Auto von Nachbarwohnanlage immer auf Besucherparkplatz

16. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2914 Beiträge, 1319x hilfreich)
Auto von Nachbarwohnanlage immer auf Besucherparkplatz

In dem Ort wo ich wohne gibt es zwei Wohnanlagen, die kurz hintereinander hochgezogen wurden. In der ersten Wohnanlage gibt es keine Gästeparkplätze und es gibt in der Tiefgarage wohl zu wenig stellplätze, so daß nicht jede Wohnung einen hat. Die Gästeplätze welche beim Bauen eingerichtet wurden, wurden vom Hausmeister eingezäunt, und vermietet.
In meiner Wohnanlage gibt es offene Gästeplätze und zu jeder Wohneinheit 2 TG Plätze; somit einfach genug.
Nun ist es jedoch so, daß ein PKW mitlerweile seit über einem Jahr einen unserer Gästeplätze dauernutzt.
Da der kein hiesiges Kennzeichen hat, war das nur durch Beobachten herrauszufinden.
Nun stellt sich mir die Frage, ob man dem Typen den Platz nachträglich vermieten kann. Ortsüblich wären 35€/monat.
Immerhin zahle ich die Plätze mit meinem Hausgeld mit, und habe die auch mit bezahlt, als die Anlage hochgezogen wurde.
Da hier Grund nicht wirklich billig ist, war das ein Knapp 4 Stelliger Betrag, pro Wohnung.




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 464x hilfreich)

Hallo,

das ist eine widerrechtliche Nutzung von Privateigentum. Kann dem Nutzer entgangen sein, kann aber auch Dreistigkeit sein.

Zettel an den Scheibenwischer und die Nutzung untersagen. Gleichzeitig das kostenpflichtige Abschleppen ankündigen. Die Zettelmaßnahme so anlegen, dass sie zu beweisen ist.

Sollte in aller Regel Erfolg haben. Manchmal sind solche Nutzer aber total ausgebuffte Zeitgenossen. Entweder es klappt sofort mit dem Ende der Nutzung oder es wird ein Nervenspiel.

Viel Erfolg und gutes Gelingen.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

Hallo,

ich denke, dass das auf die Lage des Parkplatzes ankommt. Ist dieser nicht ohne weiteres als *privater* Parkplatz erkennbar, und leicht von der Strasse zu befahren, kann dort parken wer will.

Ich wuerde den Parkplatz mit einem verschliessbaren Buegel sichern, kostet zwar etwas, aber dann ist Ruhe.

Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#3
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 845x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

Wenn Lifeguard den Parkplatz gekauft hat und dementsprechend im Grundbuch als Eigentuemer eingetragen ist, kann er doch einen solchen umklappbaren Buegel montieren.

Das da Bestimmungen einzuhalten sind ist klar, beispielsweise darf so ein Buegel den fliessenden Verkehr nicht behindern.

Wie ich schon erwaehnte, die Lage des Parkplatzes ist ausschlaggebend.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2914 Beiträge, 1319x hilfreich)

Die Parkplätze gehören einer Wohnanlage, die durch eine Hausverwaltung verwaltet werden. Die Parkplätze gehören zum Gemeinschaftsgrund, welcher auf alle zu verkaufenden Wohnungen angerechnet wurde.
Es stehen Schilder, daß dies die Besucherparkplätze für die Häuser sind. Die Häuser sind explizit benannt.

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#6
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 464x hilfreich)

Hallo,

die Hausverwaltung hat die unberechtigte Nutzung abzustellen.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

@Commodore

Toll diese Eingebung - ich frage mich, wie die Hausverwaltung das bewerkstelligen will. Eine Hausverwaltung hat keine Rechte wie Polizei oder Ordnungsamt.

Ein Bekannter von mir hatte das gleiche Problem. Wohnanlage, alles Eingentumswohnungen, ca. 150 Einheiten mehrere Bloecke. Jeder Block hat seine eigenen Einstellplaetze fuer Besucher, die den jeweiligen Wohnungseigentuemern gehoerten. Die Bewohner parken in Tiefgaragen, die es zusaetzlich gibt.

Zufahrt ueber eine kleine verkehrsberuhigte Zufahrtsstrasse, aber halt oeffentlich. Trotz Hinweisschilder, sogar angebrachte Nummernschilder, wurde dort geparkt, da der Ort ein beliebtes Ausflugsziel ist. Insbesondere am Wochenende und an Feiertagen war dort alles von Fremdparkern zugeparkt.

Weder Polizei noch Ordnungsamt hat sich dem Problem angenommen. Die Eigentuemer haben abschleppen lassen und blieben auf den Kosten sitzen, da vor Gericht argumentiert wurde, dass ja keine Verkehrsbehinderung durch den Wildparker stattgefunden haette. Und die Richter haben sich dem angeschlossen, und das nicht nur einmal.

Irgendwann hatten die Inhaber eines Blockes die *Schnauze voll* und haben diese Buegel montieren lassen und Ruhe war. Heute sind alle Parkplaetze damit ausgestattet. Dort wo die Stichstrasse beginnt hat man ein Schild aufgestellt, dass alle Parkplaetze mit diesen Buegeln ausgestattet sind, dadurch gibt es auch keinen Verkehrslaerm mehr anfahrender und abfahrender Parkplatz-Suchender.

Sieht zwar insgesamt nicht besonders gut aus, ist aber aeusserst wirkungsvoll.



Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Sag mal, ist das wahr, dass der Hausmeister Parkplätze eingezäunt hat und dafür Geld kassiert?
Sind Parkplätze ausgewiesen, kann nur die Gemeinschaft entscheiden, was mit diesen passiert. Eine entsprechende Nutzungsentschädigung hat der Gemeinschaft zuzufliessen.
Sind Plätze als Gästeparkplätze in der Teilunserklärung ausgewiesen, kann dies auch per Beschluss nur geändert werden, wenn alle Eigentümer a) zustimmen und b) beim Notar unterschreiben, dass die Teilungserklärung entsprechend geändert werden soll.

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#9
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2914 Beiträge, 1319x hilfreich)

Was mich am brennensten interresieren würde, ist, ob man dem Wildparker eine Rechnung über 300€ zukommen lassen kann; welcher dann an die Hausverwaltung fließt, und dort als Einnahmen verbucht werden.
Nach ein wenig umhören, scheinen auch andere Besucherparkplätze regelmäßig von anderen benutzt zu werden.
Reicht es aus, daß Auto 2 mal im Monat zu Fotografieren, um zu beweißen, daß es da regelmäßig steht.

Weiterhin würde es mich doch interresieren, ob man sein Auto woanders zulassen darf, als wo man sich hauptsächlich befindet?
Also ca.200 Tage nachgewiesen in M unterwegs, aber Flensburger Kennzeichen,

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#10
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

Hallo Lifeguard,

jetzt fangen Sie an, die Sache abdriften zu lassen. Was wollen Sie - Geld kassieren, oder erreichen, dass keine Fremdparker mehr auf Ihrem Besucherparkplatz ihre Fahrzeuge abstellen?

Ich hatte es doch schon beschrieben, wie es einem Bekannten ergangen ist. Parkplaetze, die nicht mit amtlichen Verkehrsschildern, wie z.B. Anwohnerparkplaetze, zum parken eingeschraenkt sind, duerfen von Jedermann benutzt werden.

Nicht amtliche Tafeln, wie z.B. *Wer hier parkt, wird abgeschleppt* sind zwar fuer viele Mitmenschen abschreckend aber nicht verbindlich.

Warum soll Jemand, der in der Stadt M wohnt, nicht ein Fahrzeug mit FL-Kennzeichen fahren. Es kann sich um einen Firmenwagen handeln. Man ist nur als Privatmann verpflichtet, sein privates Fahrzeug umzumelden, wenn man in einen anderen Zulassungsbereich umzieht, ich glaube innerhalb von maximal 6 Monaten.


@sika0304

Wo steht denn, dass der Hausmeister Parkplaetze einzaeunt und dafuer kassiert????

Korrekt ist Ihre Bemerkung, dass die Eigentuemer-Gemeinschaft zu entscheiden hat, dass beispielsweise solche Buegel auf den, der Eigentuemer-Gemeinschaft zu zurechnenden Parkplaetzen montiert werden.



Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#11
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 253x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Hallo Bernd...,
das steht im Eingangspost "Hausmeister hat diese eingezäunt und vermietet".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

@sika0304

Hallo Sika,

sorry - habe ich ueberlesen. Ist wirklich seltsam, dass ein Hausmeister Parkplaetze einzaeunt und diese dann vermietet.

Ganz klar, dass ist Sache der Inhabergemeinschaft.


Viele Gruesse
bernardoselva

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