Bepflanzung des Nachbarn entfernen aufgrund von Trockenlegung von Außenwand

17. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
chopsuey123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Bepflanzung des Nachbarn entfernen aufgrund von Trockenlegung von Außenwand

Hallo Gemeinde,
folgende Situation: Ich habe vor 10 Jahren ein Haus gekauft, in der die Einfahrt und Garage direkt an den Nachbargarten mündet. Eine Mauer trennt die Einfahrt vom Nachbargrundstück. An der Mauer ist von Seiten des Nachbarn Erde aufgeschüttet mit einer Bepflanzung von Sträuchern und baumähnlichen Bepflanzungen. Ebenso an der Garage. Abstand des ganzen Bewuchses ca. 0.2 - 2 m.

Jetzt habe ich das Problem, dass sowohl die Außenwand der Garage, also auch die Mauer trocken gelegt werden müssen. Sowohl der ganze Putz in meiner Garage, als auch der an der Mauer platzt schon ab. Die Feuchtigkeit hat mittlerweile auch schon den Putz des Wohnhauses erreicht. Die Ursache liegt hier ganz klar in der feuchten Außenwand - ich muss hier dringend etwas tun.

Um das Problem zu beheben, müsste ich also die komplette Bahn der Außenwand Garage, als auch die Mauer freilegen, was zur Folge hätte, dass sämtliche Bepflanzungen entfernt werden müssten und von Seiten des Nachbarn mit einem Minibagger aufgegraben werden müsste (von meiner Seite kommt man nicht dran).

Ich bin jetzt nicht mit meinem Nachbarn verkracht, vermute aber mal er wird keine Freudensprünge machen, wenn ich ihm von dem Problem und die Konsequenz erzähle, da natürlich sehr viel Sichtschutz wegfallen würde. Mich interessiert aber die rechtliche Lage in diesem Fall.

Habe ich ein Recht auf Entfernung der Bepflanzung? Und hätte ich sogar ein Recht darauf, die Maßnahme mit einem Bagger von Nachbarseite durchzuführen? Vielleicht kann mir jemand helfen. Anbei mal 4 Fotos von der Situation - ja, nicht so einfach :/

https://ibb.co/bvLvSqN
https://ibb.co/WHrfMJq
https://ibb.co/Rghwncy
https://ibb.co/tMPKPdc

Grüße, Chop

-- Editiert von User am 17. April 2024 08:07

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9177 Beiträge, 1946x hilfreich)

Sie müssen eh mit dem Nachbarn sprechen wegen der Arbeiten. Also machen Sie das doch erstmal. Man kann sich ja auf unterschiedlichste Dinge einigen und vielleicht beteiligt man sich ja an einer Neupflanzung usw.

Also: Erstmal das Gespräch führen ...

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
chopsuey123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Sie müssen eh mit dem Nachbarn sprechen wegen der Arbeiten. Also machen Sie das doch erstmal. Man kann sich ja auf unterschiedlichste Dinge einigen und vielleicht beteiligt man sich ja an einer Neupflanzung usw.

Also: Erstmal das Gespräch führen ...


Ja, das wird auch mein erster Ansatz sein. Trotzdem gibt es für solch eine Situation eine rechtliche Grundlage? Diese interessiert mich, daher schreibe ich hier. Dass ich dem Nachbarn jetzt nicht was Schriftliches in den Briefkasten stecke, ist doch klar.

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2326 Beiträge, 801x hilfreich)

An Deiner Stelle würde ich mich mal mit dem "Hammerschlags- und Leiterrecht" auseinandersetzen und prüfen (lassen), ob das bei Dir zutrifft.
Sollte keine andere (zumutbare) Möglichkeit für die Sanierung Deiner Mauer bestehen, dann hat Dein Nachbar den Zutritt auf sein Grundstück zu dulden.
Du bist allerdings für alle entstandenen Schäden schadensersatzpflichtig, sprich, Du musst die Bepflanzung wieder herstellen.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
An Deiner Stelle würde ich mich mal mit dem "Hammerschlags- und Leiterrecht" auseinandersetzen und prüfen (lassen), ob das bei Dir zutrifft.

In der Tat wäre das die richtige Grundlage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
chopsuey123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
An Deiner Stelle würde ich mich mal mit dem "Hammerschlags- und Leiterrecht" auseinandersetzen und prüfen (lassen), ob das bei Dir zutrifft.
Sollte keine andere (zumutbare) Möglichkeit für die Sanierung Deiner Mauer bestehen, dann hat Dein Nachbar den Zutritt auf sein Grundstück zu dulden.
Du bist allerdings für alle entstandenen Schäden schadensersatzpflichtig, sprich, Du musst die Bepflanzung wieder herstellen.


Danke, genau diese Grundlage habe ich gesucht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37730 Beiträge, 6306x hilfreich)

Foto 1 und 2 zeigen keine Feuchtigkeitsschäden. Aber schön viel wildes Grün.
Auf Foto 3 ist die Mauer ohne sichtbare Feuchtigkeitsschäden zu erkennen.
Auf Foto 4 (Garageneingang) kann man erkennen, dass das Fallrohr freien Auslauf auf/in die Aco-Rinne hat. Das ist eine mögliche Schadensursache ohne Nachbarbeteiligung.

10 Fragen:
1- Wem gehört diese Mauer?
2- Woher kommt dieses Rohr ?
3- Wohin geht das Gefälle der Garagenzufahrt? Zur Aco-Rinne?
4- Wo sind denn die bereits im Wohnhaus befindlichen Feuchtigkeitsschäden?
5- Ist das Wohnhaus hinter oder neben der Garage?
6- Wer außer dir hat die *klare Ursache* noch festgestellt?
7- In welchem Bundesland spielt das denn?
8- Kennst du die kommunalen Vorschriften?
9- Hast du schon recherchiert, wer hier wozu zustimmen muss oder ob gar Bestandsschutz für xyz besteht?
10- Was meint der Grundstücksnachbar ganz grundsätzlich zu deinem Plan, noch ganz ohne §§ im Briefkasten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4070 Beiträge, 660x hilfreich)

Die Dachrinne auf Bild 4 passt nicht, da kommt Regenwasser unter die Betonfliesen und somit kann die Mauer feucht werden.
Eine Dachrinnenteil mit einem Knick unten, damit das komplette Regenwasser in den Gulli fließen kann, dürfte für mehr Trockenheit sorgen. Und die ganzen Steine an der Wand entfernen und evtl. eine Drainage anbringen, bzw. so verfugen, damit kein Wasser mehr zwischen Mauer und Steinen eindringen kann.

-- Editiert von User am 17. April 2024 12:52

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