Unterlassungsklage etc. Dieses ist jedoch von den genauen Umständen des Einzelfalls abhängig.
Mit freundlichen Grüßen,
Nachtrag:
Beachten Sie bitte, dass Sie Zeugen vorzeigen können, oder andere Beweismittel
. Dabei wäre es förderlich, wenn die Zeugen auch unabhängige Dritte sein könnten, und nicht nur Familienmitglieder.
Mit freundlichen Grüßen,
Und jetzt?
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