Hallo ich habe da eine Frage.
Wir haben in Niedersachsen ein Grundstück gekauft und wollen dieses jetzt neu bebauen, nach Abriss des Alten Gebäudes. Die Zwei Tannen des Nachbarn die ca. 1 m von der Grenze weg stehen sind bis ca 20 m hoch. Da die mächtigen, an der Oberfläche auf unserem Grundstück verlaufenden, Wurzeln durch unsere Baumaßnahme (bis 3 Meter an die Grenze) und den notwendigen Arbeitsraum fast vollständig gekapt werden würden wir gerne die Bäume fällen lassen da eine Standsicherheit der Bäume meiner Meinung nach für beide Häuser nicht gegeben ist. Wir möchten uns auch an der Fällaktion beteiligen haben aber das Gefühl wir sollen dabei über den Tisch gezogen werden. Wie ist da eigentlich die Rechtslage? Die Bäume stehen natürlich schon über 15 Jahre auf der Stelle. Danke für Informationen.
Bäume in der Grenze
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?



Das Nachbarschaftsrecht für Niedersachen legt für Bäume über 15 m einen Grenzabstand von 8 m fest.
1) Wenn die Bäume schon 20 Jahre dort standen und auch bei Erwerb des Grundstücks schon vorhanden waren, dürften Beanstandungsfristen hinsichtlich zulässiger Grenzabstände längst abgelaufen sein. Normalerweise muß so ein Anspruch innerhalb von 2-5 Jahren nach Überschreiten einer gewissen Höhe gerichtlich geltend gemacht werden, danach ist er verjährt. Einzelheiten siehe Nachbarrecht des Bundeslandes.
2) Hinsichtlich der Wurzeln könnte möglicherweise ein Beseitigungsanspruch nach BGB gegeben sein, falls sie tatsächlich die Nutzung des eigenen Grundstücks beeinträchtigen.
3) Ein guter Rat: man macht sich als neuer Nachbar bei seinen Mitmenschen so richtig beliebt, wenn man gleich mit Forderungen auftrumpft. Rechtslage hin oder her - wenn der Nachbar mit der Fällung der Bäume einverstanden ist, würde ich kulanterweise die Kosten übernehmen, da die Baumfällung schließlich in meinem Interesse ist. Ein gutes Verhältnis mit dem Nachbarn, mit dem man schließlich eine ganze Weile auskommen muß, ist auch was wert.
Eventuell läßt sich auf dem Verhandlungsweg auch eine andere Kostenaufteilung (halbe/halbe oder ähnlich) erreichen - aber da würde ich alle Verhandlungen mit Augenmaß führen und nicht Ansprüche stellen. Der Ton macht da oft die Musik.
-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und klärt vorallem, ob die Bäume überhaupt gefällt werden dürfen. Bei uns braucht man für jeden Baum, dessen Stammdurchmesser mehr als 30 cm beträgt eine Zustimmung der Behörde.
Es könnte sein, dass ihr die Auflage bekommt, entsprechenden Ersatz zu pflanzen.
Das gilt auch für Privatgrundstücke. Fragt nach der Baumschutzordnung.
Hallo!
Wenn der Nachbar nicht einverstanden ist
mit dem fällen der Bäume dann kappt die
Wurzeln und das Fällen erübrigt sich von
selbst.
Gruss SAMMY1
-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "
Sehe ich genauso wech mit den Wurzeln und gut is!!
Ja das ist klar nur wat is mit der Standsicherheit und der Frage was die Versicherung im Fall der Fälle dann macht. Von wegen Fahrlässig oder grob fahrlässig.
Hallo!
Wenn Ihr auf eurer Seite die Wurzeln kappt,
fällt der Baum zum Nachbarn dem der Baum
gehört.
Gruss SAMMY1
-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "
hauptsache der baum weiß das auch?
Ich fürchte nicht - vermutlich hat der Baum keine Baumschule besucht, wo er das hätte lernen können.
-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
Hallo!
Ihr nehmt dem Baum auf eurer Seite den Halt!
ERGO fällt er auf die Seite wo er gehalten
wird! Von Eurer Seite hat er ja keinen halt
mehr. OK???? VERSTANDEN???????
Gruss SAMMY1
-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "
Ja das ist mir schon klar, dass er in der Regel auf die andere Seite Fällt wenn man die Wurzeln auf der einen Seite kappt was den zug nimmt. Leider spielt bei Wind und durch mögliches abgleiten an den anderen Bäumen auch andere Kräfte eine Rolle. Und die Frage der Haftbarkeit ist die nächste. auch das Nachbarshaus sollte nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Seis drum trotzdem danke für die Antworten.
Hallo,
nach meiner Baumeinung würde ich die Wurzeln nicht kappen, sondern dem Nachbarn erklären , daß er für die Standsicherheit verantwortlich ist - möglichst unter Zeugen in einem netten Gespräch.
Der Zeitpunkt der gefahrlosen Baumfällung auf Ihr Grundstück wäre natürlich jetzt ideal - ehe das neue Anwesen steht.
Grüße
Jerome
Hallöchen!
Nur als Tipp, falls das nette Gespräch mit dem Nachbarn nichts bringt:
Haut doch einen Messingnagel/- schraube oder mehrere in den Baum oder die Bäume. Am besten in die Hauptausläufer der Wurzeln.
Dauert ca. ½ Jahr, dann ist der Baum kaputt.
Ein Kaputter Baum ist ein Risiko, betreffend Standsicherheit, und vom Eigentümer auf seine Kosten umgehend auch zu entfernen.;)
Hallo Feuerelfe, würde mich wundern.
Habe es selbst versucht, 5 Kupfernägel, war das falsch ? Sollten es Messing-Nägel sein ?
Wo ist der Unterschied ?
Jedenfalls standen die Bäume noch lange,bis sie endlich vom Nachbarn gefällt bzw. gestutzt wurden.
-- Editiert von sigrid curity am 08.03.2006 20:02:42
http://www.baeumeundrecht.de/
Um grundlegende Rechte darzulegen, sollte manb erst diese Seite besuchen. Streit bringt von vornherein, denn es kostet nur unnötig Nerven.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
16 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
30 Antworten
-
2 Antworten
-
14 Antworten
-
7 Antworten
-
39 Antworten