Bäume in der Grenze

1. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
euphoria
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bäume in der Grenze

Hallo ich habe da eine Frage.

Wir haben in Niedersachsen ein Grundstück gekauft und wollen dieses jetzt neu bebauen, nach Abriss des Alten Gebäudes. Die Zwei Tannen des Nachbarn die ca. 1 m von der Grenze weg stehen sind bis ca 20 m hoch. Da die mächtigen, an der Oberfläche auf unserem Grundstück verlaufenden, Wurzeln durch unsere Baumaßnahme (bis 3 Meter an die Grenze) und den notwendigen Arbeitsraum fast vollständig gekapt werden würden wir gerne die Bäume fällen lassen da eine Standsicherheit der Bäume meiner Meinung nach für beide Häuser nicht gegeben ist. Wir möchten uns auch an der Fällaktion beteiligen haben aber das Gefühl wir sollen dabei über den Tisch gezogen werden. Wie ist da eigentlich die Rechtslage? Die Bäume stehen natürlich schon über 15 Jahre auf der Stelle. Danke für Informationen.

Ärgert der Nachbar?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chiara2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Nachbarschaftsrecht für Niedersachen legt für Bäume über 15 m einen Grenzabstand von 8 m fest.

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#2
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 77x hilfreich)

1) Wenn die Bäume schon 20 Jahre dort standen und auch bei Erwerb des Grundstücks schon vorhanden waren, dürften Beanstandungsfristen hinsichtlich zulässiger Grenzabstände längst abgelaufen sein. Normalerweise muß so ein Anspruch innerhalb von 2-5 Jahren nach Überschreiten einer gewissen Höhe gerichtlich geltend gemacht werden, danach ist er verjährt. Einzelheiten siehe Nachbarrecht des Bundeslandes.

2) Hinsichtlich der Wurzeln könnte möglicherweise ein Beseitigungsanspruch nach BGB gegeben sein, falls sie tatsächlich die Nutzung des eigenen Grundstücks beeinträchtigen.

3) Ein guter Rat: man macht sich als neuer Nachbar bei seinen Mitmenschen so richtig beliebt, wenn man gleich mit Forderungen auftrumpft. Rechtslage hin oder her - wenn der Nachbar mit der Fällung der Bäume einverstanden ist, würde ich kulanterweise die Kosten übernehmen, da die Baumfällung schließlich in meinem Interesse ist. Ein gutes Verhältnis mit dem Nachbarn, mit dem man schließlich eine ganze Weile auskommen muß, ist auch was wert.

Eventuell läßt sich auf dem Verhandlungsweg auch eine andere Kostenaufteilung (halbe/halbe oder ähnlich) erreichen - aber da würde ich alle Verhandlungen mit Augenmaß führen und nicht Ansprüche stellen. Der Ton macht da oft die Musik.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Und klärt vorallem, ob die Bäume überhaupt gefällt werden dürfen. Bei uns braucht man für jeden Baum, dessen Stammdurchmesser mehr als 30 cm beträgt eine Zustimmung der Behörde.
Es könnte sein, dass ihr die Auflage bekommt, entsprechenden Ersatz zu pflanzen.
Das gilt auch für Privatgrundstücke. Fragt nach der Baumschutzordnung.

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#4
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo!

Wenn der Nachbar nicht einverstanden ist
mit dem fällen der Bäume dann kappt die
Wurzeln und das Fällen erübrigt sich von
selbst.

Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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#5
 Von 
Kapitän Haddock
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 174x hilfreich)

Sehe ich genauso wech mit den Wurzeln und gut is!!

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#6
 Von 
euphoria
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das ist klar nur wat is mit der Standsicherheit und der Frage was die Versicherung im Fall der Fälle dann macht. Von wegen Fahrlässig oder grob fahrlässig.

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#7
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo!
Wenn Ihr auf eurer Seite die Wurzeln kappt,
fällt der Baum zum Nachbarn dem der Baum
gehört.

Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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#8
 Von 
euphoria
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hauptsache der baum weiß das auch? ;)

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#9
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 77x hilfreich)

Ich fürchte nicht - vermutlich hat der Baum keine Baumschule besucht, wo er das hätte lernen können. ;)

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#10
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo!
Ihr nehmt dem Baum auf eurer Seite den Halt!
ERGO fällt er auf die Seite wo er gehalten
wird! Von Eurer Seite hat er ja keinen halt
mehr. OK???? VERSTANDEN???????


Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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#11
 Von 
euphoria
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das ist mir schon klar, dass er in der Regel auf die andere Seite Fällt wenn man die Wurzeln auf der einen Seite kappt was den zug nimmt. Leider spielt bei Wind und durch mögliches abgleiten an den anderen Bäumen auch andere Kräfte eine Rolle. Und die Frage der Haftbarkeit ist die nächste. auch das Nachbarshaus sollte nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Seis drum trotzdem danke für die Antworten.

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#12
 Von 
Jerome
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 93x hilfreich)

Hallo,
nach meiner Baumeinung würde ich die Wurzeln nicht kappen, sondern dem Nachbarn erklären , daß er für die Standsicherheit verantwortlich ist - möglichst unter Zeugen in einem netten Gespräch.
Der Zeitpunkt der gefahrlosen Baumfällung auf Ihr Grundstück wäre natürlich jetzt ideal - ehe das neue Anwesen steht.
Grüße
Jerome

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#13
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 61x hilfreich)

Hallöchen!
Nur als Tipp, falls das nette Gespräch mit dem Nachbarn nichts bringt:

Haut doch einen Messingnagel/- schraube oder mehrere in den Baum oder die Bäume. Am besten in die Hauptausläufer der Wurzeln.

Dauert ca. ½ Jahr, dann ist der Baum kaputt.
Ein Kaputter Baum ist ein Risiko, betreffend Standsicherheit, und vom Eigentümer auf seine Kosten umgehend auch zu entfernen.;)

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#14
 Von 
sigrid curity
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 79x hilfreich)

Hallo Feuerelfe, würde mich wundern.
Habe es selbst versucht, 5 Kupfernägel, war das falsch ? Sollten es Messing-Nägel sein ?
Wo ist der Unterschied ?
Jedenfalls standen die Bäume noch lange,bis sie endlich vom Nachbarn gefällt bzw. gestutzt wurden.


-- Editiert von sigrid curity am 08.03.2006 20:02:42

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#15
 Von 
Nicki1972
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 92x hilfreich)

http://www.baeumeundrecht.de/

Um grundlegende Rechte darzulegen, sollte manb erst diese Seite besuchen. Streit bringt von vornherein, denn es kostet nur unnötig Nerven.

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