Hallo
Ich hab eine Frage wir sind 5 Parteien im Haus und haben einen Besucherparkplatz ,sollte dazu sagen das der Parkplatz klein ist.Bis jetzt war auch alles ganz gut geklärt bis wir neue Mieter im Haus bekommen haben die viel Besuch bekommen auch oft und lange übernachten und stetst ist der Parkplatz besetzt mann hat eigentlich wenn man selber Besuch hat keine Chance drauf zu kommen.Haben uns schon mal der Vermieterin Bescheid gesagt doch die meint 8 Wochen Dauerbesetzung wegen Besuch wäre rechtens. Das kann ich nicht glauben.Wir sind alle Eigentümerund unsere Hausverwaltung ist nicht richtig von Fach.
Besucherparkplatz
und was ist die Frage ?
Hallo
Meine Frage ist ob jemand weiss wenn alle Eigentümer sind und mann nur ein Besucherparkplatz hat, ob es irgend eine rechtliche Reglung gibt fürs Dauerparken mit übernachten.
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--- editiert vom Admin
Stellt doch eine Parkuhr auf
Einnahmen gehen an die Instandsetzungsrücklage.
Als Eigentümer könnt ihr natürlich die Parkdauer begrenzen.
Das gleiche Problem wie bei uns, nur dass stets ein Mitbewohner auf dem Besucherparkplatz parkiert. Obschon ihm schon ein Platz in der Tiefgarage angeboten worden ist, lehnte er ab und parkiert stets auf dem Besucherparkplatz. Zu guter Letzt sind wir die Deppen, welche korrekt für einen Parkplatz bezahlen. Die Hausverwaltung kümmerts wenig.
Gibt es eine Verordnung oder Gesetzestext, wo dies verankert ist? Kann mir da jemand weiterhelfen?
Auf einem Besucherparkplatz darf prinzipiell de r Besuch parken. Wenn nicht anders ausgeschrieben, auch für mehrere Nächte.
Sehe das wie Sika, beschließt als Eigentümer eine Nutzungsordnung mit Höchstparkdauer und gut ist.
Lassen die Mieter nicht mit sich reden?
Wenn die dreißt sind, fahren die das Auto nach 1 Nacht einfach um den Block und stellen es wieder auf den Parkplatz...
Ursprungspost war über 1 Jahr alt.
Und jetzt?
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