Bitte um HIlfe ich weiss nicht mehr weiter

11. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
awa1987
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitte um HIlfe ich weiss nicht mehr weiter

Hallo zusammen,

der Spuck geht schon seid mehrere Jahren und der Nachbar lässt einfach nicht locker, ständig findet er immer wieder neue Dinge, mit denen er uns belästigt.

Unsere Grundstücke grenzen einander, dazwischen ist ein privater Laufweg. Der Nachbar hat Betrettungsrecht und nutzt diesen Weg nur um meinen Streifen Graß zu mähen. Dabei beschwert er sich über die Beschaffenheit des Weges und dass er dort nicht durch kann.
Das ist mittlerweile Geschichte, da er gemeint hat er hat dies bis auf Widerruf gemacht und wird es in der Zukunft nicht mehr machen. 1 Sorge weniger, aber nun schmeißt er uns die ganze Zeit Briefe rein, wir sollten doch mal unsere Bäume stutzen, da Laub auf seinen Weg fällt und die Regenrinne mit Laub voll wird.

https://drive.google.com/file/d/1DFJlKpe1ZA1-pOz59wwIpco5LxTc-Ga9/view?usp=sharing

https://drive.google.com/file/d/1IX8s_AMyJFsRyX8fwZttAMaSVuWZ5pPd/view?usp=sharing

Was soll ich hier machen, er kommt mir mit einem Urteil vom BGH vom 11.06.2021 Aktenzeichen V ZR 234/19
Da geht es jedoch um 20 Meterhohe und schon mit Überhang seid 20 Jahren.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=V%20ZR%20234/19&nr=119869


Bitte um Hilfe, ich bin einfach verzweifelt, der Nachbar wird auch nachdem wir diesen Baum gestutz haben, was zu meckern haben, er belästigt schon seid Jahren auch unsere direkten Nachbarn, mit 3 Parteien an denen dieser Weg entlangläuft.

Ärgert der Nachbar?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 50x hilfreich)

---

-- Editiert von User am 11. Oktober 2022 11:24

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8591 Beiträge, 4090x hilfreich)

Hallo,

also wenn der Nachbar für den Weg Wegerecht hat (sollte man genau klären) dann hast du dafür Sorge zu tragen, dass dieser auch Verkehrssicher ist.

Das runterfallende laub von den Bäumen gehört ihm und ist alleine Sein Problem auf seiner Seite...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
awa1987
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
also wenn der Nachbar für den Weg Wegerecht hat (sollte man genau klären) dann hast du dafür Sorge zu tragen, dass dieser auch Verkehrssicher ist.



Können Sie mir bitte sagen, ob dieser Weg passierbar ist oder nicht? Sie können es auf den Bildern erkennen.
So gut sehen nicht mal öffentliche Wege manchmal aus, da muss ich doch nicht mit Gold alles auskleiden, oder irre ich mich?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8591 Beiträge, 4090x hilfreich)

Wenn der Weg passierbar ist, bedeutet das ja noch lange nicht, das es ungefährlich ist diesen zu passieren!

Wen das Laub etc eine gewissse Rutschgefahr darstellt, muss man sich darum kümmern, gleichzusetzen mit der Räum und Streupflicht bei Schnee und Eis...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6971 Beiträge, 1604x hilfreich)

Zitat (von awa1987):
Unsere Grundstücke grenzen einander, dazwischen ist ein privater Laufweg.

Was soll hier ein "privater Laufweg" sein?
Zwei Grundstücken grenzen aneinander - dann gibt es dazwischen genau: nichts.

Zitat:
Der Nachbar hat Betrettungsrecht und nutzt diesen Weg nur um meinen Streifen Graß zu mähen.

Frage 1: wem gehört der Weg? Wenn der Nachbar ein "Betretungsrecht" hat, kann er dem Nachbarn ja schon mal nicht gehören, sonst bräuchte er das ja gar nicht.
Frage 2: was ist "mein Streifen Gras"? Mäht der Nachbar auf dem Grundstück seines Nachbarn einen Streifen Gras?

Zitat:
Dabei beschwert er sich über die Beschaffenheit des Weges und dass er dort nicht durch kann.

Wenn er ein Wegerecht für diesen Weg hat, hat er einen Anspruch darauf, daß der Eigentümer des Weges diesen passierbar hält.
Zitat:
Das ist mittlerweile Geschichte, da er gemeint hat er hat dies bis auf Widerruf gemacht und wird es in der Zukunft nicht mehr machen.

Was gemacht?

Zitat:
1 Sorge weniger, aber nun schmeißt er uns die ganze Zeit Briefe rein, wir sollten doch mal unsere Bäume stutzen, da Laub auf seinen Weg fällt und die Regenrinne mit Laub voll wird.

Was ist denn jetzt der Weg des Nachbarn? "Sein Weg"?

Ansonsten: Laubfall ist hinzunehmen, es gibt maximal Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn die Nutzung des eigenen Grundstücks dadurch erheblich beeinträchtigt wird. Mal vereinfacht gesagt, in aller Regel gibt es gegen fremdes Laub gar keine Abwehransprüche, weil dies nicht verhinderbar ist und die Begrünung erwünscht ist.
Zum Einlesen in die Materie:
https://www.eigenheimerverband.de/wissenwertes-fachinformationen/recht-politik-steuern/flyer-recht/laubfall/

Zitat:

Bitte um Hilfe, ich bin einfach verzweifelt, der Nachbar wird auch nachdem wir diesen Baum gestutz haben, was zu meckern haben, er belästigt schon seid Jahren auch unsere direkten Nachbarn, mit 3 Parteien an denen dieser Weg entlangläuft.

Da gibt es keine Hilfe, außer den Menschen einfach zu ignorieren.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
awa1987
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Antwort vom 11. Oktober 2022 / 12:44 Von eh1960
Was soll hier ein "privater Laufweg" sein?
Zwei Grundstücken grenzen aneinander - dann gibt es dazwischen genau: nichts.

Der Weg gehört allen Parteien in der Straße, es sind Reihenhäuser, ja er hat Betretungsrecht.
Zitat:

Frage 1: wem gehört der Weg? Wenn der Nachbar ein "Betretungsrecht" hat, kann er dem Nachbarn ja schon mal nicht gehören, sonst bräuchte er das ja gar nicht.
Frage 2: was ist "mein Streifen Gras"? Mäht der Nachbar auf dem Grundstück seines Nachbarn einen Streifen Gras?

Frage1: Der Weg gehört den Nachbarn entlang des Weges. Das was auf Bildern zu sehen ist, ist nur mein Teil, es geht weiter nach hinten.
Frage2: siehe Bilder da habe ich das im Bild markiert. Ja das hat der Nachbar bis auf Widerruf gemacht. Nun um das Mähen geht es mir gar nicht, das war immer ein Vorwand sich über den Weg zu ärgern, anders kann ich mir das nicht erklären.

Zitat:

Wenn er ein Wegerecht für diesen Weg hat, hat er einen Anspruch darauf, daß der Eigentümer des Weges diesen passierbar hält.

Was gemacht?

Der Nachbar hat über mehrere Jahre, (wir haben das Haus erst vor 5 Jahren gekauft) diesen Streifen gepflegt. Und hat dies bis auf Widerruf gemacht. Und dabei ständig sich über den Weg beschwert. Diesen Weg passieren meine Kinder, sie spielen dort auch, auch andere Nachbarn sind da problemlos durchgegangen. Nur dieser eine braucht ein mit Gold bespickten Weg. Wir sorgen darum, dass wir dort auch aufräumen und den passierbar halten.

Zitat:

Was ist denn jetzt der Weg des Nachbarn? "Sein Weg"?

Wenn Sie die Bilder anschauen, sehen Sie den Weg weit rechts, der Zum Hauseingang des Nachbarn führt. Diesen Weg meine ich.

Zitat:
Ansonsten: Laubfall ist hinzunehmen, es gibt maximal Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn die Nutzung des eigenen Grundstücks dadurch erheblich beeinträchtigt wird. Mal vereinfacht gesagt, in aller Regel gibt es gegen fremdes Laub gar keine Abwehransprüche, weil dies nicht verhinderbar ist und die Begrünung erwünscht ist.
Zum Einlesen in die Materie:
https://www.eigenheimerverband.de/wissenwertes-fachinformationen/recht-politik-steuern/flyer-recht/laubfall/
Da gibt es keine Hilfe, außer den Menschen einfach zu ignorieren.

Kann ich diesen Belästigungen irgendwie entgegentretten außer ignorieren? Jedesmal wenn er schreibt kriegen wir eine Krise, weil es aus unserer Sicht es nicht nachvollziehbare Gründe sind.
Zitat:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
frannzwick
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat:
Wenn er ein Wegerecht für diesen Weg hat, hat er einen Anspruch darauf, daß der Eigentümer des Weges diesen passierbar hält.

Nö, das kommt auf die Vereinbarung zum Wegerecht an, sprich auf die Bewilligungsurkunde.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41046x hilfreich)

Als erstes mal prüfen, ob die Argumente unsinnig sind oder wenigstens ansatzweise juristisch durchsetzbar sein könnten.
Dann wäre "ignorieren" das beste.

Juristisch wäre auch an ein Unterlassungsbegehren zu denken, dazu müsste es aber schon eine außerordentliche Menge an von vorneherein unsinnigen Forderungen geben - und selbst dann wäre es nicht wirklich einfach ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6971 Beiträge, 1604x hilfreich)

Zitat (von awa1987):
Zitat (von eh1960):
Antwort vom 11. Oktober 2022 / 12:44 Von eh1960
Was soll hier ein "privater Laufweg" sein?
Zwei Grundstücken grenzen aneinander - dann gibt es dazwischen genau: nichts.

Der Weg gehört allen Parteien in der Straße, es sind Reihenhäuser, ja er hat Betretungsrecht.

Also: es gibt einen Weg, der gemeinsames Eigentum von mehreren Eigentümern ist? Okay. Dann grenzen die beiden Grundstücke nicht aneinander, und die Eigentümer müssen ihren gemeinsamen Weg gemeinsam verwalten, in Stand halten, usw.
Zitat:

Der Nachbar hat über mehrere Jahre, (wir haben das Haus erst vor 5 Jahren gekauft) diesen Streifen gepflegt.

Also den Weg?
Zitat:
Und hat dies bis auf Widerruf gemacht. Und dabei ständig sich über den Weg beschwert.

Wieso? Weil die anderen sich nicht an der Pflege beteiligen?

Den Bildern zufolge steht der Zaun nicht ganz genau auf der Grundstücksgrenze, d.h. es gibt zwischen dem Weg (in Gemeinschaftseigentum) und dem Privatgrundstück einen wenige Zentimeter breiten Streifen. Der gehört nicht zum Weg, im Prinzip kann der Eigentümer darauf machen, was er möchte - oder besser gesagt: er kann dort alles machen, was man direkt an der eigenen Grundstücksgrenze auf seinem Grundstück eben so machen darf. (Unter Umständen muss man also bestimmte Abstände einhalten.)

Die Bilder lassen einen - vielleicht unbegründeten - Verdacht aufkommen: sind es vielleicht gar keine Einzel-Häuser und ein Weg in Gemeinschaftseigentum, sondern ist es vielleicht eine etwas skurrile WEG-Konstruktion? So daß die Häuser samt Gärten Sondereigentum in einer WEG sind (wie Eigentumswohnungen), und der Weg ist Gemeinschaftseigentum?

Zitat:
Diesen Weg passieren meine Kinder, sie spielen dort auch, auch andere Nachbarn sind da problemlos durchgegangen. Nur dieser eine braucht ein mit Gold bespickten Weg. Wir sorgen darum, dass wir dort auch aufräumen und den passierbar halten.

Wieso denn "goldgespickt"? Der Nachbar nutzt diesen Weg laut EP doch gar nicht mehr. Und hält ihn auch nicht mehr sauber. Wo ist dann das Problem?
Zitat:

Wenn Sie die Bilder anschauen, sehen Sie den Weg weit rechts, der Zum Hauseingang des Nachbarn führt. Diesen Weg meine ich.

Ja, mit den Bildern ist es verständlicher.

Zitat:

Kann ich diesen Belästigungen irgendwie entgegentretten außer ignorieren?

Welchen Belästigungen? Daß der Nachbar über irgendwas beschwert?
Kaum.
Zitat:
Jedesmal wenn er schreibt kriegen wir eine Krise, weil es aus unserer Sicht es nicht nachvollziehbare Gründe sind.

Mit dem Laub wird er leben müssen. Gemecker diesbezüglich kann man nur ignorieren. Ist blöd, aber es gibt wirklich schlimmeres auf der Welt. (Manche Nachbarn fallen einfach mit Panzern bei einem ein...)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
awa1987
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Also den Weg?
Zitat:
Und hat dies bis auf Widerruf gemacht. Und dabei ständig sich über den Weg beschwert.

Wieso? Weil die anderen sich nicht an der Pflege beteiligen?

Pflege des Streifens hat er bis auf Widerruf gemacht, nicht den Weg. Wichtig es geht um den markierten Streifen im Bild. Der Nachbar hat ihn gestutzt, weil da Gras rüberwächst, sagt der Nachbar. Und damit er diesen Streifen pflegen kann, hat er den Weg betreten. Und wenn zwischen den Wegplatten etwas Gras rauskam, hat er sich direkt beschwert und Briefe reingeschmißen. Wir sollen doch bitte schön nach unserem Weg schauen. Wenn der Weg geräumt war(wobei ich hier sagen muss, dadurch dass wir den Weg mehrmals pflegen, gab es nicht mal eine Handvoll Grünzeug zusammen) , kam innerhalb von 2 Wochen dann neue Beschwerden rein, schneiden Sie doch bitte ihre Sträucher zurück, wobei wir diesen Weg mehrmals im Jahr pflegen. Dann hat er einen Baum ins Visier genommen. Der Sei zu hoch, hat einen Überhang auf sein Grundstück und versperrt die Sicht.

Der Gemeinschaftsweg grenzt halt nur mit dem Grundstück des Nachbarn nicht über die ganze Länge, daher interessiert sich der Nachbar nur für die ersten 3 Parteien und versucht mit Briefen die 3 angrenzenden Parteien den Weg sauber zu halten. Also ich spreche hier nicht von einem freundlichen Erinnern, sondern ständiges Drohen und irgendwelchen Gesetzesartikeln. Dabei hat er nur ein Wegerecht, wobei dies noch abzuklären ist, wisst ihr wo ich es nachschauen kann? Grundbuch?

Zitat (von eh1960):
Welchen Belästigungen? Daß der Nachbar über irgendwas beschwert?
Kaum.
Zitat:
Jedesmal wenn er schreibt kriegen wir eine Krise, weil es aus unserer Sicht es nicht nachvollziehbare Gründe sind.

Mit dem Laub wird er leben müssen. Gemecker diesbezüglich kann man nur ignorieren. Ist blöd, aber es gibt wirklich schlimmeres auf der Welt. (Manche Nachbarn fallen einfach mit Panzern bei einem ein...)


Der Nachbar meinte auch mehrmals, er wird jemanden engagieren, der für uns die Arbeit macht (Bäume zurück stutzen, Weg sauber machen) und uns die Rechnung zukommen lässt. Wie ist darauf zu reagieren?


-- Editiert von User am 12. Oktober 2022 08:19

-- Editiert von User am 12. Oktober 2022 08:21

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