Anzeige wegen angeblicher Sachbeschädigung

18. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Goddag
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)
Anzeige wegen angeblicher Sachbeschädigung

Hallo,
vor ca. 3 Wochen hat eine Nachbarin nachts eine Kiste mit Kaffeegeschirr in dem Flur zwischen ihrem und dem Keller einer anderen Nachbarin gestellt.
Am nächsten Morgen wollten mein Lebensgefährte und ich zu unserem Keller, der hinter dem Keller der Nachbarin liegt.
Mein Partner hatte einen vollen Wäschekorb in den Armen und ich eine Tüte mit Pfandflasche. Mein Partner hatte die Kiste nicht gesehen und ist mit seinem Fuß dagegen gestoßen, dabei haben sich dann ein paar Tassen und Unterteller verschoben. Es ist aber nichts kaputt gegangen. Das Geschirr stand gestapelt in der Kiste. Da ich mit der Nachbarin hin und wieder ein paar Konflikte habe, habe ich schnell das Geschirr ordentlich zusammengestellt Mehr nicht!
Am nächsten Tag hat die Nachbarin, bei uns geklingelt und gefragt, ob ich ihr Geschirr beschädigt habe, was ich natürlich verneinte, weil ich das nicht war. Ich habe das Geschirr nicht kaputt gemacht!
Den Vorfall einen Tag vorher habe ich aber nicht erwähnt. Ich hatte Angst noch mehr Stress mit ihr zu gekommen.
Gestern lief ich der Nachbarin hier im Treppenhaus über den Weg und sie meinte zu mir, dass sie mich angezeigt hat und ich bald zu einer Vorladung eingeladen werde. Sie habe die Scherben von dem Geschirr eingesammelt und zusammen mit der Anzeige bei der Polizei abgeben. Nun seien dort Fingerabdrücke gefunden worden. Stimmt ja auch, es sind meine, weil ich das Geschirr ja in der Hand hatte, aber ich habe es nicht kaputt gemacht.
Jetzt mache ich mir wegen der Anzeige und den Fingerabdrücken sorgen.
Nun meine Fragen:
1. Nimmt die Polizei überhaupt Fingerabdrücke von dem Geschirr? Ich denke nämlich, dass der Aufwand und die Kosten der Abdrücke höher sind als der Wert des Geschirrs.
2. Obwohl meine Fingerabdrücke auf dem Geschirr sind, kann es damit verbunden werden, dass ich auch das Geschirr kaputt gemacht habe?
3. Kommt es überhaupt zu einem Verfahren oder wird es vorher wegen Geringfügigkeit einstellt.
4. Was habe ich jetzt zu erwarten?

Ich habe das Geschirr zwar angefasst, aber es nicht beschädigt. Meine Nachbarin denkt aber, leider durch die Streitereien zwischen uns, dass ich es war.

Vielen Dank im Voraus!


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4 Antworten
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#2
 Von 
Goddag
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,
ich habe heute die Vorladung bekommen und soll nächste Woche zur Polizeiwache.
Folgendes wird mir vorgeworfen Sachbeschädigung nach § 303 STGB und dann wird mir die Gelegenheit gegeben mich nach §163a zu äußen.
Kann mir irgendjemand sagen, was mich da nun erwartet?

Winke Goddag

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10x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Goddag
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo, vielen lieben Dank!!!!

Winke Goddag

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0x Hilfreiche Antwort

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