Besitzänderung bei Überbau/Störung

13. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
webWuschel
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)
Besitzänderung bei Überbau/Störung

Hallo,
ich wollte mal grundsätzlich wissen, ob bei einem nicht vorsätzlichen Überbau eines Zaunes bzw einer Pflasterung einer Hofeinfahrt das überbaute Objekt (Zaun) automatisch in den Besitz des Überbauten übergeht?

2.) Darf ein Nachbar einen überbauten Zaun sowie eingebrachte Pflastersteine durch eine Firma entfernen lassen und die Kosten an den Überbauer richten, obwohl ein noch offenes Verfahren am Amtsgericht bezüglich des Rückbaus des gennnten überbauten Objektes läuft?

3.) Wie soll man sich verhalten, wenn plötzlich die vom Nachbarn beauftragte Firma anfängt den Zaun der mir gehört, der aber auf dem überbauten Stück des Nachbargrundstücks steht, abzubauen? Wo wir wieder zum Fragepunkt 1 kommen, geht der Zaun in den Besitz des Nachbarn über nur weil er auf dessen Grundstück steht?

Über Eure/Ihre Antworten würde ich mich sehr freuen.

Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Das kommt immer auf die genauen Umstände an.
Wer z.B. einen Zaun setzt, ohne sich vorher Gewissheit über den tatsächlichen Grenzverlauf zu verschaffen, der kann anschließend nicht behaupten, der Überbau sei ja ohne Vorsatz passiert und habe daher Bestandsschutz.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ob der Zaun in den Besitz des Nachbarn übergeht, ist doch gar nicht die Frage. Jedenfalls ist der Nachbar berechtigt, Störungen seines Besitzes zu beseitigen. Wie das im Einzelfall auszusehen hat, da würde ich mal ins Sachenrecht (BGB) schauen. §§ 1004 ff könnten interessant sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
webWuschel
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

der Grenzverlauf wurde nachträglich vom Vermessungsamt verändert. Der Zaun wurde genauso wie das Wohnhaus nach den damals gültigen Grenzen die im Liegenschaftskataster eingetragen waren und auch von sämtlichen Behörden genehmigt waren entlang der Grenze (Grenzbebauung) gebaut.

Seit die Grenze neu festgelegt wurde steht mein Zaun jetzt in einer Linie von 0 cm, bis 15m weiter hinten, 16cm auf dem Grundstück des Nachbarn. Seither behauptet er dass nun der Zaun (Doppelgitterstabmattenzaun) ihm gehört weil er sich auf seinem Grundstück befindet. Es läuft derzeit noch eine Verhandlung ob ich den Zaun zurückbauen muss oder ob er die Störung dulden muss. Nur jetzt hat er eine Firma dagehabt welche für den Rückbau ein Angebot aufstellen soll. Die Firma kann doch nicht einfach MEIN Eigentum auf Anweisung des Nachbarn entfernen ohne dass die gerichtliche Entscheidung getroffen wurde. Oder irre ich mich da?

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