Auto im Stand laufen lassen

9. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
amz571729-53
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto im Stand laufen lassen

Moin,
unser Nachbar lässt seit Wochen seinen Wagen täglich im Stand laufen (15-20min), ohne aber damit zu fahren ... vermutlich wegen schlechter Batterie. Denn darauf angesprochen, kam lediglich die Antwort, ich solle mich um meinen eigenen Kram kümmern.
Was kann ich tun?

-- Editiert von amz571729-53 am 09.02.2021 14:43




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8602 Beiträge, 4097x hilfreich)

Hallo

du kannst das dem Ordnungsamt melden, die werden das dann verfolgen oder auch nicht.

Allerdings solltest du dich mit der Meldung auch gleich mal darauf einstellen, dass dies der Auftakt zu einemJahrzehnte langen Nachbarschaftsstreit sen kann.
Auch solltest du nach einer meldung selber in den nächsten jahrzehnten keinerlei gesetzesübertretung oder Ordnungswiedrigkeit begehen, da diese wohl jedes mal angezeigt werden wird...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Zitat:
Denn darauf angesprochen, kam lediglich die Antwort, ich solle mich um meinen eigenen Kram kümmern.


Da das nachbarschaftliche Verhältnis eh schon auf unterstem Niveau läuft, kann man sich wenigstens der schlechten Luft erwehren - immerhin macht der Nachbar das täglich, das ist schon eine Nummer!


§ 102, Absatz 4, des Kraftfahrgesetzes (KFG)

"Der Lenker darf mit dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug (...) nicht ungebührlichen Lärm, ferner nicht mehr Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar ist. (…) 'Warmlaufenlassen' des Motors stellt jedenfalls eine vermeidbare Luftverunreinigung dar."


Gib ihm noch eine Chance zur Besserung, in dem du die geplante Anzeige ankündigst, dann würde ich jedoch handeln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130699 Beiträge, 41571x hilfreich)

Zitat (von amz571729-53):
Was kann ich tun?

A) damit leben
B) anzeigen
C) strafbewehrte Unterlassungserklärung / -klage


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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