Bewuchs von Garage

25. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Rezida
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewuchs von Garage

abe die Eckgarage von vier Reihengaragen. Nun wachsen Pflanzen vom Dach der Nachbargarage (A) auf das Dach meiner Garage. Die Wurzelstöcke befinden sich allerdings auf dem Grund der an die Nachbargarage in die andere Richtung angrenzenden Garage (B). Von wem kann ich verlangen, den Bewuchs meines Garagendaches zu verhindern? Von A oder von B?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6978 Beiträge, 1605x hilfreich)

Wenn der Überwuchs die Nutzung der Garage nicht beeinträchtigt, gibt es überhaupt keinen rechtlichen Anspruch auf Entfernung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Rezida):
Von wem kann ich verlangen, den Bewuchs meines Garagendaches zu verhindern? Von A oder von B?

Von jedem, denn verlangen kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.

Insofern kommt es erst mal darauf an, welchen konkreten Staus man selber, seine Garage sowie A und B und deren Garage haben.



Zitat (von eh1960):
Wenn der Überwuchs die Nutzung der Garage nicht beeinträchtigt, gibt es überhaupt keinen rechtlichen Anspruch auf Entfernung.

Das ist - wie so oft - schlicht falsch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3791x hilfreich)

Zitat (von Rezida):
Nun wachsen Pflanzen vom Dach der Nachbargarage (A) auf das Dach meiner Garage. Die Wurzelstöcke befinden sich allerdings auf dem Grund der an die Nachbargarage in die andere Richtung angrenzenden Garage (B). Von wem kann ich verlangen, den Bewuchs meines Garagendaches zu verhindern? Von A oder von B?


Angenommen, die Garagen und Grundstücke sind schlicht Eigentum von Dir, A und B (keine Miet-, Pachtverhältnisse o. ä.), dann ist m. E. der B dein Ansprechpartner, da von seinem Grundstück der Bewuchs ausgeht. A duldet lediglich, dass das Gewächs von B seine Garage überwuchert.

Wenn es nicht gerade Efeu oder etwas ähnlich aggressives ist ist, würde ich mir überlegen, ob man das Grünzeug als Hitzeschutz nicht einfach dulden könnte....

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