Kann einem die Äußerung:
"Bislang habe ich Sie noch für völlig normal gehalten."
als Beleidigung ausgelegt werden?
Und wie sieht es mit einem die Erörterung abschließenden:
"Du kannst mich mal gerne haben!" aus?
Hintergrund ist ein Nachbarschaftsstreit, bei dem uns die Gegenseite wiederholt mit falschen Anschuldigungen überzieht und nun bewusst versucht, uns zu provozieren.
Beleidigung - "Bislang habe ich Sie noch für völlig normal gehalten."
Meine Erfahrungen. Das wir nicht ausreichen. Bei falschen Anschuldigungen hilft nur eine Unterlassungs-Aufforderung. Am besten über einen Anwalt. (Tja ... ohne Geld ist in Deutschland nichts zu erreichen ... leider).
Das wird aber auch dann nur erfolgreich sein, wenn GENÜGEND Zeugen vorhanden sind. Ehepartner ist eigentlich zu wenig. Dritte .. als Freunde sind besser. In Baden-Würtemberg muss man, wird die kostenpflichtige Unterlassungsaufforderung nicht unterschrieben, dann aber in eine sog. Schlichtung. Die kostet auch Geld, die der Klagende vorstrecken muss. Scheitert diese, so kann man vor dem Amtgericht Klage einreichen. Eigentlich braucht man beim Amtsgericht kein Anwalt. Besser wäre es allerdings.
Hallo Susanna,
es kommt immer auf die einzelnen Äußerungen an. In Ihrem genannten Fall werden die Äußerungen wohl nicht für eine Beleidigung gemäß §185 StGB
ausreichen.
Bezüglich der falschen Anschuldigungen kommt es natürlich auch wieder auf den Einzelfall an. Je nach Einzelfall kann man hier an die §186 StGB
(Üble Nachrede) oder §187 StGB
(Verleumdung) denken.
In graviererenden Fällen kann man auch an eine Unterlassungsklage gemäß §1004 BGB
denken.
Mit freundlichen Grüßen
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
42 Antworten