Bauaushub vom Nachbarn auf unserem Grundstück

6. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
weidig
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bauaushub vom Nachbarn auf unserem Grundstück

Hallo zusammen, wir bauen aktuell 2 DHH in einem Neubaugebiet. Vor 2 KW waren wir am Gundstück und sahen, das die beiden Nachbargrundstück für einen Keller ausgehoben wurden. Die Baugrube war leider ca. 4 m auf unserem Grundstück. Da wir auf Bodenplatte bauen, ist das ein Problem. Der Verursacher, samt Bauleiter versicherten mehrfach den Schaden zu beheben (inkl. Verdichtung). Leider wurde das bis jetzt nicht ordentlich gemacht. letzte Kw wurde einfach der Bodenaushub in die Grube geschüttet und oberflächlich verdichtet.

Wir hatten nach Entdeckung des Schadens sofort einen Baugrundgutachter mit einer Aufstellung eines Behebungsplans beauftragt. Gott sei Dank haben wir vorher ein Baugrundgutachten erstellen lassen.

Die Rammsondierung ergab niederschmetternde Ergebnisse.
Nun soll morgen alles wieder rausgeholt werden und Schichtweise mit Verdichtung wieder rein kommen.

Unser Bauleiter sagt, das die Setzung der Hauses und der Garage dennoch unterschiedlich sein wird. Das kann 1-2 Jahre dauern!

Was können wir geltend machen ? An wen müssen wir uns halten (Eigentümer/Baufirma/Bodenaushubfirma) ?


Ärgert der Nachbar?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fairground
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 54x hilfreich)

Ganz wichtig: Alles schriftlich festhalten. Vor allem vom Schadensverursacher versichern lassen, dass er für alle Folgeschäden (Setzung, Setzungsrisse usw.) aufkommen wird, wenn diese auf deren Buddelei zurück zu führen sind (siehe Gutachter).

Eigentlich hätte es ja garnicht so weit kommen dürfen das die auf eurem Grundstück ausheben. Da war vielleicht falsch abgesteckt? In diesem Fall kann natürlich auch das Vermessungsbüro des Eigentümers bzw. beauftragter Bauträger verantwortlich sein. Ich würde mich mal kündig machen, warum die überhaupt auf eurem Grundstück ausgehoben haben.

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#2
 Von 
weidig
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Info, die Frage heute ist wer ist eigentlich der verantwortliche an den wir uns halten müssen? Der Eigentümer, der Bauträger oder der vermesser. Die Kosten für die Behebung etc. bleiben bis lang bei uns hängen.

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