Beschädigten Auto Parkplatz

10. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Opfer0815
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschädigten Auto Parkplatz

Wir haben mit unserem Nachbarn einen gemeinsamen Parkplatz auf den gerade mal zwei PKW passen (diagonal parkend in die Länge). In der Mitte gerade mal so ein Durchgang um hindurchzulaufen 1m ca.. und die Türen gehen noch einigermaßen auf um Ein/Aus zu steigen. Der gute Nachbar stellt sein Fahrrad direkt in das Parkeck und schiebt es jeden Tag durch die beiden Autos durch. Hin und wieder bleibt er hängen und man bemerkt vom Lenkrad Gummistreifen. Was kann man hier tun?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9711 Beiträge, 2057x hilfreich)

Zitat (von Opfer0815):
Der gute Nachbar stellt sein Fahrrad direkt in das Parkeck und schiebt es jeden Tag durch die beiden Autos durch. Hin und wieder bleibt er hängen und man bemerkt vom Lenkrad Gummistreifen. Was kann man hier tun?


Wenn man 100% sicher ist, spricht man den Nachbarn einfach mal freundlich an.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128886 Beiträge, 41147x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wenn man 100% sicher ist, spricht man den Nachbarn einfach mal freundlich an.

Und wenn der Nachbar dazu inkompatibel ist, bleiben immer noch Abmahnung und / oder, strafbewehrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Opfer0815):
Was kann man hier tun?
Den Schädiger auffordern den Gummibelag zu entfernen.
Im ernst, ich sehe hier nichts was man dagegen tun könnte. So wie ich das verstehe darf er das Rad dort abstellen und es ist auch genügend Platz (1m) um ein Rad problemlos durch die Lücke schieben zu können.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Opfer0815):
Was kann man hier tun?
Den Schädiger auffordern den Gummibelag zu entfernen.
Im ernst, ich sehe hier nichts was man dagegen tun könnte. So wie ich das verstehe darf er das Rad dort abstellen und es ist auch genügend Platz (1m) um ein Rad problemlos durch die Lücke schieben zu können.
Ein Schaden scheint bisher ja auch nicht entstanden zu sein. Einen (leicht?) abzuwischenden Gummistreifen möchte ich jetzt erstmal nicht wirklich als Schaden bezeichnen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128886 Beiträge, 41147x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
ich sehe hier nichts was man dagegen tun könnte

Man könnte natürlich mal seine Rechte die einem der Gesetzgeber und die Rechtsprechung zugestehen wahrnehmen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2589 Beiträge, 609x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man könnte natürlich mal seine Rechte die einem der Gesetzgeber und die Rechtsprechung zugestehen wahrnehmen...

sinnloser Beitrag ....
P.S.: wie meiner ;)

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#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2745 Beiträge, 452x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Den Schädiger auffordern den Gummibelag zu entfernen.

Bock zum Gärtner machen? Das wäre bestenfalls Kulanz des Geschädigten.

Ein durchsetzungsfähiger Anspruch würde (so denn der Schadenshergang nachweisbar wäre) auf Bezahlung der Beseitigungskosten bestehen. Falls der Schadenshergang so war, dann könnte das ein ganz klassischer Versicherungsfall für die Privathaftpflicht des Nachbarn sein (Hintergrund der Anmerkung: Damit kann man dem Nachbarn das Gestehen der fahrlässigen Beschädigung etwas schmackhafter machen, weil er's ja dann nicht bezahlen müsste...dass er damit ggf. seine Obliegenheitspflichten gegenüber seiner Versicherung verletzt ist sein Problem :) ).

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