Baufreiheit - Aufstellen Baugerüst

25. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Tirila
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Baufreiheit - Aufstellen Baugerüst

Hi,
ich habe folgendes Problem und würde mich sehr über Meinungen und Hinweise dazu freuen.

Unser Grundstück grenzt an ein Mietshaus der Wohnungsgesellschaft. Vor etwa 5 Woche rief mich eine Dame an, dass Baumaßnahmen an der Fassade erforderlich sind und ob ich bereit wäre der Aufstellung eines Gerüstes zuzustimmen. Dafür müsste ein sehr großer Hollunder an der Grundstücksgrenze (deutlich älter als 10 Jahre ohne Beanstandung bisher) und diverse kleinere Hecken entfernt werden. (ebenfalls deutlich älter als 10 Jahre).

Beide wachsen direkt an der Fassade des Hauses. Für das Gerüst müssen sie entfernt werden.

Am Telefon habe ich mich wohlwollend geäußert unter der Bedingung, dass ich für die Entfernung weder Kosten noch Zeit investieren müsste. Dem wurde zugestimmt. Anschließend gab es keine weiteren Informationen oder Kontaktaufnahmen.

Vor wenigen Tagen stand die verantwortliche Dame dann ohne Anmeldung vor der Tür und verlangte, dass ich die Bewachsungen sofort und selbstständig entfernen solle, weil die Arbeiten in 3 Tagen beginnen.

Daraufhin habe ich schriftlich deutlich gemacht, dass ein derartig kurzfristiges Vorgehen nicht möglich ist.

Selbstverständlich erfolgte nun heute die schriftliche Information über den Beginn in 4 Wochen und für die Dauer von 4 Wochen.

Nun meine Fragen:

Muss ich Baufreiheit herstellen? (Bepflanzungen entfernen oder entfernen lassen)
Kann ich Schadensersatz für Büsche und Hollunder verlangen?
Das Gerüst beeinträchtigt mich beim Parken und bei der Nutzung meiner Garage. Kann ich eine Miete verlangen nach Ablauf von 2 Wochen?

Der eigentliche Grund für die Massnahmen soll sein, dass die flacheren Büsche ins Mauerwerk des Nachbarhauses eingedrungen sind und deshalb Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung im EG vorliegen. In diesem Zuge habe man beschlossen, die komplette Fassade zu sanieren, die grundsätzlich noch in sehr gutem Zustand ist.

Vielen Dank für alle Hinweise.

Melanie

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5617 Beiträge, 1395x hilfreich)

Zitat (von Tirila):
Unser Grundstück grenzt an ein Mietshaus der Wohnungsgesellschaft. Vor etwa 5 Woche rief mich eine Dame an, dass Baumaßnahmen an der Fassade erforderlich sind und ob ich bereit wäre der Aufstellung eines Gerüstes zuzustimmen. Dafür müsste ein sehr großer Hollunder an der Grundstücksgrenze (deutlich älter als 10 Jahre ohne Beanstandung bisher) und diverse kleinere Hecken entfernt werden. (ebenfalls deutlich älter als 10 Jahre).

Beide wachsen direkt an der Fassade des Hauses. Für das Gerüst müssen sie entfernt werden.

Und nach Ende der Baumaßnahmen muss der vorherige Zustand wieder hergestellt werden - d.h. die Wohnungsgesellschaft muss dann einen sehr großen Hollunder und diverse kleinere Hecken wieder anpflanzen lassen.

Zitat:
Am Telefon habe ich mich wohlwollend geäußert unter der Bedingung, dass ich für die Entfernung weder Kosten noch Zeit investieren müsste. Dem wurde zugestimmt. Anschließend gab es keine weiteren Informationen oder Kontaktaufnahmen.

Vor wenigen Tagen stand die verantwortliche Dame dann ohne Anmeldung vor der Tür und verlangte, dass ich die Bewachsungen sofort und selbstständig entfernen solle, weil die Arbeiten in 3 Tagen beginnen.

Darauf hat die Wohnungsgesellschaft keinen Anspruch. Sie muss vielmehr selbst dafür sorgen, die Kosten dafür tragen, und nach Ende der Bauarbeiten den vorherigen Zustand auf ihre Kosten wieder herstellen.
Der betroffene Grundstückseigentümer muss rechtzeitig vorher informiert werden - und er kann die Stellung einer Sicherheitsleistung verlangen, die die Kosten der Wiederherstellung deckt. Damit er nicht durch Zahlungsunfähigkeit oder durch Unwilligkeit der Wohnungsgesellschaft geschädigt wird. Er kann dann ggf. die Sicherheit dafür verwenden, einen Fachbetrieb mit der Wiederherstellung zu beauftragen.

Zitat:
Nun meine Fragen:

Muss ich Baufreiheit herstellen? (Bepflanzungen entfernen oder entfernen lassen)

Solange die Bepflanzung in zulässiger Weise auf dem eigenen Grundstück steht: nein.
Zitat:
Kann ich Schadensersatz für Büsche und Hollunder verlangen?

Ja. Schadensersatz oder Wiederherstellung.
Zitat:
Das Gerüst beeinträchtigt mich beim Parken und bei der Nutzung meiner Garage.

Dann muss die Wohnungsgesellschaft vom ersten Tag an die Kosten für einen Ersatzstellplatz zahlen.
Zitat:
Kann ich eine Miete verlangen nach Ablauf von 2 Wochen?

Kostenersatz vom ersten Tag an.

Zitat:
Der eigentliche Grund für die Massnahmen soll sein, dass die flacheren Büsche ins Mauerwerk des Nachbarhauses eingedrungen sind und deshalb Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung im EG vorliegen.

Okay - diese Information hätte ganz an den Anfang gehört...
Wenn der Bewuchs auf dem Nachbargrundstück die (Keller-)Wände des Gebäudes beschädigt, sieht die Sache ein bisserl anders aus.

Zitat:
In diesem Zuge habe man beschlossen, die komplette Fassade zu sanieren, die grundsätzlich noch in sehr gutem Zustand ist.

Das dürfte grundsätzlich unerheblich sein, denn das "Hammerschlags- und Leiterrecht" gibt gewisse Ansprüche, das Nachbargrundstück für Bauarbeiten nutzen zu können, wenn diese anders nicht möglich sind.

Wenn aber vom Grundstück Beeinträchtigungen ausgehen, besteht Anspruch auf Beseitigung. Dann muss der Eigetümer der Büsche diese Beseitigung bezahlen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28213 Beiträge, 5141x hilfreich)

Zitat (von Tirila):
dass die flacheren Büsche ins Mauerwerk des Nachbarhauses eingedrungen sind und deshalb Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung im EG vorliegen.
Hat man dir das nur gesagt? Und WANN war das?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tirila
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hat man dir das nur gesagt? Und WANN war das?


Das wurde mir gesagt, als sie hier der Tür stand. Man kann es von außen nicht sehen. Ich weiß nicht wie weit die Wurzeln tatsächlich vorgedrungen sind.

Ich wäre ja grundsätzlich durchaus zu einem Entgegenkommen bereit gewesen. Ich möchte lediglich die Bepflanzung nicht selbst entfernen. 15 Jahre lang wurde es von Seiten der WG nicht beanstandet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tirila
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Okay - diese Information hätte ganz an den Anfang gehört...
Wenn der Bewuchs auf dem Nachbargrundstück die (Keller-)Wände des Gebäudes beschädigt, sieht die Sache ein bisserl anders aus.


Vielen Dank für die umfangreiche Antwort.

Der große Hollunder steht allerdings hinter der Garage, die direkt am Gebäude angrenzt. Das Gerüst soll deshalb über meiner Garage und dahinter (wo der Hollunder steht ) errichtet werden. Muss ich auch diesen dannauf meine Kosten entfernen?

Ob der Schaden tatsächlich durch die Büsche im vorderen Bereich verursacht wird, kann ich nicht beurteilen. Ich habe den Schaden auch noch nicht gesehen. Von außen kann ich nicht erkennen, wie weit die Wurzeln reichen. Die Büsche stehen dort tatsächlich schon seit mehr als 20 Jahren.

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#5
 Von 
Tirila
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist auch so, dass es sich eigentlich nicht um eine EG-Wohnung sondern jm Hochparterre handelt. Die Büsche wachsen viel tiefer also die Höhe der ersten Wohnung. Ein Schaden könnte eigentlich nur den Keller betreffen und feuchte Kellerwände hat die gesamte Straße. Die Häuser sind alle Baujahr 1900 und älter.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tirila
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Grundsätzlich ärgert mich die Tatsache, dass ich jetzt alle Gewächse auf eigene Kosten entfernen lassen soll. Obwohl es telefonisch zunächst anders von Seiten der Verantwortlichen vorgeschlagen wurde.

Ich habe kein Problem mit der Aufstellung des Gerüstes gehabt und hätte auch keine großartigen Ersatzansprüche gestellt.

Die Art und Weise wie die Dame hier aufgetreten ist, war allerdings durchaus grenzwertig.

In dem Schreiben, das hier nun eingegangen ist, steht auch lediglich dass Arbeiten durchgeführt werden sollen und nicht dass es um eventuelleSchäden geht. Ich solle schlichtweg den Bewuchs entfernen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28213 Beiträge, 5141x hilfreich)

Zitat (von Tirila):
Das wurde mir gesagt, als sie hier der Tür stand.
ICH würde ich mich nun gar nicht auf irgendwas einlassen.
Zitat (von Tirila):
15 Jahre lang wurde es von Seiten der WG nicht beanstandet.
Das mag ja sein, aber nun ---wird gesagt---dass die WG dort was tun will, weil etwas von deinen Gewächsen evtl. ihr Gebäude geschädigt hätte.

ICH halte in diesem Fall gar nichts von ---gesagt--gesagt---telefoniert.
ICH würde jetzt keine Gewächs-Beseitigung veranlassen/beauftragen.
ICH würde nochmal was schreiben.
ICH würde wissen wollen, wie und wer und wann man festgestellt hat, dass die Ursache deine Büsche/Hecken/Gewächse den Schaden verursacht haben.(zB durch ein Gutachten??)
ICH würde mich dann evtl. mit diesem Nachbarn auch einigen können, kommt eben drauf an.

Es sind plötzlich noch 4 Wochen Zeit, evtl. bietet der Nachbar dir schriftlich was an...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111158 Beiträge, 38553x hilfreich)

Zitat (von Tirila):
Muss ich Baufreiheit herstellen? (Bepflanzungen entfernen oder entfernen lassen)
Kann ich Schadensersatz für Büsche und Hollunder verlangen?

Kommt ganz darauf an, mit welchem Wortlaut man das
Zitat (von Tirila):
Daraufhin habe ich schriftlich deutlich gemacht, dass ein derartig kurzfristiges Vorgehen nicht möglich ist.

mitteilte ...



Zitat (von eh1960):
Dann muss die Wohnungsgesellschaft vom ersten Tag an die Kosten für einen Ersatzstellplatz zahlen.
...
Kostenersatz vom ersten Tag an.

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von Tirila):
Das Gerüst beeinträchtigt mich beim Parken und bei der Nutzung meiner Garage. Kann ich eine Miete verlangen nach Ablauf von 2 Wochen?

Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.

Hier wird es entscheidend darauf ankommen, wie diese Beeinträchtigung im Detail ausgestaltet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2907 Beiträge, 455x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Und nach Ende der Baumaßnahmen muss der vorherige Zustand wieder hergestellt werden - d.h. die Wohnungsgesellschaft muss dann einen sehr großen Hollunder und diverse kleinere Hecken wieder anpflanzen lassen.

Das Grünzeug wuchs an Nachbars Haus hoch und hat offensichtlich die Bausubstanz des fremden Hauses geschädigt und das kann wieder geschehen, wenn dort neu angepflanzt wird?
Kaum vorstellbar, dass dies so zugelassen wird.
Der Nachbar kann seine Garage für die Zeit nicht benutzen, dafür kann die Baugesellschaft alles Grünzeug entfernen.
Was danach angepflanzt werden darf, wird nach Absprache erfolgen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14904 Beiträge, 8822x hilfreich)

Wie man es auch dreht und wendet - es bleibt unklar.

Ganz allgemein gilt:
Muss ich Baufreiheit herstellen? (Bepflanzungen entfernen oder entfernen lassen) -> Nein
Kann ich Schadensersatz für Büsche und Hollunder verlangen? -> Jein. Die Baufirma muss halt den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.
Das Gerüst beeinträchtigt mich beim Parken und bei der Nutzung meiner Garage. Kann ich eine Miete verlangen nach Ablauf von 2 Wochen? -> Wenn Sie einen Ersatzparkplatz benötigen, muss der Nachbar dafür sorgen, schon ab dem ersten Tag. Wenn die Beeinträchtigung aber "nur" eine Komfort-Einschränkung (mehr rangieren) ist, dann gibt es nix.

Jetzt gibt es aber die Besonderheit, dass die Pflanzen möglicherweise der Auslöser der Bauarbeiten sind und die Grenzabstände nicht eingehalten sind.
Das kann das Ergebnis ins Gegenteil verdrehen.

Das kann man aber aus der Ferne nicht beurteilen.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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