Habe am Samstag nachmittag ca.16 Uhr in unserem Hof mein Motorrad repariert.Dazu mußte ich die Maschine des öfteren kurz laufen lassen im höchstfall 2min.Nach ca. 1 std. schrie unser Nachbar über seinen Zaun
,es ging jetzt schon eine Stunde ,wenn ich kein Geld für die Werkstatt habe solle ich den Bock verkaufen.
Darauf antwortete ich Ihm er solle sich um seine Dinge kümmern und wir kümmern uns um unsere.Damit nicht genug betitelte er mich:"Sie sind genau so eine Bagage wie die anderen"
Die anderen sind mein Lebensgefährte der mit vor Ort war und seine Mutter.Den es besteht zwischen diesen Parteien schon seit ca.20 Jahren einen Kleinkrieg, aus dem ich mich immer rausgehalten habe.Nur jetzt geht es gegen mich persönlich, zu guter letzt sagte ich ,ich werde nun der Polizei anrufen um mich über die Verordnungen der Ruhestörung zu erkundigen.Nein es war noch nicht genug nur schrie er herüber :"Haltet doch eure freche Gosche da drüben." Seit diesem Vorfall überlege ich mir ob es lohnt Ihn wegen Beleidigung anzuzeigen,was die Polizei auch meinte oder ob ich es lasse??Einen Denkzettel bräucht er einfach den so langsam nimmt es Formen an die nicht mehr zu ertragen sind .Wer könnte mir einen kleinen Tip dazu geben?
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"N.N"
Beleidigung - "Haltet doch eure freche Gosche da drüben"
Guten Tag,
für eine Beleidigung gemäß §185 StGB
ist die Kundgabe der Mißachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung, wobei die Frage, ob eine Äußerung ehrverletzenden Charakter hat und damit beleidigend ist, aufgrund wertender Betrachtung ermittelt wird; dabei können eine Rolle spielen:
(a) die Begleitumstände
(b) der Gesamtzusammenhang
(c) die örtlichen und zeitlichen Verhältnisse
(d) die sprachliche und gesellschaftliche Ebene
Problematisch kann hier bei die Abgrenzung zur bloßen Taktlosigkeit oder Unhöflichkeit sein. Dieses ist jedoch alles abhängig vom Einzelfall. Nehmen Sie die Punkte, die ich Ihnen genannt habe, in Betracht und vergleichen Sie diese mit Ihrem Fall.
Beachten Sie bitte auch, dass die Beleidigung gemäß §185 StGB
ein Antragsdelikt ist und somit nur auf Antrag verfolgt wird. Die Frist für ein Antragsdelikt beträgt 3 Monate.
Wenn Sie selber eine Abwägung nicht vornehmen wollen, erstatten Sie einfach Anzeige.
Mit freundlichen Grüßen
Und jetzt?
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