Hallo,
Vor einigen Monaten hat mein Nachbar einen Zaun
gebaut. Aus Esthetischen Gründen habe ich genehmigt dass dieser Zaun an der Grenze, jedoch komplett auf meinem Grundstück errichtet wurde. Bezahlt hat dies jedoch der Nachbar. Jetzt hat sich eben dieser Nachbar einen großen Hund zugelegt, und der Zaun hat nur eine Höhe von 80cm, was nach meinen Recherchen nicht ausreichend ist und der Hund diesen überwinden kann. Dies muss jedoch auf jeden Fall verhindert werden. Jetzt ist aus meiner Sicht die einfachste Lösung ich befestigte an dem vorhanden Zaun Sichtschutzmatten aus z. B. Bambus mit Kabelbinder (was laut Hersteller ausreichend ist) und erhöhe den Zaun so einfach und günstig. Kann mir das der Nachbar verbieten da er den Zaun ja bezahlt hat (er steht jedoch auf meinem Grundstück und der Zaun würde nicht beschädigt werden). Oder gibt es sowieso eine rechtlich Verbindliche Richtlinie wie hoch der Zaun sein muss wenn man einen sehr großen Hund besitzt?
Viele Grüße
Befestigungen an Nachbars Zaun welcher auf meinem Grundstück steht
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
ZitatOder gibt es sowieso eine rechtlich Verbindliche Richtlinie wie hoch der Zaun sein muss wenn man einen sehr großen Hund besitzt? :
Mir ist keine bekannt. Und die Größe des Hundes spielt da auch keine Rolle, denn erzogene Hunde erkenne auch niedrige Zäune als natürliche Grenze an - oft zu sehen auf Campingplätzen (großer Hund aber nur kleiner mobiler Zaun rund um die Parzelle.
Wenn Du von Deiner Seite Sichtschutzmatten anbringen möchtest, solltest Du das mit dem Nachbarn abklären. Schließlich ist es sein Zaun.
Berry
Hallo,
Warum muss das verhindert werden?Zitat:was nach meinen Recherchen nicht ausreichend ist und der Hund diesen überwinden kann. Dies muss jedoch auf jeden Fall verhindert werden.
Wenn es da einen ordentlichen Grund gibt wäre der Nachbar vielleicht sogar verpflichtet den Zaun zu erhöhen. Und wenn du ihm dann anbietest das für ihn zu übernehmen dürfte er wohl kaum etwas gegen deine Idee einzuwenden haben.
Hast du denn eigentlich schon mit ihm gesprochen?
Stefan
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ZitatHallo, :
Warum muss das verhindert werden?Zitat:was nach meinen Recherchen nicht ausreichend ist und der Hund diesen überwinden kann. Dies muss jedoch auf jeden Fall verhindert werden.
Wenn es da einen ordentlichen Grund gibt wäre der Nachbar vielleicht sogar verpflichtet den Zaun zu erhöhen. Und wenn du ihm dann anbietest das für ihn zu übernehmen dürfte er wohl kaum etwas gegen deine Idee einzuwenden haben.
Hast du denn eigentlich schon mit ihm gesprochen?
Stefan
Auch wenn es für die Beantwortung der Frage vollkommeb egal ist und ich auch keine Lust habe mit dir die Beziehung zu meinen Nachbarn zu diskutieren, hä e ich gerne Rechtssicherheit bevor ich mit Forderungen meinen Nachbarn entgegen trete. Das erstickt einen Konflikt meist Im Keim. Wäre ja extrem dumm soetwas unvorbereitet anzugehen....
Zu den Gründen warum ich diesem Hund nicht traue: Wie etwa 50% der Hundehalter haben auch diese Leute ihr Tier nicht unter Kontrolle. So steht er eben bedrohlich bellen am Zaun sobalt jemand Im Garten ist und mit Kindern ist das eben kein gutes Gefühl. Klar ist der verpflichtet zu verhindern dass der zu mir rüber kommt aber wer darauf vertraut dass Dritte ihren Hund angemessen erziehen hat meiner Meinung nach sehr wenig Lebenserfahrung....
Es gibt eben Leute die wollen keinen hohen Zaun um ihren Garten und trotzdem einen grosen Hund der darüber kann...
I'm übrigen steht an andere Stelle Im Forum: auf dessen Grundstück EIN Zaun steht, dem gehört er auch. Was stimmt denn nun?
-- Editiert von go482960-24 am 05.10.2019 15:51
Im Grunde wurde ich ja wahrscheinlich getäuscht denn hätte ich das mit dem Hund der ja wenige Wochen nach errichten des Zaunes angeschafft wurde gewusst hätte ich nur einen deutlich höheren Zaun auf meinem Grundstück erlaubt. Jetzt habe ich eine. Viel zu niedrigen Zaun der mich nicht schützt, welcher mir nicht gehört und ich angeblich nichts an diesem befestigen darf auf meinem Grundstück stehen? Und ich muss dies akzeptieren? Das kann ja wohl so nicht stimmen
-- Editiert von go482960-24 am 05.10.2019 16:00
Dazu bitte oben in der grünen Menüzeile rechts die Anwaltssuche bzw. die Rechtsberatung anklicken.Zitathä e ich gerne Rechtssicherheit :
Mit Sicherheit erhältst du von einem Anwalt eine rechtssichere Auskunft.
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Besonders beim *Nachbarschaftsrecht* gehen die Meinungen oft sehr weit auseinander.
ZitatAuch wenn es für die Beantwortung der Frage vollkommeb egal ist :
Nö, ist es nicht.
Da sich jetzt aber herausgestellt hat, dass das "muss" nur nebulöse Gefühle sind, ist das nichts worauf man was aufbauen kann.
Ja nach dem welche Regeln für das Grundstück gelten (Bauordnungen der Gemeinde, Nachbarschaftsrecht, etc.), kann man jedoch einen eigenen Zaun mit der Maximalhöhe errichten bzw. eine gemeinsame Einfriedung errichten.
Hallo,
Wenn Du Dich mit dem Nachbarn über den jetzigen Zaun geeinigt hast, ist das Verhältnis ja nicht ganz zerrüttet? Sprich mit ihm und auch einfach ehrlich über Deine Angst vor (großen) Hunden. Vielleicht findet Ihr eine Lösung?
Zu dem Zaun an sich: meine Mutter hat einen mittelgroßen Terrier und der Zaun ist an manchen Stellen sogar nur 50 Cm hoch. Da könnte er aus dem Stand drüber hüpfen. Dies hat er in 5 Jahren aber noch nie getan. Weil er weiß, wo er hingehört und was "seins" ist und was nicht.
Da das Grundstück nach hinten erhöht ist, besteht zu dem anderen Nachbarn als Grenze eine hohe Hecke. Der Hund könnte aber von der Terasse wg. der Erhöhung rüber springen. Dieser Nachbar mit 2 kleinen Kindern hat meine Mutter angesprochen. Den Hund kennengelernt und gesagt: ok, sollte er doch mal rüberkommen, weiß ich nun, dass er lieb ist und bring ihn rüber. Aber auch das ist noch nie passiert.
Ein Hund kennt üblicherweise sein Territorium, auch wenn die Begrenzung niedrig ist und eigentlich problemlos überwunden werden könnte.
Hallo,
Ist es eben nicht, daher hatte ich gefragt und auch begründet warum.Zitat:Auch wenn es für die Beantwortung der Frage vollkommeb egal ist
Denn wenn der Grund berechtigt ist muss er einen höheren Zaun errichten, und wenn nicht dann eben nicht. Dir bleibt es natürlich unbenommen selber einen Zaun zu ziehen, außerdem kannst du die Erlaubnis des fremden Zauns auf deinem Grundstück auch widerrufen (u.U. aber mit Schadenersatz).
Den anderen Zaun als Gerüst missbrauchen geht aber nur mit Zustimmung des Eigentümers (aber: fragen kostet nichts).
Kann ich gut nachvollziehen, ich kenne einen ähnlichen Hund an dem man bei uns vorbei muss wenn man zum nächstgelegenen Spielplatz will (dort wollten die Kleinen plötzlich gar nicht mehr hin ).Zitat:Wie etwa 50% der Hundehalter haben auch diese Leute ihr Tier nicht unter Kontrolle. So steht er eben bedrohlich bellen am Zaun sobalt jemand Im Garten ist und mit Kindern ist das eben kein gutes Gefühl.
Ich würde aber den Haltern nichts vorwerfen, sondern nur sagen, dass ich dem Hund nicht traue. Oder es auf die Kinder schieben, die haben halt Angst und da hilft auch nicht "der tut nichts".
Stefan
Hallo,
Und wer sagt dem Hund, dass der Nachbargarten nicht zu seinem Territorium gehört wenn er das denkt?Zitat:Ein Hund kennt üblicherweise sein Territorium, auch wenn die Begrenzung niedrig ist und eigentlich problemlos überwunden werden könnte.
Denn genau da liegt doch vielleicht das Problem, der Hund will die Eindringlinge verscheuchen und fühlt sich völlig im Recht.
Stefan
OK Danke für die Sachlichen Antworten. Tipps zur Gesprächsführung oder Beratung zu Hundeverhalteb hole ich mir ananderer Stelle wenn dies für nötig erachtet wird. Beides sehe ich nicht als Kompetenz dieses Forums und finde ich total unnötig
Nebulös ist hier im übrigen nur warum manche antworten die nichts zu den Fragen zu sagen haben.
Hallo,
Und ich finde es immer unverschämt, wenn die Fragesteller den Antwortenden den Mund verbietet wollen (funktioniert aber nicht).Zitat:Beides sehe ich nicht als Kompetenz dieses Forums und finde ich total unnötig
Wenn du nur die Antworten willst die dir gefallen brauchst du gar nicht erst zu fragen.
Und ja/nein-Antworten gibt es bei Rechtsfragen nun mal nur selten, fast immer spielen die Hintergründe eine Rolle.
Welche ist das denn hier beispielsweise?Zitat:Nebulös ist hier im übrigen nur warum manche antworten die nichts zu den Fragen zu sagen haben.
Stefan
Sie haben ja bereits Antworten auf Ihre Fragen bekommen. Was Sie damit machen, ist Ihre Sache.
Wenn Sie keine "Tipps zur Gesprächsführung" oder "Beratung zur Hundehaltung" wollen, dann empfehle ich Ihnen, Ihre Fragen bei www.frag-einen-anwalt.de ab 25 € einzustellen, dann haben Sie die gewünschte Rechtssicherheit und weiter nichts. HIER wird nunmal diskutiert. Und ja, die Diskussion IST eine Kompetenz dieses Forums.
Schönen Tag noch.
Ich persönlich finde es total unnötig auf Fragen von dir zu antworten. Du stellst Fragen und erwartest Antworten von anderen, bist aber selbst nicht bereit auf gestellte Fragen zu antworten. Ich finde das schon ziemlich unverschämt von dir.Zitatund finde ich total unnötig :
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