Hallo. Ich habe ein Problem mit meiner Nachbarin. Ich wohne in einer Altbauwohnung die sehr hellhörig ist. Meine Nachbarin ist Yogalehrerin und hat sich seit einiger Zeit angewöhnt mit Mönchsartigen Gesängen zu schlafen. Es handelt sich dabei um einen beständigen extrem tieffrequenten Brummton der in kurzen Abständen immer wieder durch Gesänge begleitet wird. In meiner Wohnung ist nach 22:00 Uhr kein anderes Geräusch zu hören. Aus diesem Grund empfinde ich die eigentlich nicht sehr laute Musik als überdeutlich wahrnehmbar und aufdringlich. Zumal es sich um einen Dauerbrummton handelt, der bis nach 6:00 Uhr Morgens zu hören ist. Ein Hörbuch zu hören und auf dem Sofa einschlafen ist durch das Gebrumme und den intervallartig einsetzenden Gesang nicht mehr möglich und ich finde in meiner Wohnung keine Ruhe mehr. Gespräche mit der Nachbarin führen zu keiner Lösung. Umziehen ist keine Option. Ein Lärmprotokoll wurde angefertigt. Ich habe auch Zeugen dafür, dass ein nicht extrem lautes, aber beständiges aufdringliches Brummen zu hören ist. Ich gehe mit dem Lärmprotokoll heute zu meinem Vermieter (eine Wohnungsgenossenschaft) Meine Frage ist jetzt. Ob ich, wenn ich mich durch auch nicht extrem laute Musik dennoch extrem gestört fühle, ich Chancen habe, gegen meine Nachbarin vorzugehen. Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.
Beständiger nächtlicher Brummton von Musikanlage des Nachbarn
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Ab 22 Uhr ist Zimmerlautstärke angesagt. Übersetzt kann man sagen, aus dem eigenen Zimmer darf kein Geräusch in andere Wohnungen dringen. Dabei ist es egal, ob es sich um Musik, Brummtöne oder Gerede handelt.
Das sit etwas drastisch formuliert und stimmt so nicht, siehe z.B. LG Hamburg (317 T 48/95
). Klassiker ist auch die umfangreiche Rechtsprechung über nächtliches Duschen.
Im beschriebenen Fall sehe ich aber trotzdem gute Chancen für den TE: Das sind schließlich vermeidbare Geräusche und gerade auch im genannten Urteil des LG Hamburg ist gesagt, dass die "Musik" nicht deutlich vernehmbar sein darf. Es gibt auch Rechtsprechung zu "besonders störenden" Geräuschen, die zwar unterhalb der Dezibel-Grenzen liegen aber trotzdem nicht hingenommen werden müssen.
Im vorliegenden Fall wäre es der werten Nachbarin vermutlich zuzumuten, ihre Walgesänge oder dergleichen via Kopfhörer reinzuziehen. Es gibt da schon sehr ausgefeilte Modelle.
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