Hallo@all!
Also ich komme mal direkt auf den Punkt!
Und zwar geht es um den Freund unser Nachbarin.
Ich habe einen sehr aufgeweckten Jungen 7 jahre alt der natürlich beim spielen ein wenig dreck hinterlässt.
Und der einen ast bei uns vorm Haus der schneebruch hatte noch ein wenig weiter abgeknickt hat.
So nun geht es darum das der Freund der Nachbarin der hier nicht gemeldet ist heisst also hier nicht Wohnt,meinen Sohn körperlich Gewalt angedroht hat!
Nun wollte ich eigentlich nur die Rechtlichen schritte wissen die ich im falle einer wiederholung unternehmen kann.
ich verbleibe
mfg:Ziller
Einen text habe ich schon verfasst kann ihn bei interesse gerne online stellen.
Bedrohung durch Nachbar
28. März 2004
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Frage vom 28. März 2004 | 13:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedrohung durch Nachbar
#1
Antwort vom 31. März 2004 | 16:01
Von
Status: Unparteiischer (9872 Beiträge, 1437x hilfreich)
Sehr geehrter Herr Ziller,
je nach Art der Bedrohung können Sie bei der Polizei Strafanzeige wegen Bedrohung zu erstatten.
Desweiteren haben Sie die Möglichkeit zu einer Unterlassungsverfügung, sofern die Bedrohungen wiederholt werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
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