Hallo zusammen,
seit mehreren Jahren gibt es Stress mit unseren Nachbarn. Er ist extrem rücksichtslos und laut sind, haben wir schon mehrfach die Polizei verständigt, die Hausverwaltung informiert und natürlich auch versucht mit ihnen zu reden. Beim letzten mal wurden mir dann Schläge angedroht, weshalb ich ihm diesmal lieber gleich einen Brief geschickt habe.
Der Polizei dürfte er deshalb und wegen einige anderer Sache bereits geläufig sein.
Daran habe ich ihn (ohne ihn zu beleidigen oder unsachlich zu werden) darauf hingewiesen, wie sein Verhalten bei uns ankommt und was wir davon mitbekommen Bsp. wenn er sein knapp 2 jähriges Kind anbrüllt, Sonntag abend gröhlend Fußball schaut, oder seine Musik nachts um zwei aufdreht.
Dabei habe ich keine Unwahrheiten verbreitet, sondern lediglich meine Eindrücke geschildert, sein Verhalten gerügt.
Diesen Brief habe ich mit auch an die Hausverwaltung geschickt. (und habe ihn sogar darauf hingewiesen, dass ich dies tue). Auf Grund dessen haben meine Frau und ich jetzt eine Anzeige wegen "einfacher übler Nachrede" erhalten.
Berechtigt dieser Brief eine Anzeige?
Vielen Dank im Voraus!
Anzeige wegen übler Nachrede
28. Dezember 2011
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Frage vom 28. Dezember 2011 | 18:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen übler Nachrede
#1
Antwort vom 28. Dezember 2011 | 19:47
Von
Status: Student (2014 Beiträge, 1551x hilfreich)
Anzeige erstatten kann jeder, die Staatsanwaltschaft darf hier niemanden sofort wegschicken.
Da ihr für eure Anschuldigungen ja Zeugen habt (Besucher, andere Hausbewohner), braucht ihr euch aber keine Sorgen zu machen.
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#2
Antwort vom 4. Januar 2012 | 10:05
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1302x hilfreich)
Enthält der Brief Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind einen "schlecht zu machen"?
Falls nein. Fall erledigt.
Falls ja, können Sie die Wahrheit dieser Behauptungen nachweisen? Wenn das gelingt haben Sie nichts zu befürchten.
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