Hallo,wir leben in einem Reihenendhaus,daß nur durch eine Stichstrasse zu erreichen ist,für die wir von den andern Eigentümern Wegerecht besitzen, damit wir unser Haus erreichen können. Jetzt hat der Besitzer des ersten Hauses an den Anfang der Strasse Pflanzkübel gestellt,so daß wir unser Haus mit dem Auto (z. B. zum Be-und Entladen )nicht mehr erreichen können. Bezieht sich den ein Wegerecht nur auf den Durchgang, nicht auf Durchfahrt? Was ist mit Rettungswegen für Feuerwehr oder Krankenwagen? Vielen Dank im Voraus für Antworten.
Bezieht sich ein Wegerecht nur auf den Durchgang, nicht auf Durchfahrt?
Hallo Brynja,
stelle Dich doch einfach einmal ganz dumm ohne hierbei auch irgend eine Person zu benennen und frage doch einmal schriftlich und freundlich bei der Feuerwehr einfach an, dass sich Deine Familie Sorgen darüber macht wie die Feuerwehr im Falle eines Brandes an Euer Rehenhaus kommen soll, da seit geraumer Zeit von wehm auch immer große Beton-Pflanzkübel auf dem Weg gestellt wurden.
Glaube mir dass regelt die Feuerwehr von ganz alleine, ohne dass Du Dich letztlich deshalb mit jemanden streiten mußt.
Mit freundlichen Grüßen
Den Tipp von info-neugierde hört sich sehr erfolgversprechend an. Ich finde, dass Sie vorher noch versuchen sollten , das Problem in einem Gespräch mit dem Nachbarn zu lösen.
Wahrscheinlich kann schon ein Blick in Ihr Grundbuch helfen. Ihre Wegerechte finden Sie im Bestandsverzeichnis des GB. Wenn hier Geh- und Fahrtrechte eingetragen sind, sind Sie aus dem Schneider und Ihr Nachbar muß Ihnen wieder die Zufahrt ermöglichen.
Sollte sich Ihr Nachbar weiter querlegen, schalten Sie besser Ihren Haus- und Grundbesitzerverein ein.
Und jetzt?
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